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Corona-Impfung nur mit gültigem Ausweis: Ihr FOTO Paradies erstellt schnell und zuverlässig biometrische Passfotos

Amtskonforme Passbilder bekommen Sie bei uns im FOTO Paradies!

Um Ihren Anspruch auf Ihre Corona-Impfung nachweisen zu können, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, den Sie bei Ihrem Impftermin im Impfzentrum vorlegen müssen.

Kurzer Check – ist Ihr Ausweis noch gültig? Nein? Kein Problem – wir sind für Sie da! Wir erstellen trotz Lockdown Ihre amtskonformen Passbilder. Ihr FOTO Paradies erstellt schnell und zuverlässig Ihre biometrischen Passfotos, die für Ihren neuen Personalausweis benötigt werden. Reservieren Sie JETZT Ihren Termin, damit bei Ihrer Impfung auch alles glatt läuft. Im FOTO Paradies ist man für Sie da – wir freuen uns schon auf Sie!

Impfzentrum des Kreises Gütersloh: Wer darf eher geimpft werden?

Impfwillige müssen sich in vielen Fällen noch gedulden

Im Impfzentrum des Kreises Gütersloh gehen momentan sehr viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Impfterminen ein. Am Donnerstag vor genau zwei Wochen hatte das Land NRW angekündigt, dass Personen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen Anträge auf eine vorgezogene Coronaschutzimpfung stellen dürfen. Ein entsprechender Erlass, der die Umsetzung regelt, steht allerdings noch aus. Die Möglichkeit durch eine Einzelfallentscheidung über ein ärztliches Attest in der Impfpriorität aufzusteigen, weckt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Erwartung, schneller einen Impftermin zu erhalten. Diese Erwartung muss aufgrund der Impfstoffknappheit und der Priorisierung in vielen Fällen leider gebremst werden. Dabei gibt es bei den Anträgen auf die sogenannten Einzelfallentscheidungen einiges zu beachten.

Momentan wird noch die besonders schützenswerte Gruppe der Impfpriorität 1, der beispielsweise die über Achtzigjährigen angehören, geimpft. Eine besondere Herausforderung ist es, Personen ein Impfangebot zu unterbreiten, die aufgrund von sehr schwerwiegenden Erkrankungen ebenfalls der höchsten Priorität zugeordnet werden könnten. Dies muss im Rahmen eines sogenannten Antrags auf Höchstpriorisierung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Davon zu unterscheiden sind sogenannte Anträge auf Gleichstellung. Damit können Personen mit Vorerkrankungen, die nicht explizit in den Priorisierungsgruppen 2 und 3 der Coronaimpfverordnung des Bundes aufgeführt sind, beantragen mit in diese Priorisierungsgruppen aufgenommen zu werden. Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung bereits in den Priorisierungsgruppen 2 und 3 eingestuft sind, müssen jedoch keinen Antrag stellen. Sie sind sowieso bevorzugt an der Reihe. Dazu gehören beispielsweise Personen mit Trisomie 21, Demenz, einer geistigen Behinderung, mit Adipositas, Nieren- oder Lebererkrankungen oder Krebs. Für diese Personengruppen hatte das Land NRW einen gesonderten Erlass für Ende März angekündigt. Weiterhin liegen noch keine Informationen vor, ob und wann die behandelnden Hausärzte diese Personengruppen über eine Einzelfallentscheidung impfen können. Daher kann das Impfzentrum für diese Anträge auch noch keine Termine vergeben.

Der Kreis Gütersloh hat entsprechende Formulare für die Anträge auf Impfpriorisierung im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum bereitgestellt, die zusammen mit dem ärztlichen Attest an attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de gesendet werden können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Atteste aussagekräftig sind und die Zuordnung zu einer Prioritätengruppe eindeutig ist. Besonders bei Höchstpriorisierungsanträgen sollten medizinische Unterlagen zu den Krankheiten beigefügt werden, da in Zweifelsfällen dieser Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen zur Überprüfung weitergeleitet wird.

