11 Tagespunkte stehen am Mittwoch, 6. April, auf der Tagesordnung, wenn die 17 Mitglieder des Gesundheitsausschusses um 15 Uhr, unter der Leitung von Dr. Heinz-Josef Sökeland (CDU), zu ihrer 11. Sitzung im Kreishaus Gütersloh zusammenkommen.
Als fester Bestandteil der Tagesordnung seit Beginn der Pandemie wird Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, über die aktuelle Corona-Lage im Kreis berichten. Die Politikerinnen und Politiker werden sich unter anderem mit dem aktuellen Sachstand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht befassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gesundheitliche Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine.
Auch die Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans steht an. Dies ist erforderlich, da der Kreis Gütersloh die Errichtung und Nutzung eines Bevölkerungsschutzzentrums in Verl beabsichtigt.
Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnungspunkte sowie zugehörige Unterlagen sind im Sitzungskalender des Kreistagsinformationssystems des Kreises Gütersloh abrufbar: www.kreis-guetersloh.de/kreistagsinfo.
Smarte Geräte für Zuhause liegen im Trend. Ob Lichtsteuerung, Alarmanlagen oder energiesparende Thermostate. Viele rüsten ihre Immobilie um oder planen, es zu tun. Das Handbuch Smart Home der Stiftung Warentest ist der neue Begleiter in Sachen Hausautomatisierung.
Ein Smart Home aktiviert die Außenbeleuchtung, wenn es dunkel wird, sorgt für optimales Raumklima und schließt die Fenster, wenn es regnet. Wer in Urlaub ist, kann durch gesteuerte Anwesenheitsszenarien sein Haus nach außen so wirken lassen, als sei jemand zu Hause. Im Smart Home ist vieles möglich, doch was ist wirklich sinnvoll? Und was kostet das alles?
Die Spanne ist groß: Es gibt gute Selbstbaulösungen und Do-it-Yourself-Produkte, etwa für die Steuerung von Licht, Musik und Heizung, oder Profisysteme, die vom Fachbetrieb installiert werden, sowie schlüsselfertige Smart Homes mit voller Gebäudeautomatik.
„Wer das Budget hat, kann viel Geld ausgeben – muss es aber nicht, denn auch mit kleinem Geldbeutel und klugem Konzept ist ziemlich viel Smart Home möglich“, so Frank-Oliver Grün, Autor des Buches und Smart-Home-Experte der Stiftung Warentest.
Das Handbuch Smart Home gibt einen Überblick über mehr als 30 Systeme auf dem Markt, informiert über Gerätesicherheit sowie den Schutz des Netzwerks und der Privatsphäre. Darüber hinaus liefert der Ratgeber Checklisten zur Ermittlung des wirklichen Bedarfs sowie Beispielkalkulationen und hilft so bei der Einschätzung der realen Kosten, zu denen auch Zeit- und Arbeitsaufwand zählen.
Der Autor Frank-Oliver Grün ist Technik-Journalist mit Smart-Home-Expertise. Als freiberuflicher Berater und Anwender hat er viel mit vernetzter Haustechnik zu tun – nicht zuletzt in seinem eigenen Smart Home.
Das Handbuch Smart Home hat 320 Seiten und ist ab dem 15. März für 39,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter test.de/handbuch-smarthome.
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW und damit dem Wegfall vieler Einschränkungen ab Sonntag, 3. April, reagiert die Kreisverwaltung Gütersloh und öffnet die Kreishäuser Gütersloh und Wiedenbrück wieder für den Besucherverkehr. Durch die in den vergangenen zwei Jahren gemachten Erfahrungen ist dies jedoch keine Rückkehr zu den Zeiten vor der Pandemie: „Wir und die Bürgerinnen und Bürger haben gute Erfahrungen mit dem Termingeschäft gemacht, etwa in der Zulassungsstelle. Deswegen werden wir das Termingeschäft in vielen Bereichen beibehalten, sichern aber auch den spontan Auftauchenden einen Service zu“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. Dazu richten beispielsweise die Abteilungen Servicetelefonnummern ein, über die die Mitarbeiterinnen der Info in den Kreishäusern jemanden während der Öffnungszeiten erreichen. Wer spontan vorbeikommt, für den sind in aller Regel die Infotheken im Eingangsbereich der beiden Kreishäuser die ersten Anlaufstellen.
