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Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Gütersloh: Unterstützung für Eltern und ihre Kinder

Viele Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe können derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht besucht werden. Der Bedarf an Beratung und Unterstützung besteht aber mehr denn je. Die Regionalstelle Nord der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh startet deswegen gemeinsam mit den Kreisfamilienzentren Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen und Werther (Westf.) eine Postkarten-Aktion für alle Eltern der vier Kommunen.

Ziel der Aktion ist, Eltern auch in Zeiten von Corona über Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort aufzuklären und zu informieren. Die Kreisfamilienzentren beraten sowohl telefonisch als auch online. Die Postkarten sollen nach Möglichkeit dem Baby-Willkommensschreiben der jeweiligen Meldebehörde beigelegt werden. Zusätzlich liegen die Karten auch in den umliegenden Krankenhäusern, Kitas und Schulen aus.

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Erlass der Landesregierung zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit: Die Landesregierung hat mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses:

Maßnahmen an einzelnen Schulen
Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht
Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh: Hilfe beim Kauf sparsamer Haushaltsgeräte

Lena Reimer von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh empfiehlt, sich vor dem Kauf von neuen Haushaltsgeräten erst mit der neuen Broschüre sowie in der Online-Datenbank zu informieren (Foto: Kreis Gütersloh).
Lena Reimer von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh empfiehlt, sich vor dem Kauf von neuen Haushaltsgeräten erst mit der neuen Broschüre sowie in der Online-Datenbank zu informieren (Foto: Kreis Gütersloh).

Aktuelle Verbraucherinformation und Online-Datenbank

Nachhaltiger Konsum wird in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Das gilt auch für den Neukauf von Haushaltsgeräten. Mit der neu aufgelegten Verbraucherinformation ‚Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2021‘ und einer umfassenden Online-Datenbank, die kontinuierlich aktualisiert wird, bietet der Kreis Gütersloh eine konkrete Hilfe für den Kauf von strom- und wassersparenden Geräten an.

Die Broschüre und das Onlineportal geben nicht nur einen Überblick über besonders sparsame Modelle üblicher Bauarten und Größenklassen, sondern sie informieren auch über das neue EU-Energielabel. Dieses ist seit dem 1. März 2021 für Fernseher und Monitore, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner im Handel. Die alte Effizienzklassenverteilung von A+++ bis D muss der neuen Einteilung mit Effizienzklassen von A bis G weichen. Damit werden sie aussagekräftiger. Denn mit der neuen Skala steigen auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte. So liegt zum Beispiel ein Großteil der früher A+++-Kühlschränke beim neuen Label in der Klasse D und nur wenige in der Klasse C. Die Bedingungen für die neuen Klassen A und B erfüllt voraussichtlich noch gar kein Kühlschrank. Das soll Hersteller motivieren, noch sparsamere Geräte zu entwickeln.

Bis Donnerstag, 18.März, müssen die Händler das Label in den Geschäften und im Online-Handel an den Geräten austauschen. Die Verbraucherinformation zeigt die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Energielabel auf.

Die Verbraucherinformation und die Online-Datenbank sind unter www.kreis-guetersloh.de im Bereich Energie und Klima aktuell abrufbar. Die aktuelle Broschüre kann zudem bei Lena Reimer von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh per E-Mail an L.Reimer@kreis-guetersloh.de angefordert werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

EU-Schulprogramm 2021/2022: Frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte – mehrmals wöchentlich kostenlos

Bildquelle: jan_photo/pixabay.com
Bildquelle: jan_photo/pixabay.com

EU-Schulprogramm 2021/2022: Bewerbungsrunde startet ab 15. März

Die Landesregierung teilt mit: Frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte – mehrmals wöchentlich und ab dem Schuljahr 2021/2022 sogar komplett kostenlos: Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm fördert die Landesregierung die gesunde Frühstücks- und Pausenverpflegung in Kitas und Schulen. Das Online-Bewerbungsverfahren für das Schulobst- und Gemüseprogramm startet bereits am heutigen Montag, 15. März 2021 unter www.schulobst-milch.nrw.de. Ab dem 22. März 2021 können Bewerbungen für das Milchprogramm eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 25. April 2021.