Thema: Impfpriorisierung

Personen mit diesen Vorerkrankungen sind bereits in der Impfpriorisierung berücksichtig und müssen keinen Antrag mehr stellen:

Priorisierungsstufe 2:

Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation

Priorisierungsstufe 3:

Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diverse Herzerkran­kungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Die Stadtverwaltung Harsewinkel sucht engagierte Müllsammler/innen für die Müllsammelaktion 2021

Die Stadt sucht Müllsammler/innen

Achtlos weggeworfener Müll in der Natur ist immer ein Problem und gerade in der Corona Zeit, in der sich die Menschen viel mehr draußen aufhalten, wird dort leider auch mehr Abfall hinterlassen. Dabei stört z. B. die Flasche im Graben oder der Trinkbecher am Wegesrand jeden. Warum also nicht die Freizeit, die wir gerne draußen verbringen, gleichzeitig nutzen, um diesen Abfall einzusammeln.

Die Stadtverwaltung sucht daher engagierte MüllsammlerInnen, die unter Beachtung der geltenden Corona Schutzmaßnahmen bereit sind, Abfälle aus den städtischen Anlagen einzusammeln. Gerne können sich hieraus auch dauerhafte „Sammel-Patenschaften“ ergeben, bei denen regelmäßig Reinigungsaktionen gemacht werden. Materialien wie Müllzange, Sammelsäcke  und Warnwesten werden seitens der Verwaltung gestellt – die Entsorgung des gesammelten Abfalls wird auch dort organisiert.

Wer also für die Umwelt aktiv werden und Abfall sammeln möchte, kann sich im Rathaus bei Herrn Linnemann, Tel.: 05247/935-197, Guido.Linnemann@harsewinkel.de melden, um die weiteren Einzelheiten abzuklären.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh: Corona-Datenbank in neuer Software-Umgebung

Die online ausfüllbaren Formulare auf der Corona-Sonderseite des Kreises Gütersloh haben die Arbeit des Teams ‚Quarantäne / externe Gesundheits-ämter‘ deutlich erleichtert (Foto: Kreis Gütersloh).

Umstellung auf Sormas

Anfang der kommenden Woche geht der Kreis Gütersloh mit der Software Sormas an den Start. Das Management- und Analysetool zur Kontaktpersonennachverfolgung löst die bisherige, hausinterne Access-Datenbank ab. Damit der Übergang reibungslos klappt, laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. In der Nacht von Freitag auf Samstag wird die Access-Datenbank zur Nachverfolgung der Coronainfektionen stillgelegt und alle Daten in die neue Software übertragen. Bis der Export abgeschlossen und das Programm bereit für den Echtstart ist, können keine aktuellen Fallzahlen digital aufbereitet werden. Entsprechend wird es am Sonntag und Montag keine Veröffentlichung der Coronazahlen geben. Das bedeutet auch, dass das Dashboard auf der Coronasonderseite des Kreises an diesen Tagen nicht aktualisiert werden kann. Auch die täglich um Mitternacht automatisch generierten Fallzahlentabellen können in der Übergangszeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