Auch vor der Pandemie hat es bereits Abteilungen und Sachgebiete gegeben, die ausschließlich oder überwiegend mit Terminvereinbarungen gearbeitet haben, wie etwa die Ausländerbehörde. Eine Besonderheit gilt für die Führerscheinstelle, die derzeit durch den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen stark belastet ist. Dort hat man gute Erfahrungen mit einer postalischen Abwicklung gemacht, sodass Anliegen auch künftig überwiegend per Versand bearbeitet werden. Nähere Informationen dazu finden sich unter der Suchanfrage ‚Führerscheine‘ auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de Für auswärtige Lkw- und Busfahrende hat die postalische Abwicklung den Vorteil, für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nicht persönlich einen weiten Weg auf sich nehmen zu müssen.
Nicht zuletzt durch die vorgenannten Gründe ist eine einheitliche Öffnungszeit aller Dienststellen nicht mehr möglich. Ab Montag, 4. April, gelten folgende Öffnungszeiten, in denen auch spontan vorgetragene Anliegen bearbeitet werden:
Kreishaus Gütersloh, Haupteingang: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr.
Kreishaus Gütersloh, Ausländerbehörde (Eingang Bauteil 6): Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag 14 bis 17.30 Uhr.
Kreishaus Gütersloh, Straßenverkehrsamt (Eingang Bauteil 7): Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Montag- und Donnerstagnachmittag 13.30 bis 17.30 Uhr.
Haupteingang Kreishaus Wiedenbrück: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Mit dem Wegfall der 3 G-Regelung wird es auch keine Einlasskontrolle mehr geben, der eingesetzte Sicherheitsdienst wird für eine Übergangszeit jedoch weiter Präsenz zeigen an den Eingangsbereichen. Für die Nebenstellen und die Jobcenterstandorte werden keine generellen Öffnungszeiten angestrebt, sondern vorrangig eine Terminvereinbarung. Insbesondere aber im Bereich Materielle Hilfen, die mitunter spontan benötigt werden, sollen bedarfsorientiert und bürgergerecht – wenn möglich, ohne Wartezeiten – bearbeitet werden.
In den Kreishäusern und Dienststellen ist auf den Verkehrswegen weiterhin das Tragen eines Mundnasenschutzes verpflichtend. Auch bei Präsenzterminen mit Bürgerinnen und Bürgern ist weiterhin ein Mund-Nasenschutz zu tragen – von beiden. Zwar ist nach der ebenfalls entschärften Corona-Arbeitsschutz-Verordnung Homeoffice keine Pflicht mehr, der Kreis wird seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch künftig die Möglichkeit dazu einräumen. Ab Montag, 4. April, ist auch grundsätzlich die Kantine im Kreishaus wieder für externe Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Verwaltung weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch künftig die Einhaltung der AHA plus L (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske plus Lüften) dringend empfohlen wird.
Drittnutzer – insbesondere die großen Konferenzräume und Sitzungssäle seien hier genannt – können in den Kreishäusern vorerst und mindestens bis zu den Sommerferien keine Veranstaltungen abhalten. So soll unter anderem der große Sitzungssaal im Kreishaus Gütersloh dem Krisenstab vorbehalten sein. Dort finden auch Ausschusssitzungen und Besprechungen statt – alles Veranstaltungen, bei denen die im Krisenstab eingesetzte Technik nicht abgebaut werden muss und die auch dort Verwendung finden kann.
Die Stadt Harsewinkel weist darauf hin, dass jedes Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes bis zum 10. April 2022 bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Harsewinkel durch den Verantwortlichen schriftlich anzumelden ist. Das Anmeldeformular ist auf der städtischen Homepage unter www.harsewinkel.de hintelregt. Es kann telefonisch unter 05247/935-241 angefordert werden.
