Gütersloh (ots) – Gütersloh (FK) – Als Beamte der Polizei Gütersloh am frühen Mittwochmorgen (18.05., 03.10 Uhr) einen VW auf der Kirchstraße kontrollierten, staunten sie nicht schlecht über die hölzerne Ausstattung des Wagens. Statt auf einem Fahrersitzes von der Stange, saß der 33-jährige Autofahrer auf einem Holzschemel. Diesen hatte er auf zwei Spanplatten gestellt. Ein Gurtschloss war nicht Teil der Sonderausstattung. Die Weiterfahrt wurde dem Mann aus Harsewinkel untersagt. Auch weil er keine Fahrerlaubnis besitzt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Mit dem Hinweis auf die Lektüre des §35a StVZO, in welchem es unter anderem um die Beschaffenheit von Fahrersitzen geht, entließen die verwunderten Beamten den VW-Fahrer vor Ort.
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