Fast genau ein Jahr ist sie alt: Die Corona-Datenbank zur Erfassung der Fallzahlen und Ermittlung von Kontaktpersonen. Das Geodatenservice-Team des Kreises hatte das Tool aus dem Stegreif aufgebaut und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und der Lage angepasst. Mittlerweile umfasst die Access-Datenbank eine Vielzahl an Eingabefeldern, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bei der Fallermittlung helfen. Doch mit fast 14.000 Infizierten plus deren Kontaktpersonen stößt sie an ihre Kapazitätsgrenzen. Hier kommt Sormas ins Spiel: Die Software des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) erfüllt die technischen Voraussetzungen, um eine große Datenmenge auch bei gleichzeitigen Zugriffen durch die User schnell zu verarbeiten. „Durch die Umstellung versprechen wir uns mittelfristig eine Erleichterung der Kontaktpersonennachverfolgung“, erläutert Guido Klinker, Verwaltungsleiter der Abteilung Gesundheit. Mehr als 200 Mitarbeitende wurden hausintern in Sormas geschult. „Durch digitale Workflows können sich die verschiedenen Teams im Coronamanagement in der Bearbeitung eines Falles direkt über das Programm vernetzen und Aufgaben zuweisen“, erklärt Projektkoordinatorin Christina Vogel vom Gesundheitsamt. Die Projektleitung zur Einführung von Sormas liegt bei der Abteilung IT und Zentrale Dienste des Kreises unter der Leitung von Dr. Monika Walter.

Sormas, das ursprünglich zur Erfassung von Ebola-Infektionen programmiert wurde, befindet sich als Software zum Coronamanagement noch in der Weiterentwicklung. Aktuell wird es zwar vom Bund als standardisiertes Tool empfohlen, doch fehlen noch auf die aktuelle Situation angepasste Eingabefelder. So soll beispielsweise im nächsten Software-Update die Möglichkeit der Variantenunterscheidung hinzugefügt werden – eine Differenzierung, die in der hausinternen Access-Datenbank bereits eingepflegt war. Eine Eins-zu-Eins-Übertragung der alten Datenbank in die neue ist daher nicht automatisch möglich, hier muss noch viel von Hand nachgetragen werden. Auch die Schnittstellen zu DEMIS und ISGA, den Meldesystemen des Robert Koch-Instituts und des Landeszentrum Gesundheit, sind derzeit noch nicht installiert. „Wir haben uns im Vorfeld ausführlich mit den Prozessen in Sormas beschäftigt und individuelle Schulungsunterlagen erstellt, um auch während der Umstellungsphase unseren Qualitätsanspruch beizubehalten “, betont Klinker. Projektkoordinatorin Vogel ergänzt: „Insbesondere die kommunenscharfen Fallzahlen und Inzidenzwerte wollen wir weiterhin zur Verfügung stellen. Diese Auswertung erfolgt nun allerdings nicht mehr automatisch aus dem System heraus, sondern muss manuell nachgehalten werden.“

Die neuen Arbeitsprozesse erfordern auch bei den Mitarbeitenden eine gewisse Einarbeitungs- und Gewöhnungszeit. Während des Datenexports am Wochenende müssen sie zur Erfassung der Fallzahlen vorerst auf altbewährte Helfer wie Excel zurückgreifen. Am Montag können sie die Daten in Sormas nachtragen und die Software in Betrieb nehmen, sodass dann am Dienstag wieder aktuelle Fallzahlen veröffentlicht werden könnten.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Aufbackbrötchen – vier sind der pure Genuss

Test von 23 Weizenbrötchen zum Aufbacken

Bei einem Test von 23 Weizenbrötchen zum Aufbacken – tiefgefroren und ungekühlt – schneidet mehr als die Hälfte der Produkte gut ab, darunter viele Biobrötchen. Vier bieten puren Brötchengenuss, sie sind außen knusprig, innen locker und aromatisch. Drei sind aber nicht besser als ausreichend.

Zu den vier Besten gehören drei Bio-Krustenbrötchen, die zwischen 49 und 75 Cent pro 100 Gramm kosten. Durch ihre dickere Kruste sind die Röstaromen bei ihnen stärker ausgeprägt als bei normalen Weizenbrötchen. Nur die Goldstücke von Coppenrath & Wiese (33 Cent pro 100 Gramm) können da geschmacklich mithalten. Gute Produkte gibt es aber auch zum kleinen Preis für 12 oder 13 Cent je 100 Gramm.

