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Flugärger: Das bringt der ADAC Entschädigungsrechner – durchschnittliche Entschädigungshöhe liegt bei rund 709 Euro

Ist der Flug verspätet, wird verschoben oder fällt komplett aus haben Passagiere Ansprüche gegen die Airline. Seit letztem Jahr können Fluggäste mit dem ADAC Entschädigungsrechner ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollen. Das geht entweder selbst über den ADAC Musterbrief, durch Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Beauftragung eines ADAC Vertragsanwalt oder mit Hilfe des ADAC Partners MYFLYRIGHT. Von letzterem gibt es nun eine erste Bilanz des Angebots. Und die zeigt: Im Schnitt gibt es bei den eingereichten Fällen rund 709 Euro an Entschädigung zurück.

Die meisten eingereichten Fälle von MYFLYRIGHT stehen in Zusammenhang mit deutschen Airlines. Spitzenreiter ist Eurowings mit rund 17 Prozent der Fälle, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit rund 12 Prozent. Insgesamt machen die großen Airlines (Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Condor, easyJet, etc.) mit knapp 80 Prozent die meisten Fälle aus.

Dabei landete die Billigairline Ryanair am häufigsten vor Gericht. Der ADAC Partner MYFLYRIGHT reichte in circa 12 Prozent aller Klagen eine Klage gegen die irische Fluggesellschaft ein. Hauptgrund: Während mit anderen Fluggesellschaften oftmals eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, geschieht dies mit Ryanair nie. Somit landet jeder gültige Anspruch gegen Ryanair vor Gericht. Lufthansa landet mit circa 10 Prozent der Gesamtklagen auf Platz 2. Auch Lufthansa zahlt mittlerweile außergerichtlich nicht mehr aus. Eurowings liegt mit rund 7 Prozent und damit etwas Abstand auf dem dritten Platz.

Grundsätzlich können Fluggäste bei Flügen aus oder in die EU bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine pauschale Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen. Es muss sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird. Daneben sind weitere Erstattungen möglich. Den Entschädigungsrechner für Fluggäste sowie alle weiteren Informationen zum Thema Reiserecht gibt es unter adac.de/fluggastrechte.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Erstes Winzerinnenfest im Kulturort Wilhalm – kulinarisches & Livemusik mit starken Marken und Produkten von erfolgreichen Frauen

Schon mal einen „Sunshine Reggae“ getrunken!? Das ist möglich zum ersten Winzerinnenfest am Kulturort Wilhalm in Harsewinkel am 08. und 09. Juli 2022. Die Jungwinzerinnen Julia Schittler aus Zornheim (Rheinhessen) und Viktoria Peitz aus Wallhausen (Nahe) präsentieren exklusiv ihre Weine und Marken in einem ansonsten eher von Männern dominierten Markt. Am Freitag startet das kleine Weinfest im Innenhof ab 17:00 Uhr, kulinarisch unterstützt mit Leckereien von Andrea Heese (Käse Heese) und Livemusik ab 19:00 Uhr von Katja Assauer und Band. Zu den Weinen werden dann musikalisch Jazz- und Soulklassiker serviert.

Am Samstag öffnet der Innenhof ab 12:00 Uhr seine Pforten parallel zum Marktgeschehen in Harsewinkel und bietet neben den Weinen einen „Kaffeeklatsch“ bis 17 Uhr mit hausgemachten Kuchen und Torten von Silke Berenbrink (Zuckerwerkstatt) sowie köstlichem Kaffee von Christina Hagenkort (EOS Kaffeerösterei). Ab 19:00 Uhr werden Chansons gereicht, garniert mit Jazz und Pop von der Sängerin Elke Marleen Schumacher.

Der Wilhalm wird zur „Wilhelma“ an diesem Wochenende mit starken Marken und Produkten von erfolgreichen Frauen in jeder Hinsicht. Wir freuen uns auf diese spezielle Premiere am Kulturort in Harsewinkel und sind gespannt, wie es angenommen wird von den Gästen.

 

 

(Text- und Bildquelle: Michael Grohe)

Neue Test-Regeln: Wer muss für den Bürgertest zahlen und wer nicht?

Am heutigen Donnerstag, 30. Juni, endet die bundesweite Regelung zu den kostenfreien Bürgertestungen. Diese sollen ab sofort nur noch für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Schwangere oder Haushaltskontakte von Infizierten kostenlos bleiben. Alle anderen müssen selber zahlen. Dies wird in der neuen Corona-Teststruktur-Verordnung des Landes NRW, die das Land gestern veröffentlicht hat, sowie der Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt. Hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen:

Wer darf sich weiterhin kostenlos testen lassen?