Für den kommenden Monat sind einige Lockerungen im Hinblick auf die coronabedingten Regelungen getroffen worden, weshalb auch für April mit weitergehenden Lockerungen zu rechnen ist. Die zu gegebener Zeit gültigen Regelungen werden von der Landesregierung vorgegeben. Die zu dem Zeitpunkt geltenden Regeln sind von den Veranstaltern der Osterfeuer zu berücksichtigen und umzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Brauchtumsfeuer – dazu zählen Osterfeuer- nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel haben, sondern der Brauchtumspflege innerhalb örtlicher Gemeinschaften dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich beispielsweise, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer in diesem Sinne, auch wenn die Verbrennung zur Osterzeit geschieht.
Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.Bei Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, unter anderem unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen, Sperrmüll. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte oder Abfälle, wie Plastik und Verpackungsrückstände, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.
Die umweltfreundliche Alternative zu den Osterfeuern ist die ganzjährige Abgabemöglichkeit von Strauch- und Baumschnitt beim Recyclinghof in Harsewinkel, Dr.-Brenner-Straße 10, Tel.: 05247/932-921. Hier wird das Material zu Kompost verarbeitet und dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt.
In Deutschland wurden im Jahr 2021 in Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen rund 13,0 Milliarden Eier produziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,8 % mehr als im Vorjahr.
Wie bereits in den Vorjahren hat die ökologische Erzeugung von Eiern auch 2021 an Bedeutung gewonnen: Verglichen mit 2020 stieg die Produktion um 10,4 % auf 1,7 Milliarden Eier. Auch der Anteil ökologisch erzeugter Eier an der Gesamtzahl ist damit gestiegen, nämlich auf 13 %, das heißt etwa jedes achte Ei kam aus ökologischer Haltung.
Mit rund 8,1 Milliarden Eiern blieb die Bodenhaltung wie in den vorangegangenen Jahren auch 2021 die dominierende Haltungsform: Sie stellte einen Anteil von knapp 62 % an der gesamten Eierproduktion. Der Bestand an Legehennen in Bodenhaltung stieg gegenüber 2020 leicht um 0,7 % und betrug im Jahresdurchschnitt 26,6 Millionen Tiere. Die Zahl der in dieser Haltungsform erzeugten Eier stieg im selben Zeitraum um rund 1,1 % auf knapp 8,1 Milliarden.
In der Freilandhaltung waren die Eierproduktion und der Legehennenbestand hingegen rückläufig: Im Jahr 2021 stammten 2,5 Milliarden Eier aus dieser Haltungsform. Das entspricht einem Rückgang von 3,9 % gegenüber 2020. Die Zahl der Legehennen in Freilandhaltung ging im Jahresdurchschnitt um 3,6 % auf 8,5 Millionen Tiere zurück. Eine mögliche Erklärung dafür ist die Vogelgrippe, die 2021 insbesondere in Norddeutschland wieder aufgetreten ist. In den von der Krankheit betroffenen Regionen durften die Tiere vorübergehend nicht mehr im Freiland gehalten werden.
Haltung in Kleingruppen und ausgestalteten Käfigen rückläufig
Seit dem 1.1.2010 ist die Käfighaltung in Deutschland verboten. Ersetzt wurde sie durch die Haltung der Legehennen in Kleingruppen und sogenannten ausgestalteten Käfigen. Doch auch diese Haltungsform ist ein Auslaufmodell in der Legehennenhaltung: Bund und Länder haben sich auf eine Auslauffrist für bestehende Betriebe bis Ende 2025 geeinigt. Seit Jahren sind somit Rückgänge in der Zahl der in dieser Haltungsform produzierten Eier und gehaltenen Legehennen zu verzeichnen. So wurden 2021 noch 718 Millionen Eier auf diese Weise produziert und im Jahresdurchschnitt 2,3 Millionen Tiere gehalten. Das entspricht jeweils einem Rückgang um 4,8 % gegenüber dem Vorjahresergebnis. In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist diese Haltungsform in der Legehennenhaltung mittlerweile gar nicht mehr vertreten.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Du bist jung, motiviert und suchst nun einen Ausbildungsplatz bei einem leistungsstarken Arbeitgeber, bei dem du vom ersten Tag an Teil des Teams bist und deine persönlichen Stärken gefördert werden? Dann komm zur Gebr. Recker GmbH nach Harsewinkel-Greffen oder Halle/Westfalen und nutze die Chance auf eine top Ausbildung mit Stern.