Die Kaiser Bio-Brötchen eines Anbieters sind faltig und rissig, sie riechen und schmecken leicht fade, teigig und alt. Auch die Brötchen eines Discounters können nach dem Fertigbacken nicht punkten. Für beide reicht es nur für ein Ausreichend. Drittes Schlusslicht sind die Bio-Brötchen eines anderen Discounters. Im Vergleich zu den anderen sind sie deutlich mit einem Schimmelpilzgift belastet. Akut gesundheitsgefährdend ist dieser Fund nicht.

Der Test Aufbackbrötchen findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/aufbackbroetchen abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Sattelzugmaschine landet im Graben

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Steinhagen (VT) Am frühen Samstagmorgen (13.03.2021) gegen 6:00 Uhr befuhr ein 41jähriger Mann aus Paderborn mit einer Sattelzugmaschine (DAF) mit Auflieger die Harsewinkeler Straße in Steinhagen in Richtung Harsewinkel. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben. Der Fahrer des Lkw blieb unverletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde jedoch Alkoholgeruch in seiner Atemluft festgestellt und es wurde eine Blutprobe angeordnet, die ihm in einem Krankenhaus entnommen wurde. Für die Bergung der Sattelzugmaschine nebst Auflieger wurde eine Spezialfirma beauftragt. Der Auflieger war mit Lebensmitteln für einen Discounter beladen. Die Feuerwehr und die Obere Wasserbehörde wurden informiert, da Kraftstoff und andere Betriebsflüssigkeiten aus dem Lkw ausliefen. Der Gesamtsachschaden wird auf ca. 30000,- Euro geschätzt. Für die Dauer der Bergungsmaßnahmen wurde die Harsewinkeler Str. komplett gesperrt. Nach elf Stunden war alle Arbeiten an der Unfallstelle erledigt und die Straße wurde wieder frei gegeben.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Kreis Gütersloh wird Luca-App einsetzen

Landrat Sven-Georg Adenauer 2020 im Gespräch mit Journalisten (Foto: Referat Presse – Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer 2020 im Gespräch mit Journalisten (Foto: Referat Presse – Kreis Gütersloh).

Schnittstelle zum Programm Sormas

Der Kreis Gütersloh wird in Zukunft auch auf die App ‚Luca‘ setzen, hat Landrat Sven-Georg Adenauer entschieden. „Die App hat verschiedene Vorteile und kann ein Baustein sein, unter anderem um in der Gastronomie die Kontaktnachverfolgung zu erleichtern und zu digitalisieren. Zudem zeichnet sich eine ostwestfälische Lösung ab. Je mehr Personen sich in OWL für Luca entscheiden, desto größer die Akzeptanz bei der Bevölkerung.“ So hat sich bereits der Kreis Paderborn für den Einsatz der Luca-App entschieden, auch aus anderen Kreisen und Städten gibt es positive Signale. Der Nachbarkreis Warendorf ist zudem offizielle Modellregion für den Einsatz von Luca. Die Abteilung Gesundheit hatte sich zuvor intensiv mit den Möglichkeiten der Luca-App beschäftigt.  Ein Vorteil ist die Schnittstelle zur Software Sormas, die der Kreis Gütersloh am Wochenende einführt. „Eine frühere Entscheidung war somit auch gar nicht notwendig“, so Adenauer. Profitieren könne man von der App Luca erst mit Sormas und vor allem dann, wenn es vermehrt Öffnungsschritte und damit Einsatzmöglichkeiten gebe. In der Krisenstabssitzung am Donnerstag, 11. März, hatten es sich auch Bürgermeister für die Nutzung der Luca-App eingesetzt.

Die Entscheidung für die App Luca ist kein Hinderungsgrund, weitere Möglichkeiten zu nutzen: „Wir sind offen für den Einsatz anderer Apps, so lange sie auch eine Schnittstelle zur Software Sormas bieten“, erklärt Guido Klinker, Verwaltungsleiter der Abteilung Gesundheit. Es gebe zahlreiche Alternativen auf dem Markt, die man gegebenenfalls ebenfalls anbinden könne.

