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Verbraucherzentrale NRW: Umzug in die erste eigene Wohnung

© VZ NRW/adpic
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Umzug in die erste eigene Wohnung – Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale hilft, im Umzugsstress den Überblick zu behalten.

Ein neues Ausbildungsjahr hat begonnen und der Start des Wintersemesters steht vor der Tür. Viele junge Menschen ziehen in diesem Lebensabschnitt in die erste eigene Wohnung. Mit dem Umzug ändert sich jedoch nicht nur die Adresse. Es gibt einiges, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause ausziehe? Was ist mit Verträgen für Strom, Telefon und Internet? Wie viel Geld muss ich für einen Umzug einplanen? Ein neues, interaktives Tool der Verbraucherzentralen bietet einen umfassenden Überblick und erstellt eine individuelle To-do-Liste, damit nichts vergessen wird. Neben nützlichen Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr hilft das Tool auch dabei, Sparpotenziale zu entlarven, gute und günstige Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Darauf sollten Azubis und Studierende unter anderem achten:

  • Mietvertrag Der Mietvertrag sollte sorgfältig gelesen werden. Am besten informiert man sich vorab über Rechte und Pflichten als Mieter:in, um unzulässige Klauseln im Mietvertrag zu erkennen. Bei unter 18-Jährigen müssen die Eltern dem Vertrag grundsätzlich zustimmen. Oft verlangen Vermieter:innen bei jungen Menschen mit geringem Einkommen zudem eine Bürgschaft der Eltern. Mit dem Beginn des Mietverhältnisses wird auch die Mietkaution fällig. Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und kann in bis zu drei Raten gezahlt werden.
  • Konto Für Auszubildende und Studierende ist das Girokonto meist gratis. Wer auf persönlichen Kontakt in einer Geschäftsstelle Wert legt, für den ist ein Geldinstitut mit eigenem Filialnetz wichtig. Wer Bankgeschäfte gern per Onlinebanking erledigt, für den ist die Kontoführung bei einer Direktbank die richtige Wahl. Das Konto übers Internet zu führen, ist in der Regel günstiger. In punkto Bargeldbezug sollte darauf geachtet werden, dass an ausreichend Automaten in der Region möglichst kosten- und problemlos Geld abgehoben werden kann.
  • Versicherungen Die Krankenversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind für jede:n ein Muss. Auszubildende sind in der gesetzliche Krankenversicherung in der Regel pflichtversichert. Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden. Aber Achtung: Wer beim Studentenjob mehr als 470 Euro verdient, muss sich selbst in der studentischen Krankenversicherung versichern. Für den Job in den Semesterferien gelten aber Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden. Genauso unverzichtbar wie die Krankenversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Einige Anbieter haben eine Altersgrenze bei 25 Jahren, die kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
  • Stromvertrag Die steigenden Energiepreise machen die Suche nach einem günstigen Stromanbieter aktuell sehr schwierig. Einige Energieversorger bieten keine Sondertarife für Neukund:innen mehr an, so dass das Angebot verfügbarer Tarife geringer geworden ist. Vergleichsportale können eine erste Orientierung über Angebote und Preise bieten. Allerdings stimmen zurzeit oftmals die Preise der ausgewiesenen Tarife in den Portalen nicht. Viele Portale beziehen zudem die Grundversorgungstarife nicht ein. In manchen Städten ist die Grundversorgung im Moment jedoch die günstigste Option. Hier lohnt sich das gezielte Nachfragen beim lokalen Energieversorger.
  • Internetanschluss Wer umzieht, der kann seine Verträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Laufzeit oder sonstiger Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Wenn der Festnetzanbieter die vereinbarte Leistung, wie zum Beispiel die Internetgeschwindigkeit, am neuen Wohnort nicht erbringen kann, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Wer erstmals einen Telekommunikationsvertrag abschließt, sollte sich zunächst Gedanken über den eigenen Bedarf machen. Wie schnell soll zum Beispiel die Datenübertragung sein? Wer seinen Bedarf kennt, kann auch die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen. Dabei helfen Produktinformationsblätter, die verpflichtend den Kund:innen bereitgestellt werden müssen. Beim Abschluss der Verträge ist genaues Hinschauen gefragt: Manchmal ist ein günstiger Einstiegspreis eine versteckte Kostenfalle, weil sich der Preis nach dem ersten Jahr deutlich erhöht und eine Kündigung erst nach 24 Monaten möglich ist.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