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser erklärte: „Mit dem EU-Programm wollen wir Kinder möglichst früh an eine gesunde und ausgewogene Ernährung heranführen und Freude wecken an frischen Lebensmitteln. Für den Programmteil Schulmilch, an dem auch Kitas teilnehmen können, gibt es ab Sommer 2021 eine erfreuliche Änderung: Der Elternbeitrag entfällt und die Milchprodukte werden kostenlos ausgegeben.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer ergänzte: „Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist eine gute Voraussetzung, um konzentriert am Unterricht teilnehmen zu können. Das EU-Programm für Obst, Gemüse und Milch leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und bietet außerdem praktische Anknüpfungspunkte für die Ernährungsbildung in unseren Schulen.“

Familienminister Joachim Stamp sagte: „Im Kindesalter werden die Grundlagen für ein gesundes Leben gelegt. Neben viel Bewegung sind frische Produkte dabei ein wichtiger Baustein. Der Landesregierung ist es ein Anliegen, dass auch in Kitas gute Erzeugnisse zur Verfügung stehen. Ich freue mich, dass wir die Milchprodukte den teilnehmenden Einrichtungen nun kostenlos anbieten können und das Angebot so noch attraktiver machen.“

Das EU-Schulprogramm gliedert sich in die zwei Programmteile Obst und Gemüse sowie Schulmilch. Auch im anstehenden Schuljahr 2021/2022 beteiligt sich Nordrhein-Westfalen am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, um Kindern mit frischen Nahrungsmitteln eine gesunde Ernährung schmackhaft zu machen. Dafür wurden bei der EU Mittel in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro angemeldet. Ergänzt wird dieser Betrag durch Landesmittel für das Obst- und Gemüseprogramm.

Für den Programmteil Obst und Gemüse, also das Schulobst- und Gemüseprogramm, startet das Online-Bewerbungsverfahren in bewährter Form am heutigen Montag, 15. März 2021. Bereits teilnehmende und neu interessierte Grund- und Förderschulen mit Primarstufe können sich über die Website https://www.schulobst-milch.nrw.de/ für die Teilnahme am kostenlosen Programm im kommenden Schuljahr bewerben.

Der Programmteil Milch wird zukünftig ebenfalls kostenlos für die teilnehmenden Einrichtungen angeboten. Der bisher einzusammelnde Elternbeitrag entfällt. Ziel ist es, dass möglichst viele Kinder von dem Programm und der Unterstützung der EU-Förderung profitieren. Kinder der teilnehmenden Einrichtungen können dann während des gesamten Schul- und Kitajahres mit zwei kostenlosen Portionen ungesüßter Trinkmilch oder Naturjoghurt pro Woche versorgt werden.

Neu im Milchprogramm ist auch das Website-basierte Bewerbungsverfahren. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe können sich ab dem 22. März 2021 über die Schulprogrammwebsite https://www.schulobst-milch.nrw.de/ bewerben.

Wie viele Einrichtungen zugelassen werden können, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln sowie der Nachfrage der Einrichtungen ab. Im Anschluss an die Zulassung suchen sich Einrichtungen Lieferbetriebe über die Website und schließen eine Vereinbarung ab, mittels dieser der Lieferbetrieb eine Bewilligung beim zuständigen LANUV beantragen kann. Die Belieferung im neuen Schuljahr startet im September 2021.

Flankiert wird das EU-Schulprogramm weiterhin von begleitenden pädagogischen Maßnahmen, um Kindern frühzeitig die Bedeutung einer gesunden Ernährung zu vermitteln.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und die Möglichkeit zur Bewerbung (ausschließlich online bis zum 25. April 2021) finden Sie hier:
www.schulobst-milch.nrw.de

 

(Textquelle: Land NRW)

Zuviel Schmerzmittel können Kopfschmerzen auslösen

(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)
(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend

Arzneimittel helfen gegen Krankheiten, können aber bei falscher Anwendung selbst Beschwerden verursachen. „Ein Beispiel sind Schmerzmittel, die bei übermäßiger Einnahme selber Kopfschmerzen auslösen können. Manche Patienten möchten das nicht hören, aber gerade an solchen Punkten ist die Beratung in der Apotheke entscheidend und beugt der Verharmlosung von Arzneimitteln vor“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. In Deutschland betreiben etwa 40 bis 50 Prozent aller Patient*innen mit chronischen Kopfschmerzen einen Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln.

Wer Schmerzmittel zu lange einnimmt, egal gegen welche Schmerzen, kann in einen Teufelskreis geraten. Als Faustregel gilt, dass Schmerzmittel nicht häufiger als zehn Tage pro Monat eingenommen werden sollten. Ein Übergebrauch kann arzneimittelbedingte Kopfschmerzen verursachen. Diese Kopfschmerzen werden als diffus, dumpf-drückend oder auch pulsierend beschrieben. Die Dauerkopfschmerzen sind bereits morgens beim Aufwachen da, halten den Tag an und nehmen bei körperlicher Belastung zu. Ein Dauerkonsum von Schmerzmitteln kann auch zu anderen Problemen wie Nierenschäden führen. „Wer trotz Schmerzmittel unter ständigen Kopfschmerzen leidet, sollte seine Apothekerin oder seinen Apotheker ansprechen und nach Wegen aus dem Übergebrauch fragen“, rät Benkert.

