Kinderbetreuung ist längst nicht überall in Deutschland beitragsfrei, für viele Eltern ist die Fürsorge für ihren Nachwuchs deshalb auch eine Kostenfrage. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1 310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Das waren 38 % aller Kinder dieser Altersgruppe, für die eine Anlage „Kind“ abgegeben wurde. Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehören neben Beiträgen für Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Ausgaben für Tagesmütter beziehungsweise -väter oder Au-pairs.
Die Kinderbetreuung hängt dabei stark vom Alter der Kinder ab. Bei den unter 3-Jährigen gaben Eltern für 29 % der Kinder Betreuungskosten in der Steuererklärung 2017 an. Im Alter von 3 bis 5 Jahren waren es gut zwei Drittel (68 %) – trotz teilweise beitragsfreier Kindergartenjahre. Im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) wurden 44 % und von 11 bis 13 Jahren noch 10 % der Kinder beitragspflichtig betreut.
Die jeweils geltend gemachten Kosten sind im Krippenalter am höchsten. Bei den unter 3-Jährigen zahlten Eltern für Kinder mit Betreuungskosten durchschnittlich 1 710 Euro jährlich. Bei Kindern zwischen 3 und 5 Jahren betrugen die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten im Schnitt 1 630 Euro. Sie sanken mit steigendem Alter kontinuierlich. In der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen betrugen sie 940 Euro, bei den 11- bis 13-Jährigen nur noch 760 Euro im Jahr.
Eine weitere Einflussgröße auf die Betreuungskosten ist das Einkommen der Eltern. Mit dem Einkommen steigt sowohl der Anteil der Kinder mit Betreuungskosten als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten. Bei einem Einkommen von weniger als 20 000 Euro im Jahr hatten 22 % der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1 000 Euro. Verdienten die Eltern mehr als 100 000 Euro jährlich, wurde rund die Hälfte der Kinder (49 %) beitragspflichtig betreut. Und auch die Kosten waren mit 1 740 Euro deutlich höher als in den niedrigeren Einkommensklassen. Das liegt unter anderem daran, dass sich Gebühren für die Kinderbetreuung häufig am Einkommen orientieren. Gleichzeitig haben Gutverdienende eher die Möglichkeit, kostenpflichtige Betreuungsangebote zu finanzieren.
Methodische Hinweise
Eltern können für jedes Kind zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens jedoch 4 000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei den ausgewerteten Daten handelt es sich immer um die vollen Kinderbetreuungskosten und nicht um die absetzbaren zwei Drittel.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)






























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Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2021 bei +4,1 %. In den beiden Vormonaten Juli und August 2021 hatte sie noch knapp unter 4 % gelegen. Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im Dezember 1993 mit +4,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Verbraucherpreise im Vergleich zum August 2021 jedoch unverändert.









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