POL-GT: 33-Jähriger ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Nachdem ein VW-Fahrer zivilen Polizeibeamten am Samstagabend (24.09., 23.30 Uhr) im Rahmen der Streife aufgrund seiner rasanten Fahrweise auffiel, entschlossen sich die Beamten den Mann an der Oesterweger Straße im Bereich des Prozessionswegs zu kontrollieren. Als der Fahrer die Anhaltezeichen bemerkte, stieg er aus seinem Auto aus und ging schreiend auf die Beamten zu. Zudem beleidigte er die Polizisten und spuckte. Er weigerte sich, sich auszuweisen und versuchte wegzulaufen. Daraufhin wurde er durch die Beamten zu Boden gebracht. Dabei zog er sich eine leichte Verletzung zu. Es stellte sich heraus, dass der 33-jährige Mann aus Harsewinkel keine Fahrerlaubnis besitzt. Während des Einsatzes beruhigte sich der Mann nicht. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er letztendlich in Gewahrsam genommen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

17. Sitzung des Rates am 28. September: Einstellung des Planverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Energieeinsparungen & Pumptrack bestimmen die Agenda

Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Mittwoch, den 28. September, ab 17:00 Uhr im Gymnasium Harsewinkel.

Neben der Einstellung des Planverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (u. a. Windkraftanlagen), kommunale Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung, Jugendparlament, Pumptrack, Aufstockung der Schulsozialarbeit in den Grundschulen sowie der Unterbringung von Geflüchteten stehen u. a. diverse Neubesetzungen der Fraktionen in den Fachausschüssen, Bebauungspläne (Nr. 65 + Nr. 83 + Nr. 84) und die Reduzierung der Abwassergebühr für Haushalte, die Gründächer errichten auf der vorläufigen Tagesordnung der 17. Sitzung.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.

Informieren Sie sich hier mit dem Spöggsken über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.

Stadt Harsewinkel: Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet „Westlich der Steinhäger Straße“

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Demnächst werden zwei Grundstücke für sozialen Wohnungsbau und zwei Grundstücke für Mietwohnungsbau im Gewerbegebiet „Westlich der Steinhäger Straße“, am Sertürner Weg, vergeben.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

ADAC Spritpreise App jetzt auch für E-Autofahrer Neu: europaweit rund 82.000 Säulen mit 220.000 Ladepunkte abrufbar

Mit der ADAC Spritpreise App haben Autofahrer einen schnellen Überblick, wo im Umkreis oder auf der Route die günstigste Tankstelle zu finden ist. Seit Anfang September wird dieses Angebot erweitert und auch Fahrer von Elektroautos können schnell und einfach die nächste Ladestation finden sowie sich dorthin navigieren lassen. Unter den hinterlegten rund 82.000 Säulen mit 220.000 Ladepunkten können die Nutzer bequem nach kW-Leistung, Steckertypen, Bezahlarten und Betreibern filtern. Neben der genauen Position der Ladesäulen bietet die App darüber hinaus die Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Ladepunkte. Für einen bessere Planung gerade längerer Fahrten können Ladestationen auch als Favoriten gemerkt und in die Routenplanung integriert werden.

Außerdem neu in der App und gerade mit dem Auslaufen des Tankrabatts und den hohen Spritpreise von Vorteil: Die fünf günstigsten Tankstellen entlang einer eingegebenen Route lassen sich einfach anzeigen, als zusätzlicher Wegpunkt auswählen und nach Nähe zum Ziel oder zum Startpunkt filtern. Weitere Neuerung in der App sind zusätzliche Verkehrsmeldungen entlang der Route, ein neu gestaltetes Menü sowie die Filtermöglichkeit nach Tankstellenbetreibern. Zusätzlich lässt sich der Sprit nun direkt an der Zapfsäule mit dem Smartphone vom Auto aus bezahlen.

Die ADAC Spritpreise App ist kostenlos im App-Store und im Google Play-Store erhältlich. Weitere Informationen gibt es auf adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Ja zum Pumptrack – Nein zum Standort! Knappe Ressourcen in dringend benötigte Schulinfrastruktur investieren & Pumptrack vertagen!