Erstmal vorweg: Die Bürgertestungen richten sich nach wie vor ausschließlich an asymptomatische Personen. Wer Symptome hat und befürchtet, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, soll sich an seinen Hausarzt wenden. Dort kann im Rahmen der Krankenbehandlung weiterhin kostenfrei getestet werden.

Asymptomatische Personen, die zu besonders vulnerablen Gruppen gehören und sich bis jetzt nicht haben impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenfrei testen lassen. Dazu gehören des Weiteren:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Personen, die zum Testzeitpunkt an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Coronaimpfstoffen teilnehmen
  • Personen, die sich freitesten lassen möchten
  • Besucher, Patienten und Bewohner von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem Paragraph 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltskontakte von Infizierten
Wie kann man nachweisen, dass man zu einer dieser Gruppen gehört?

Wer das kostenfreie Testangebot nutzen möchte, muss sich entsprechend ausweisen. Bei Kleinkindern könnte dies beispielsweise durch die Geburtsurkunde oder einem Kinderreisepass geschehen. Schwangere können ihren Mutterpass vorzeigen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Wer sich freitesten lassen möchte, kann den positiven Testbescheid vorzeigen. Haushaltskontakte können den positiven Testbescheid der infizierten Person zeigen. Achtung: hier muss die Wohnadresse übereinstimmen. Etwas komplizierter wird es bei Personen, die beispielsweise einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen möchten oder zuhause jemanden pflegen. Entweder bietet die Einrichtung den Besuchern selbst einen kostenfreien Test an oder die Betroffenen müssen bei der Teststelle glaubhaft ihre Gründe vorlegen. Hierzu können die Teststellen nach eigenem Ermessen Formulare bereitstellen oder eine Bestätigung von der jeweiligen Einrichtung verlangen.

Die Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko an. Ist der Test dann auch kostenfrei?

Nein. Kontaktpersonen, die keine Symptome haben und sich testen lassen wollen, müssen die Kosten anteilig selber tragen. Das gleiche gilt für Leute, die in die Disco, ins Theater oder generell an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchten. Auch Personen, die am Testtag Kontakt zu Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben – dazu gehören beispielsweise Leute ab 60 Jahren – müssen den Test anteilig bezahlen. Hier liegt die Selbstbeteiligung bei drei Euro. Um den Anlass nachzuweisen, müssen die Betroffenen ihre Gründe gegenüber der Teststelle glaubhaft angeben. Hier kann zum Beispiel eine Theater-Eintrittskarte vorgezeigt werden.

Kann man sich auch weiterhin ohne einen dieser Gründe testen lassen?

Wer sich ohne einen der oben genannten Gründe testen lassen möchte, um einfach sicher zu gehen, dass er oder sie nicht infiziert ist, kann das – sofern die Teststelle das anbietet – weiterhin tun. Hier gilt dann allerdings nicht die Drei-Euro-Regel, sondern der von der jeweiligen Teststelle festgelegte Betrag. Der Test kann dann also unter Umständen teurer werden.

Auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/teststellen gibt es eine Übersicht über alle Teststellen im Kreisgebiet. Weitere Infos dazu sowie die entsprechenden Verordnungen zum Nachlesen gibt es auf den Internetseiten des Landes NRW sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Selbsthilfegruppen im Suchtbereich: Neue Vorsitzende im Amt begrüßt

(v.l.) Jenny von Borstel (BIGS) mit dem neuen 2. Vorsitzenden Günter Philipps und der Vorsitzenden Maria Kötter (Foto: Kreis Gütersloh/BIGS).
(v.l.) Jenny von Borstel (BIGS) mit dem neuen 2. Vorsitzenden Günter Philipps und der Vorsitzenden Maria Kötter (Foto: Kreis Gütersloh/BIGS).

Bei der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Suchtbereich Kreis Gütersloh e.V. gab es einen Wechsel an der Spitze. Maria Kötter ist neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und löst ihren Vorgänger Günter Philipps ab. „Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen. Mir gefällt besonders, wie gut alle vernetzt sind und ich freue mich sehr, Teil dieses Netzwerks sein zu dürfen“, so Kötter, die seit fünf Jahren in der Selbsthilfe in Gütersloh aktiv ist. Seit 2019 engagiert sie sich im Landesverband der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe NRW als Regionalkreissprecherin und Gleichstellungsbeauftragte. Die Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle des Kreises Gütersloh (BIGS) begrüßte im Namen des Kreises die neue Vorsitzende und bedankte sich für das Engagement des Vorgängers.