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend. Benkert: „Wer dauerhaft rezeptfreie Medikamente nimmt, sollte immer wieder überprüfen, ob sie weiterhin notwendig sind – am besten zusammen mit dem Apothekenteam. Dafür sind wir da.“

Apotheker*innen orientieren sich in der Beratung ihrer Patienten an wissenschaftlichen Leitlinien. Die S3-Leitlinie „Medikamentenbezogene Störungen“ wurde vor kurzem unter Mitarbeit der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) veröffentlicht.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Individuelle Schulranzen-Anprobe bei Andrees – weil uns Gesundheit und Rücken Ihres Kindes am Herzen liegen

Große Abteilung für Schulranzen, Rucksäcke und Taschen

Andrees bietet Ihnen und Ihren Schulkindern wie gewohnt ein großes Sortiment an Schulranzen, Rucksäcken und Taschen. In unserer großen Schulranzen- und Taschen-Abteilung finden Sie eine vielfältige Auswahl von Markenherstellern wie Step by Step, McNeill, Eastpack, Coocazoo und vielen anderen.

Da uns bei Andrees die Gesundheit und der Rücken Ihres Kindes besonders am Herzen liegen, werden im Hinblick auf den passenden Schulranzen immer kompetente Beratungen inklusive Anprobe durchgeführt. Weil unsere beliebten Ranzenpartys noch nicht wieder wie gewohnt stattfinden können, vereinbaren wir gerne persönliche Termine mit Ihnen und Ihren Sprösslingen. Natürlich auch kurzfristig und ganz spontan. So finden wir gemeinsam und in aller Ruhe auf Augenhöhe und durch kindgerechte Beratung den passenden Schulranzen für jeden Rücken.

Wir stellen dazu zunächst eine Auswahl verschiedener Modelle und unterschiedlicher Produkttypen zusammen, die bereits erste physiologische Eigenschaften Ihres Kindes berücksichtigt. So tasten wir uns mit vielen Fragen Stück für Stück an das bestmögliche Gegenstück zum jeweiligen Kinderrücken heran. Dann folgt die Anprobe nach Maß, denn jeder Schulranzen, der anprobiert wird, wird individuell auf Ihr Kind eingestellt. Die richtige Einstellung ist wichtig, um überhaupt eine gute und fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Selbstverständlich prüfen wir auch genau, wie der Ranzen am Rücken liegt und ob Träger und Gurte richtig sitzen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin oder schauen Sie spontan bei uns vorbei, um zu sehen, ob kurzfristig ein Termin für Ihre individuelle Schulranzen-Anprobe bei Andrees verfügbar ist. Unser gut geschultes Team freut sich schon darauf, Sie und Ihren Sprössling bei Andrees willkommen zu heißen!

Impfzentrum des Kreises Gütersloh: Kein Wechsel zu BioNTech möglich

Impfstopp für AstraZeneca

Nach dem Impfstopp für AstraZeneca am Montag erreichen sowohl das Impfzentrum als auch die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh viele Anfragen zu einem Impfstoffwechsel. Dies ist nicht möglich. Impfwillige, die einen Termin für eine Coronaschutzimpfung mit dem Impfstoff AstraZeneca hatten, können nicht auf das Präparat von BioNTech/Pfizer wechseln. Aufgrund der Impfstoffknappheit ist dieser derzeit ausschließlich für Personen über 80 Jahre vorgesehen.

Alle Termine mit dem Impfstoff AstraZeneca entfallen bis auf weiteres. Davon betroffen sind insbesondere die Beschäftigten von Grund- und Förderschulen, von Kitas sowie die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die zuletzt in der Impfpriorität vorgezogen worden waren. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Kreis Gütersloh dazu informieren. Die Termine für die über 80-Jährigen können wie geplant stattfinden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis Gütersloh: Bundeswehr unterstützt Corona-Testungen

Im Schulungsraum der Rettungswache Schloß Holte-Stukenbrock fand die Begrüßung und Einführung der Soldaten statt, die den Corona-Einsatz des Kreises Gütersloh unterstützen. (v.l.): Oberstleutnant Ulrich Donkels, Oberstabsgefreiter Mattias Wendtland, Stabsunteroffizier Vitali Wertmann, Oberstabsgefreiter Nico Jakob, Stabsunteroffizier Thomas Weige, Rettungssanitäter Denis Barden, Notfallsanitäter Phil Beermann und der Sachgebietsleiter Rettungsdienst, Markus Brock (Foto: Referat Presse – Kreis Gütersloh).