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Als Teil der mehrfach im Bereich Kundenzufriedenheit ausgezeichneten Recker-Gruppe, mit weiteren Standorten in Warendorf, Hoppegarten und Eggersdorf und über 400 Mitarbeitern, sind davon allein bei uns in Harsewinkel-Greffen und Halle/Westfalen 142 Mitarbeiter beschäftigt.
Doch wir wollen weiter wachsen und suchen weitere Kolleginnen und Kollegen sowie Azubis und haben folgende Stellen in Harsewinkel-Greffen und Halle/Westfalen zu vergeben:
Auszubildende ab August 2022
Kfz-Mechatroniker Pkw/Nfz (m/w/d) in Harsewinkel-Greffen und Halle/Westfalen
Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d) in Harsewinkel-Greffen
Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) in Harsewinkel-Greffen
Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) in Harsewinkel-Greffen
Fachkräfte zu sofort
Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d) in Harsewinkel-Greffen
Lager- und Teilespezialist (m/w/d) in Halle/Westfalen
Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Dienstag, den 5. April, ab 17:00 Uhr im Gymnasium Harsewinkel.
Neben den Bebauungsplänen Nr. 18 „Westlich des Tecklenburger Weges“, Nr. 83 „Heinrich-Heine-Straße“ und Nr. 84 „Zunftstraße“ stehen u. a. die Sanierung der Ortsdurchfahrt Greffen, die Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts sowie der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung EmsRadweg auf der vorläufigen Tagesordnung der 14. Sitzung.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.
Informieren Sie sich hier mit dem Spöggsken über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.
Das Land NRW hat die Meldefrist für medizinische und pflegerische Einrichtungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis kommenden Dienstag, 5. April, verlängert. Eigentlich wäre sie am gestrigen Donnerstag abgelaufen. Doch da das landesweite Meldeportal aufgrund technischer Probleme in den vergangenen Tagen nicht durchgehend online war, sollen die betroffenen Einrichtungen mit der Fristverlängerung noch die Möglichkeit bekommen, ihre Meldungen nachzuholen.
Laut Infektionsschutzgesetz muss das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen oder ambulante Pflegedienste seit dem 16. März vollständig immunisiert sein oder ein entsprechend ärztliches Attest haben. Die Einrichtungen müssen über das datenschutzkonforme Portal melden, welche Mitarbeitenden keinen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorgelegt haben. Das betrifft auch Fälle, in denen es Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Zertifikats gibt.
Seit Jahresbeginn gibt es die Sprechstunde zur Berufsberatung im Erwerbsleben in Harsewinkel. Wer bei einer möglichen Neuorientierung Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen will, kann sich vor Ort an Kathrin Fronicke, Berufsberaterin bei der Agentur für Arbeit wenden.
Sie steht jede zweite Woche während ihrer Sprechstunde im Dritten Ort Wilhalm zur Beratung und für Fragen zur Verfügung. Das kostenlose Angebot richtet sich an alle, die sich beruflich neu orientieren oder weiterentwickeln wollen. Daneben werden aber auch Fragen rund um den beruflichen Wiedereinstieg oder zu finanziellen Unterstützungen bei einer Weiterbildung beantwortet.
Die nächsten Sprechzeiten für April sind der 5.4. und 19.4. und im Mai der 3.5., 17.5., und 31.5. bevor es nach Pause ab dem 26.7. wieder im zweiwöchigen Rhythmus weitergeht. Die Beratung findet in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter Einhaltung der Corona-Regeln im Dritten Ort Wilhalm, Dr. Pike Straße 2, in Harsewinkel statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Neben der persönlichen Sprechstunde gibt es auch die Möglichkeit, sich während der telefonischen Sprechstunde an die Berufsberatung (Sprechstunde dienstags von 7 bis 10 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 05251/120 777) zu wenden.