Uns Grünen in Harsewinkel, Greffen und Marienfeld ist von je her die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen eine große und wichtige Herzensangelegenheit.

So haben wir Grüne bei der Grundsatzentscheidung vor einigen wenigen Monaten, ob es ein Pumptrack in der Stadt Harsewinkel grundsätzlich geben soll, einstimmig dafür gestimmt, um den engagierten Kindern und Jugendlichen, die sich für den Bau einer solchen Outdoor-Freizeitanlage stark gemacht haben, ein klares, starkes Zeichen der politischen Unterstützung zu signalisieren.

Noch nie in der Geschichte der Stadt Harsewinkel wurde ein (so teurer) an die Politik und Verwaltung heran getragener Wunsch von Kindern und Jugendlichen in so kurzer Zeit positiv entschieden. Und obwohl es sich bei dem Wunsch nach einem Pumptrack eher um eine Trend-Nischensportart von einer eher überschaubaren Fangemeinde dieses Freizeitvergnügens (im Verhältnis zu anderen (Breiten-) Sportarten) handelt, stimmten alle politischen Parteien im Rat der Stadt Harsewinkel einstimmig dafür – unter dem zwingenden Vorbehalt einer 90%igen Förderung aus Landes- und/oder Bundesmitteln (aus dem Investitionspakt Sportstätten, einem Bestandteil aus dem in 2020 beschlossenen umfangreichen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung) und einer späteren noch zu entscheidenden Standortsuche für das Pumptrackareal.

Damit konnte den sich einbringenden Kindern und Jugendlichen ein positives Zeichen gegeben werden, dass sich jugendpolitisches Engagement lohnt, gehört und – wie in diesem Fall auch wieder – belohnt wird.

Wir Grüne halten einen vorhandenen, ebenfalls großzügigen Standort in der unmittelbaren Nähe unseres belebten Sport- und Fitnesscampus und der Kita Bullerbü am Moddenbachtal für deutlich geeigneter als in der benachbarten Parkanlage im Moddenbachtal, aber die Mehrheit des Stadtrates hatte sich für diesen Standort nach hitziger Debatte entschieden. Auch Ortsheimatpfleger/Ortsvorsteher Thomas Wittenbrink empfahl dringend andere alternative Standorte auszuwählen als den mehrheitlich favorisierten Stadtpark.

Für uns Grüne wie auch für viele besorgte Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürger kommt der Standort mitten in der grünen Lunge Harsewinkels nicht in Frage, weil die ohnehin begrenzte Fläche unseres beliebten und von allen Alters- und Bevölkerungsgruppen genutzten Naherholungsgebietes mitten in der Stadt nicht weiter mit zig Tonnen an Beton und ähnlichem Füllmaterial zubetoniert, versiegelt werden sollte. Mit 2.000 qm vorgesehener Größe für das Pumptrack ist eine Gefahr durch die Versiegelung und Verdichtung des Bodens für die weit verzweigten Baumwurzeln im Erdreich nicht auszuschließen. Unser Stadtpark mit seinen vielen vitalen, alten, schützenswerten Bäumen leistet einen immens ökologisch wertvollen Beitrag zur natürlichen Klimaregulation während der immer heißer werdenden Sommermonate. Dies ist umso wichtiger, weil in den letzten Jahren die unerträglich empfundenen Temperaturen innerhalb der Innenstadt immer stärker zugenommen haben.

Juan Carlos Palmier

Bei der letzten Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses sowie des Plan- und Bauausschusses vor einigen Tagen galt es zu entscheiden, ob der Pumptrack trotz fehlender 90%iger Förderung aus Landes- und/oder Bundesmitteln realisiert werden sollte. Dieser beschlossene Fördertopf zum Investitionspaket Sportstätten wurde kurzfristig durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auf Grund der schwierigen haushalts- und finanzpolitischen Lage der BR Deutschland mit Blick auf die Schuldenregel des Grundgesetzes zurückgerufen/widerrufen. Ein anderer Fördertopf (über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (=ISEK)), allerding nur mit einer 50%igen öffentlichen Förderung, steht alternativ zur Verfügung. Sollte sich eine politische Mehrheit für eine Beantragung dieser ersatzweisen 50%igen Fördermöglichkeit aussprechen, müssten für das neue Haushaltsjahr 2023 kreditfinanzierte Steuergelder in Höhe von 250.000,00 EUR (also die Hälfte der geplanten Investitionssumme von ca. 500.000,00 EUR für das Pumptrack) vorsorglich – mit einem Sperrvermerk – in der Haushaltskasse Harsewinkels berücksichtigt, eingestellt werden.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder beider Ausschüsse hat sich dafür ausgesprochen und die Stadtverwaltung mit der befristeten Antragsstellung, um die Bewerbung der ISEK-Fördergelder beauftragt.