Sormas ist ein Management- und Analysetool zur Kontaktpersonennachverfolgung, auf das der Kreis Gütersloh an diesem Wochenende (13./14.3) umstellt. Die Luca-App ersetzt die Zettelwirtschaft z.B. in der Gastronomie und erleichtert die Kontaktpersonennachverfolgung. Im vergangenen Jahr mussten beispielsweise Café- und Restaurantbesucher in der Regel handschriftlich ihre Kontaktdaten hinterlegen. Kam es zu einer Coronainfektion in diesem Umfeld, wurden diese handschriftlichen Adressen und Telefonnummern der Abteilung Gesundheit weitergegeben. Wer sich die Luca-App herunterlädt, gibt einmalig in der App seine Kontaktdaten an und kann dann beispielsweise bei einem Restaurantbesuch sein Smartphone vorzeigen. Durch den Scan eines QR-Codes werden diese automatisch und verschlüsselt erfasst. Die entsprechenden Daten können im Infektionsfall der Abteilung Gesundheit elektronisch übermittelt werden – freiwillig, da der Nutzer vor der Datenfreigabe an das Gesundheitsamt auf Nachfrage seine Daten freigeben muss.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

CLASSIC Car Sharing jetzt bei Auto Gerbaulet in Harsewinkel!

Car Sharing bequem und unkompliziert

2018 schlug die Geburtsstunde für das CLASSIC Car Sharing am Heimatstandort der Lühmann Gruppe. Eystrup, Nienburg sowie überregionale Standorte haben mittlerweile CLASSIC Car Sharing Fahrzeuge im Einsatz. Die aktuell 22 Fahrzeuge stellt die Lühmann Gruppe für private und gewerbliche Kunden zur Verfügung. Vom smarten City-Flitzer für den kleinen Einkauf, bis hin zum 9-Sitzer für eine Mannschaftsfahrt ist alles dabei. Die Registrierung erfolgt schnell und einfach über die Website www.classiccarsharing.de. Die Buchungen der Fahrzeuge können anschließend bequem und unkompliziert über die App MOQO vorgenommen werden.

Gewerbliche Kunden können das CLASSIC Team für gesonderte Konditionen gerne unter 04251-812122 kontaktieren.

Ministerin Gebauer: Durch Schützen, Impfen und Testen Schule weiter möglich machen

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

1,8 Millionen Corona-Selbsttests ab nächster Woche bis zu den Osterferien

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung wird in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts in der kommenden Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen. Mithilfe strenger und erneut angepasster Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz sollen alle am Schulleben Beteiligten auf dem Weg zu mehr Präsenzunterricht bestmöglich geschützt werden (Link: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Hinweise_und_Verhaltensempfehlungen_Infektionsschutz_Schulen.pdf.) Gleichzeitig gibt es ab dieser Woche erstmals Impfangebote für alle Beschäftigten in Grund- und Förderschulen. Zu all diesen Maßnahmen kommt nun das Testen in den Schulen hinzu.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird ab der kommenden Woche wieder mehr Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler möglich. Schon der Wechselunterricht ist eine Maßnahme, die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu reduzieren und Kontakte zu begrenzen. Auch die inzwischen bewährten und innerhalb der Landesregierung sowie mit den Schulträgern abgestimmten Regeln sind weiterhin wichtige Bausteine zum Infektionsschutz in unseren Schulen. Den Start des Wechselunterrichts ab Klasse 5 wird die Landesregierung mit 1,8 Millionen Corona-Selbsttests absichern und diese schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Es kommt jetzt darauf an, schnell zu handeln und unsere Schulen so rasch wie möglich zu versorgen. Die Corona-Selbsttests sind ein zusätzlicher Baustein für den Infektionsschutz. Sie helfen uns dabei, das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz umzusetzen. Auch wenn die Handlungsmöglichkeiten bei Beschaffung und Verteilung solcher Tests derzeit noch erschwert sind, ist es in Nordrhein-Westfalen gelungen, schon ab nächster Woche Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler schrittweise zur Verfügung zu stellen. Das ist eine gute Nachricht.“

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute über die Bereitstellung der ersten 1,8 Millionen Corona-Tests im Grundsatz informiert. Über die Details der Umsetzung sowie dem Ablauf der Testungen in den Schulen werden sie zu Beginn der nächsten Woche vor Beginn der Testungen ausführlich informiert.