Vom Auto in die Bahn: So kann der Umstieg gelingen.
Die hohen Spritpreise erneuern für viele die Frage nach Alternativen zum Autofahren. Diesel- und Benzinpreise um die 2 Euro je Liter, Staus, Stress und eine hohe Umweltbelastung stellen das Autofahren zunehmend in Frage. Wer dennoch zögert, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, sollte sich die positiven Effekte bewusst machen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn das Auto öfter stehen zu lassen, verbessert die persönliche CO2-Bilanz und reduziert Kosten. Bus und Bahn bieten aber noch mehr Vorteile: Die lästige Parkplatzsuche fällt weg, und man kann während der Fahrt lesen oder sie sogar schon als Arbeitszeit nutzen. Um die individuell passendste und kostengünstigste Alternative zur Autofahrt zu finden, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW Neulingen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) einen schrittweisen Umstieg.
Strecken und Zeiten klären: Wer ausprobieren möchte, ob der öffentliche Nahverkehr eine Alternative zum Auto sein kann, sollte sich zunächst überlegen, welche Strecken persönlich dazu in Frage kommen könnten. Eine Route zum Ausprobieren kann die Beurteilung erleichtern. Wichtig ist, wie oft der ÖPNV genutzt werden soll: Geht es um wenige feste Tage im Monat, oder steht eine tägliche Flexibilität im Vordergrund? Lohnt sich ein Abo, weil auch andere Familienmitglieder es am Wochenende mit nutzen? Und welche privaten PKW-Fahrten wären noch durch die öffentlichen Verkehrsmittel ersetzbar?
ÖPNV-Angebote checken: Die Verkehrsunternehmen bieten eine Vielzahl von Angeboten. Was für die gewählten Strecken und die persönlichen Vorlieben in Frage kommt, kann man in einer Beratung im Servicecenter oder telefonisch beim Ticketberater herausfinden. Dieser kann Interessierte auch über die Option der 1. Klasse informieren. Diese Zugabteile sind komfortabler und oft leerer als die 2.Klasse und können daher sinnvoll sein, wenn man die Fahrt zum Arbeiten nutzen möchte.
Testen und Kosten gering gestalten: Um ein Gespür dafür zu bekommen, wie sich die Alternative bewährt, sollten Verbraucher:innen die Verbindungen zunächst mit Einzeltickets testen. Wer die geeignete Möglichkeit für seine Strecken gefunden hat, findet online oder in der persönlichen Beratung die besten Ticketoptionen. Ratsam ist es, die kostengünstigste Variante erst einmal einen Monat lang zu testen, ehe man ein Abonnement abschließt. Darüber hinaus kann man erfragen, ob der Arbeitgeber ein Jobticket unterstützt. Bei längeren Strecken lohnt sich auch der Blick auf den Fernverkehr. Auch dafür gibt es Abonnements oder Mehrfahrtickets, die möglicherweise eine Alternative zum PKW bieten können.
Kombination von Verkehrsmitteln bedenken: Vor allem im ländlichen Bereich ist der ÖPNV nicht immer ausreichend dicht ausgebaut, um eine Alternative zum Auto zu bieten. Dann kommt möglicherweise eine Kombination aus unterschiedlichen Verkehrsmitteln in Frage. Daher hilft ein Check der örtlichen Angebote: Welchen On-Demand-Verkehr kann ich zusätzlich nutzen, also etwa Kleinbusse, die nur bei Bedarf zum Einsatz kommen? Wo gibt es etwa Fahrradboxen oder sichere Stellplätze? Manche Sharing-Angebote sind in Kombination mit ÖPNV-Abos kostengünstiger durch Freiminuten und lassen sich oft sogar über dieselbe App nutzen.
Weiterführende Infos:
Informationen über die bestehenden Angebote liefern die Internetseiten des örtlichen Verkehrsunternehmens oder dessen App, außerdem https://www.mobil.nrw oder https://www.bahn.de
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