Im Hinblick auf rückläufige Gewerbesteuereinnahmen seit Monaten in Millionenhöhe und der aktuellen schlimmsten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg halten wir eine solche außerplanmäßige nice-to-have Investition für nicht geboten und problemlos aufschiebbar, gerade wenn man bedenkt, dass es in Zukunft eine 90%ige Förderung dieser Maßnahme evt. wieder geben könnte.

Aus Verantwortung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen in unserer grünen Mähdrescherstadt favorisieren wir von Bündnis 90/Die Grünen daher den weiteren konsequenten und notwendigen Ausbau unseres Schulcampus, z.B. mit dem weiteren Ausbau eines leistungsfähigen, vollflächigen W-Lans an allen Schulen in Harsewinkel, Greffen und Marienfeld. Damit die gewollte Digitalisierung unserer Schulen nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern wir aktiv in die zukunftsorientierte, IT-gestützte Bildungspolitik unserer Kommune investieren. Aus Überzeugung für gut ausgestattete Schulen. Zum Vorteil aller Schülerinnen und Schüler. Auch unsere heimische Wirtschaft profitiert von gut ausgestatteten Schulen und einer guten, zeitgemäßen Schulausbildung der Kinder und Jugendlichen.

Auch für Eltern und Familien dürfte die evt. Anschaffung entsprechenden (teuren) Equipments zur adäquaten Nutzung des Pumptracks in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten zu einer echten finanziellen Herausforderung, Belastung werden. Und für viele Mütter und Väter ist dieses spezielle Hobby ihrer Kinder aktuell schlichtweg nicht bezahlbar, weil die surreal gestiegenen Energiekosten für Strom, Heizung und Warmwasser bei manchen Haushalten sogar höher sind als die Kaltmiete.  Auch gut situierte Familien, deren engagierte Sprösslinge sich bei der Harsewinkeler Politik für den Bau eines Pumptracks (laut-) stark gemacht haben, fürchten den finanziellen Ruin.

Schwierige Zeiten erfordern manchmal auch kreative Lösungen. So ist es jetzt schon vereinzelt gelebte Praxis, dass Kids in die nahe, benachbarte Kommune Herzebrock-Clarholz fahren, die über einen solchen trendigen Pumptrack verfügt und mit sportlicher Freude diesen (mit-) nutzen. Über solche Kooperationsmöglichkeiten, die auch bequem, sicher und preisgünstig (Dank Schülerticket) mit einem gut ausgebauten und vernetzten ÖPNV erreichbar sind, dürfen wir uns freuen und dankbar sein.

Ein Pumptrack für Hundertausende kreditfinanzierter Euro sind teuer für die Gesellschaft. Ein, zwei oder drei Jahre zu warten, bis es wieder gefüllte Fördertöpfe mit höheren Förderraten (wie z.B. bis zu 90%) gibt, eine kluge Entscheidung. Aus Verantwortung. Für alle.

Juan Carlos Palmier – Ratsherr und stellvertr. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Harsewinkel

WIESN GAUDI & zünftig bayrischer Kneipenabend mit den Kulturfreunden Greffen-Marienfeld-Harsewinkel im Wilhalm

Die Kulturfreunde Greffen-Marienfeld-Harsewinkel laden zu einem zünftigen bayrischen Kneipenabend im Gasthof Wilhalm.

Mit Spezialitäten wie Oktoberfestbier, Obstler, Helles, Leberkässemmeln, Brezeln, Grill-Händel und natürlich Musik wird den Kneipenfreunden am Freitag, den 30.09.2022 ab 18:00 Uhr ein ganz besonderes Schmankerl serviert. Nach dem fulminanten „Rheinischer Abend“ freuen sich die „Kulturfreunde-Festwirte“, Ihre Gäste in Dirndl bzw. Lederhose oder aber ganz normal begrüßen zu dürfen.