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen. Die erste Belieferung der Schulen mit den 1,8 Millionen Corona-Tests erfolgt ab dem 16. März 2021. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 11. März 2021 https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh: Weitere Betreuungsplätze in Kitas und Tagespflegen

Kindergartenbedarfsplanung 2021/22

In nahezu allen zehn Kommunen, in denen der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt, ist der Bedarf an Betreuungsangeboten für das Kindergartenjahr 2021/22 gestiegen. Grund dafür seien steigende Kinderzahlen durch Geburten und Zuzüge und eine erhöhte Nachfrage der Eltern. Daher sollen in Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Halle (Westf.) und Steinhagen neue Kitas eröffnet werden sowie bestehende Einrichtungen in weiteren Kommunen um zusätzliche Gruppen erweitert werden. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/22 in den zehn Kommunen wurde im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 10. März, vorgestellt. Die Planungen für die 116 bestehenden Kitas sind in enger Abstimmung mit den Kommunen und Trägern erstellt worden und müssen bis zum 15. März dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Der Gesamtfinanzbedarf der Betriebskosten für die Betreuung in den 116 Einrichtungen beläuft sich auf rund 91,6 Millionen Euro. Für die insgesamt 5.788 Kinder über drei Jahre (Ü3) stehen im kommenden Kindergartenjahr 5.840 Plätze zur Verfügung, das entspricht einer Betreuungsquote von 100,9 Prozent. Da eine passgenaue Umsetzung der Plandaten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes nicht immer möglich ist, kann der Kreis je nach Situation vor Ort auf erhöhte Nachfrage, wie sie beispielsweise bei Zuzügen entsteht reagieren. Damit wird die angestrebte Bedarfsdeckung von 99 Prozent in fast allen Kommunen erfüllt. Die Anzahl der U3-Plätze, also für Kinder zwischen zwei Monaten und drei Jahren, verändert sich geringfügig von 1.708 auf 1.716 Betreuungsplätze. Damit wird eine Betreuungsquote von rund 34,4 Prozent erreicht. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es für Kinder ab einem Jahr: Für diese Altersgruppe (1 bis 3 Jahre) wird eine Betreuungsquote von rund 47,5 Prozent erreicht. Ergänzend dazu stehen in der Kindertagespflege nochmal 633 U3-Plätze zur Verfügung. Damit kann im U3-Bereich für Kinder mit Rechtsanspruch die Betreuungsquote auf 65,3 Prozent erhöht werden. Der tatsächliche Bedarf in der Kindertagespflege wird sich jedoch erst zeigen, nachdem die Zu- oder Absagen der Kitas an die Eltern verschickt wurden.

Flüchtlingskinder haben wie alle anderen Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Kinder aus Familien, die bereits einer Kommune zugewiesen worden sind, wurden in der Bedarfsplanung berücksichtigt. Kinder, die mit ihren Familien unterjährig in den Kreis Gütersloh ziehen und demnach noch keinen Kita-Platz haben, werden in sogenannten Brückenprojekten betreut.

Das alternative Kinderbetreuungsangebot der Spielgruppen, an denen Kinder an zwei bis fünf Wochentagen teilnehmen können, wird ebenfalls bedarfsgerecht gefördert. Im laufenden Kindergartenjahr 2020/21 gibt es 19 Spielgruppen mit 96 Kindern. Allerdings erfüllt dieses Angebot nicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und wirkt sich daher nicht auf die Betreuungsquote aus.