Hilfeleistungsantrag für mobile Teams

Seit Montagmorgen, 15. März, erhält der Kreis Gütersloh im Kampf gegen Corona erneut Unterstützung von der Bundeswehr. Die Abteilung Gesundheit des Kreises hat gemeinsam mit dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr einen Hilfeleistungsantrag bei der Bundeswehr gestellt. Hintergrund: Die Personalkapazitäten der Kreisverwaltung sind – bedingt durch die vielen Abordnungen in den Corona-Einsatz und ins Impfzentrum – ausgereizt. Wegen der britischen Variante des Covid-Virus‘ sind aber mehr Testungen durch mobile Teams zum Ende der Quarantänen sowie mehr Testungen von Kontaktpersonen erforderlich. Dazu unterstützen jetzt vier Kameraden aus der Stabsfernmeldekompanie Augustdorf die mobilen Teams.

Vor ihrem Einsatz wurden die Soldaten vom Rettungsdienst des Kreises Gütersloh geschult. Jedes Team besteht jeweils aus einem Mitarbeiter des Rettungsdienstes und einem Soldaten. Zusammen gehen sie in entsprechender Hygieneschutzkleidung in die Haushalte und machen Abstriche – in der Regel rund 100 pro Tag an verschiedensten Adressen. Den Kameraden aus Augustdorf kommt dabei die Aufgabe zu, die Registrierpads zu bedienen und den jeweiligen Testvorgang zu dokumentieren. Dank der Einführung der Software Sormas stehen die Daten der Abteilung Gesundheit sofort und bruchfrei zur Verfügung. Der Hilfeleistungsantrag ist zunächst bis zum 5. April bewilligt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ministerin Gebauer: Die Durchführung von Selbsttests durch die Schülerinnen und Schüler gibt den Schulen noch mehr Sicherheit für den Präsenzunterricht

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Umfassende Informationen für die Schulen zu Corona-Selbsttests

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Schulen mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu den ab morgen versendeten Corona-Selbsttests versorgt. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Der Wechselunterricht in unseren Schulen ist bereits ein wichtiger Schritt, in den Schulen Kontakte zu reduzieren und damit einen großen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Zu diesen Maßnahmen zählen nun auch Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler.

Es entstehen gerade in Schulen eine Vielzahl von sehr komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit Selbsttestungen, bei denen das Schulministerium die Schulen nicht alleine lässt. Neben den normalen Beratungsstrukturen über die Schulaufsicht haben wir mit Schulträgern und Gesundheitsbehörden abgestimmte Informationen und Rahmenvorgaben erarbeitet. Es war mir auch persönlich ein großes Anliegen, den Schulen nicht nur Selbsttests zur Verfügung zu stellen, sondern umfassende begleitende Informationen dazu, wie beispielsweise über den Ablauf der Testungen, den pädagogischen und organisatorischen Umgang mit Testergebnissen und Informationen für die Eltern. Mir ist bewusst, dass die Durchführung von Selbsttestungen eine weitere und neue Herausforderung für die Schulen darstellen wird, bei der wir die Verantwortlichen vor Ort, besonders die Schulleitungen und die Lehrkräfte, bestmöglich unterstützen wollen.“

Die Landesregierung stellt in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts ab dieser Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Die Testungen finden in den Räumen der Schule an den von der Schule festzulegenden Tagen möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Sie werden vom schulischen Personal – insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern – beaufsichtigt. Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen, die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können dieser jedoch mit einer entsprechenden Erklärung dem Testangebot bzw. der Testdurchführung widersprechen. Für Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse stellt das Schulministerium den Schulen auch entsprechende Informationen in über 10 weiteren Sprachen zur Verfügung.

Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit erhalten. Wichtige Informationen über den genauen Ablauf der Testungen, die Interpretation der Ergebnisse sowie den Umgang mit positiven Testergebnissen wurden mit der heutigen SchulMail gegeben.

Seit heute werden die Test-Kits in der Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert und den Schulen per Paket zugestellt. Die ersten Lieferungen sollen ab morgen die Schulen erreichen. In den nachfolgenden Tagen bis zu den Osterferien legen die Schulen den Tag der Testung fest und können so selbst die notwendige Vorbereitungszeit sicherstellen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird der Schulbetrieb ab dieser Woche begleitet, mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen in einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen zu können. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Schulen prioritär mit solchen Tests zu versorgen. Nordrhein-Westfalen setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um.“

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 15. März 2021: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021

Sowie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)