 

(Text- und Bildquelle: Kulturfreunde Greffen-Marienfeld-Harsewinkel)

Weltmeisterschaft in Italien: DLRG Nationalteam ist startbereit – Rettungssportler der DLRG Harsewinkel gehen für Deutschland an den Start!

Rettungssportlerinnen beim Start am Strand (Daniel-André Reinelt/DLRG e.V.).
Rettungssportlerinnen beim Start am Strand (Daniel-André Reinelt/DLRG e.V.).

Kommende Woche gehen zwölf Rettungssportlerinnen und Rettungssportler der DLRG bei der Weltmeisterschaft im Rettungsschwimmen für Deutschland an den Start. Die Wettkämpfe der Nationalteams finden vom 27. September bis 2. Oktober im italienischen Riccione statt. „Wir freuen uns, dass die WM endlich ausgetragen wird und unsere Sportler im internationalen Wettstreit zeigen können, was sie in den letzten Jahren trotz Pandemie trainiert haben“ so Holger Friedrich, DLRG Teammanager.

Eigentlich waren die Lifesaving World Championships (LWC) bereits für 2020 angedacht, mussten coronabedingt jedoch verschoben werden. Nun holen die Athleten aus über 30 Nationen die Wettkämpfe nach. An insgesamt sechs Wettkampftagen wettstreiten sie im Schwimmbad, am Strand und im Meer in insgesamt 22 Disziplinen um die Medaillenränge.

Die von Bundestrainerin Elena Prelle nominierte Auswahl fliegt mit großen Ambitionen an die italienische Küste. Nachdem sie sich bei der letzten Weltmeisterschaft in Adelaide (Australien) den vierten Platz erkämpft hatte, sind die Podiumsplätze das nächste Ziel in diesem Jahr.

In der offenen Altersklasse treten für Deutschland an: Tim Brang (DLRG Schloß Holte-Stukenbrock, Westfalen), Jan Laufer (DLRG Gelsenkirchen-Buer, Westfalen), Arne Wulf (DLRG Luckenwalde, Brandenburg), Nils Mündelein (DLRG Gelsenkirchen-Buer, Westfalen), Nordin Sparmann (DLRG Harsewinkel, Westfalen), Max Tesch (DLRG Luckenwalde, Brandenburg), Olivia Binde (DLRG Hamburg-Altona, Hamburg), Alica Gebhardt (DLRG Harsewinkel, Westfalen), Nina Holt (DLRG Harsewinkel, Westfalen), Kerstin Lange (DLRG Schwerte, Westfalen), Undine Lauerwald (DLRG Halle-Saalekreis, Sachsen-Anhalt) und Andrea Eling (DLRG Halle-Saalekreis, Sachsen-Anhalt).

Eine der Kandidatinnen für Edelmetall in den Einzelwettkämpfen ist Nina Holt. Die 19-Jährige gehört zu den Jüngsten im Team und wurde im vergangenen Jahr bereits zweifache Europameisterin. Bei den diesjährigen World Games, den Weltspielen nichtolympischer Sportarten, holte sie in den USA viermal Gold (200 m Hindernisschwimmen, 50 m Retten einer Puppe, 4 x 25 m Puppenstaffel und 4 x 50 m Gurtretterstaffel) und einmal Bronze in 100 m Retten mit Flossen. Auch ihre Staffelpartnerinnen Undine Lauerwald und Kerstin Lange sind nicht zu unterschätzen. Bei den Männern gehört Tim Brang zu den Topsportlern. Der amtierende Doppeleuropameister holte bei den World Gold im 100m Retten mit Flossen und Gurtretter sowie Bronze im 100m Retten mit Flossen.

Zur gleichen Zeit finden in Riccione die Wettkämpfe der Junioren bei der Weltmeisterschaft statt. Hier stellt die DLRG ebenfalls zwölf Sportlerinnen und Sportler, die bereits bei einigen nationalen und internationalen Veranstaltungen Erfahrungen und Medaillen sammeln konnten.