Zum Thema: Aktuelle und neue Angebote in den zehn Kommunen
  • Borgholzhausen: Der Bedarf einer weiteren Gruppe ab dem Kita-Jahr 2022/23 ist in Abstimmung
  • Halle (Westf.): Die neue 3-gruppige Kita ‚Mamre‘ der Evangelischen Kirche (mit einer Gruppe für Heilpädagogischen Förderbedarf) wird voraussichtlich Ende des Jahres 2021 in Betrieb genommen, zum Beginn des Kitajahres 2021/22 wird es wieder Übergangslösungen geben.
  • Harsewinkel: Im Ortsteil Harsewinkel geht eine weitere 4-gruppige Kita und im Ortsteil Marienfeld eine 2-gruppige an den Start; Träger sind jeweils die Kinderzentren Kunterbunt. Die für den Ortsteil Greffen für 2021 geplante weitere Gruppe an der Kita St. Johannes wird voraussichtlich zum Kitajahr 2022/23 betriebsbereit sein; daher wird die 0,5 Übergangsgruppe im Pfarrheim verlängert.
  • Herzebrock-Clarholz: Der Neubau der 4-gruppigen Kita im Ortsteil Herzebrock, Träger: CJD Versmold, konnte Anfang 2021 in Betrieb genommen werden; die 3-gruppige Übergangslösung wurde aufgegeben. Im Ortsteil Clarholz soll eine weitere Gruppe voraussichtlich an der CJD Norbert-Kita entstehen.
  • Langenberg: Die Kita Himmelszelt der Evangelische Kirche wird um zwei Gruppen erweitert. Sie sind voraussichtlich im November 2021 bezugsfertig. Die bisherige Übergangsgruppe an der Mühlenstraße bleibt solange bestehen, bis die Erweiterung fertig ist; im Ortsteil Benteler soll die Kita St. Antonius um zwei Gruppen erweitert werden. Die Erweiterung wird voraussichtlich zum Kitajahr 2022/23 fertig sein. Für das Kitajahr 2021/22 gibt es eine Übergangsgruppe.
  • Rietberg: Für die Kernstadt Rietberg ist der 5-gruppige Neubau des AWO Bezirksverbandes Ostwestfalen-Lippe geplant; drei Gruppen werden derzeit in der Containeranlage an der Sandfeldstraße betreut. In den Ortsteilen Druffel, Neuenkirchen und Westerwiehe wird jeweils eine zusätzliche Gruppe errichtet. Die Gruppen werden voraussichtlich im Herbst 2021 betriebsbereit sein.
  • Schloß Holte-Stukenbrock: Zum Kitajahr 2021/22 wird die neue 5-gruppige Kita der DRK Soziale Dienste und Einrichtungen Gütersloh in Betrieb genommen. Darüber hinaus werden voraussichtlich noch weitere Gruppen für die nächsten Jahre benötigt.
  • Steinhagen: Die neue 5-gruppige Kita der DRK Soziale Dienste und Einrichtungen Gütersloh wird zum Kitajahr 2021/22 in Betrieb genommen. Die Bedarfe in Steinhagen können daher für das kommende Kita-Jahr gedeckt werden.
  • Versmold: Für die Stadt Versmold ist eine neue Kindertageseinrichtung für das Kita-Jahr 2022/23 geplant. Der Rat der Stadt hat am 11.02.2021 die Übernahme der Trägerschaft der neuen Kita durch die von-Laer-Stiftung empfohlen. Des Weiteren ist geplant, die Kita Königsbergerstraße um eine Gruppe zu erweitern.
  • Werther (Westf.): Die Stadt Werther hat in dem Kita-Jahr 2021/22 nach Plandaten eine einmalige Spitze in den Kinderzahlen im Ü3 Bereich. Der Bedarf einer möglichen Übergangslösung für das kommende Kita-Jahr wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens geprüft.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)