 

(Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell)

Kreisweite Energiesparwochen: Online-Vorträge zum Gründach, zur Fassadendämmung und zur Förderung

(v.l.) Ulla Thering (Kreis Gütersloh) und die Referenten Sven Kersten (Bundesverband Wärme-pumpe, Berlin) und Oliver Erdmann (Bauwerkstadt, Bielefeld) werben für die Teilnahme an den Zoom-Veranstaltungen (Foto: Kreis Gütersloh).
(v.l.) Ulla Thering (Kreis Gütersloh) und die Referenten Sven Kersten (Bundesverband Wärme-pumpe, Berlin) und Oliver Erdmann (Bauwerkstadt, Bielefeld) werben für die Teilnahme an den Zoom-Veranstaltungen (Foto: Kreis Gütersloh).

Die ‚Energiesparwochen online‘, die unter dem Dach der Beratungsinitiative ‚Altbauneu‘ angeboten werden, gehen in die zweite Runde. Der Kreis Gütersloh bietet in Kooperation mit den Kommunen, den Volkshochschulen und der Verbraucherzentrale NRW vom 19. bis 29. September Online-Vorträge an. In der kommenden Woche stehen drei kostenfreie Zoom-Veranstaltungen zum Klimaschutz am Haus auf dem Programm.

Folgende Online-Veranstaltungen werden angeboten:
  • Dienstag, 27. September, 19 Uhr: ‚Grün sucht Dach – Dachbegrünung fachgerecht planen und umsetzen‘
    Referentinnen: Andrea Wegner und Annika Dobbers, Verbraucherzentrale NRW, Ulla Thering, Kreis Gütersloh
  • Mittwoch, 28. September, 19 Uhr: ‚Mit Fassadendämmung Heizkosten senken‘
    Referent: Oliver Erdmann, Bauwerkstadt GmbH, Bielefeld
  • Donnerstag, 29. September, 19 Uhr: ‚Vorträge zu aktuellen Fördermitteln fürs Haus und zu regionalen Energieberatungsangeboten mit anschließender Gruppenberatung‘
    Referenten/Beratung: Jan Karwatzki und Bernd Winterseel, Öko-Zentrum NRW, Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW, Ulla Thering, Kreis Gütersloh
    Bei der Online-Gruppenberatung liegen die Schwerpunkte auf den Bereichen Photovoltaik und E-Mobilität, Heizen mit erneuerbaren Energien sowie Wärmeschutz am Haus (Dämmung, Fenster- und Türentausch). Jeder Teilnehmende entscheidet an dem Abend, welcher Gruppe er sich anschließt.

Interessenten können sich jeweils bis 12 Uhr am Tag der Veranstaltung bei den Volkshochschulen im Kreis Gütersloh online oder per E-Mail anmelden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Ausführliche Informationen zum Programm finden sich im Netz unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh

Anmeldung zu den Onlinevorträgen bei den Volkshochschulen:

www.vhs-gt.de; E-Mail vhs@guetersloh.de

www.vhs-ravensberg.de; E-Mail post@vhs-ravensberg.de

www.vhs-re.de; E-Mail annika.busche@vhs-re.de

www.vhs-vhs.de; E-Mail vhs-vhs@gt-net.de

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Was tun, wenn die Pflege teurer wird?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Was tun, wenn die Pflege teurer wird? Bei Pflegebedürftigen steigt der Eigenanteil an den Kosten jetzt stark an. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was erlaubt ist und wie man die Erhöhung prüfen kann.

Derzeit gehen bei der Verbraucherzentrale NRW vermehrt Fragen zur Kostenerhöhung in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege ein. Denn auch Heime und Pflegedienste sind von den allgemeinen Preissteigerungen betroffen und geben die Kosten weiter. Zudem wurden zum 01.09.2022 höhere Mindest- und Tariflöhne für die Pflegekräfte festgelegt, was die Beiträge weiter ansteigen lässt. Das stellt viele Pflegebedürftige vor große Probleme. Verbraucherbeschwerden zeigen Kostensteigerungen zwischen 300 und 600 Euro monatlich. „Viele fragen uns, ob das erlaubt ist”, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Anbieter müssen bestimmte Regeln einhalten. Das kann man in unserer Pflegerechtsberatung überprüfen lassen. Wer die Erhöhung nicht bezahlen kann, sollte staatliche Hilfe beantragen.”

  • Pflegeheime müssen Erhöhung rechtzeitig ankündigen Nach dem Wohn- und Betreuungsgesetz müssen die Anbieter den Bewohner:innen schriftlich mitteilen, dass sie die Kosten erhöhen wollen. Das müssen sie vier Wochen vor dem Zeitpunkt tun, an dem sie die Beträge erhöhen wollen. Sollen die Kosten also ab 01.09.2022 erhöht werden, muss die Ankündigung am 03.08.2022 bei den Betroffenen angekommen sein. Allerdings werden die angekündigten Kosten vorab von den Trägern der Sozialhilfe und den Pflegekassen geprüft, mit dem Anbieter verhandelt und erst dann genehmigt. Dies kann einige Zeit dauern. Wenn die Erhöhungen genehmigt werden, müssen Bewohner:innen in diesem Beispiel rückwirkend ab dem 01.09.2022 zahlen. Sollte es kein solches Entgelterhöhungsschreiben geben oder die Vier-Wochen Frist nicht eingehalten sein, ist die Entgelterhöhung unwirksam oder wird später wirksam.
  • Die Erhöhung muss begründet werden Das Gesetz regelt nicht nur die Fristen, sondern macht auch einige Vorschriften zum Inhalt des Erhöhungsschreibens. So muss die Einrichtung die Entgelterhöhung begründen. Hierbei muss sie alle Positionen benennen, für die sie eine Entgelterhöhung plant. Damit Verbraucher:innen den Anstieg nachvollziehen können, müssen die alten und neuen Preise gegenübergestellt und die Verteilung auf die Bewohner:innen dargestellt werden. Zur Prüfung der Angaben haben Betroffene das Recht, die Kalkulationsunterlagen einzufordern. Unterstützung bietet auch der Heimbeirat, der ebenfalls ein Recht zur Prüfung hat.
  • Sonderkündigungsrecht für Heimbewohner:innen Will der Heimbetreiber den Eigenanteil der Pflegebedürftigen erhöhen, müssen die Betroffenen der Erhöhung ausdrücklich zustimmen. Sie haben das Recht zu widersprechen, wenn etwas unklar ist. Stimmen sie nicht zu, sondern widersprechen, muss der Anbieter die Zustimmung einklagen. Kündigen darf er aber nicht. Werden diese Regeln nicht eingehalten, ist die Entgelterhöhung unwirksam und der erhöhte Betrag muss nicht gezahlt werden. Sollten Pflegebedürftige der Entgelterhöhung nicht zustimmen, sondern das Heim wechseln wollen, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gibt den Bewohner:innen das Recht, zu kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Allerdings gilt es nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Pflegeheim die Kosten erhöht hat. In dem obigen Fall also bis zum 01.09.2022. Man kann dann kurzfristig in ein anderes Pflegeheim ziehen. Aber Vorsicht: Vor der Kündigung sollte ein anderer Platz gefunden sein.
  • Auch Pflegedienste müssen Erhöhungen ankündigen Auch bei der Pflege zuhause werden derzeit die Preise erhöht. Die Kostensteigerung ist besonders eine Folge der Energiepreise, die etwa die Fahrten zu den Pflegebedürftigen verteuern. Auch hier muss die Entgelterhöhung schriftlich angekündigt werden. Darüber wird zunächst mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt; erst dann werden Erhöhungen wirksam. Eine enge gesetzliche Regelung wie im Pflegeheim gibt es hier nicht. So fehlt zum Beispiel das Recht, die Kalkulationsunterlagen einzusehen.
  • Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe vom Sozialamt Unter bestimmten Voraussetzungen kann Hilfe beim Sozialamt beantragt werden. Diese Voraussetzungen sind in der ambulanten Pflege anders als in der stationären Pflege. Liegen diese vor, prüft das Sozialamt anhand von Einkommen und Vermögen, ob ein Bedarf besteht. Die genaue Berechnung ist kompliziert. Im stationären Bereich können Verbraucher:innen in NRW auch Pflegewohngeld beantragen. Durch dieses Pflegewohngeld wird ein Teil der stationären Kosten, nämlich die Investitionskosten, vom Staat übernommen. Allerdings wird hier zunächst ebenfalls der Bedarf geprüft.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)