Der Arbeitsgemeinschaft haben sich circa 40 Gruppen aus dem Suchtbereich im Kreis Gütersloh zusammengeschlossen, um als Netzwerk eine gemeinsam ausgerichtete Hilfe auf Kreisebene anzubieten. Dabei bauen sie die Zusammenarbeit zwischen den Gruppen und dem professionellen Suchthilfesystem aus. In den vergangenen zehn Jahren hat Philipps die Aufgabe des Vorsitzenden übernommen. Zu seinen Aufgaben gehörte die Organisation der vierteljährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Arbeitsgemeinschaft, bei denen – neben dem Austausch untereinander – Fachpersonen aus den Versorgungseinrichtungen für Suchterkrankte Vorträge halten.

Philipps, der schon seit 35 Jahren in der Selbsthilfe aktiv ist, hat in seiner Amtszeit die Kooperation mit der BIGS intensiviert und einige Projekte mit finanzieller Unterstützung der örtlichen Krankenkassen durchgeführt. Beispielsweise war der 73-Jährige an den jährlich ausgestrahlten Radiosendungen zum Thema Selbsthilfe beteiligt. Er bleibt der Arbeitsgemeinschaft als 2. Vorsitzender erhalten.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Grundsteuer – Immobilienbesitzer müssen handeln – je nach Land unterschiedlich

Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober 2022 für jedes ihrer Objekte zur Feststellung des Grundbesitzwerts eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Das ist nicht immer einfach, denn je nach Bundesland sind unterschiedlich detaillierte Angaben zu Grund und Immobilie zu machen. In der Juli-Ausgabe erklärt Finanztest, welche Informationen in welchem Bundesland nötig sind und wie die Grundsteuer berechnet wird.

Die Abgabe auf Grundbesitz ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Im vergangenen Jahr waren das knapp 15 Milliarden Euro. Allerdings hatte 2018 das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie basierte auf sogenannten Einheitswerten aus den Jahren 1964 oder sogar 1935, wie in den neuen Bundesländern. Danach werden für etwa gleichwertige Grundstücke oft stark voneinander abweichende Grundsteuern fällig. Das ist ungerecht, fanden auch die Verfassungsrichter. Nun müssen 36 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke neu bewertet werden, und dafür gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln.

In den meisten Ländern ermittelt das Finanzamt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Dafür benötigt es ziemlich viele Informationen − Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche, Alter des Gebäudes, Immobilienart, statistisch ermittelte Nettokaltmiete. Den Großteil dieser Infos müssen die Grundeigentümer liefern und unter Umständen den Zollstock in die Hand nehmen und selbst nachrechnen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen geht es weniger bürokratisch zu. Hier liegt überwiegend ein Flächenmodell zugrunde. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der Grundstücks- oder Wohnfläche, eventuell ergänzt um einen Lagefaktor.

Durch die Neuregelung kann die Grundsteuer für ein einzelnes Objekt teurer werden, aber vielleicht auch günstiger. Auch Mieter sind betroffen, denn diese Steuer zählt zu den Nebenkosten. Alle Informationen zur Grundsteuer mit Tipps und Links zu Ausfüllhilfen finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/grundsteuerreform.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Zunehmende Starkregenereignisse: Jetzt mit Versicherungsmakler Markus Kiffmeier eigenständige Elementarschadenversicherung abschließen

Aufgrund der aktuellen Starkregenereignisse und den Prognosen, dass diese zukünftig immer öfter vorkommen werden, fragen sich viele Hauseigentümer, ob es nicht möglich ist, zusätzlich eine separate Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier kann hierfür jetzt eine eigenständige Lösung unabhängig vom bereits bestehenden Versicherungsschutz anbieten.

In vielen Fällen führt ein Elementarschadeneinschluss in bestehende bzw. „alte“ Wohngebäude- oder Hausratversicherungsverträge zu sehr hohen Zusatzbeiträgen und dies hält dann leider viele Hauseigentümer von einem äußerst wichtigen und sinnvollen Einschluss von Elementarschäden ab. Diese enormen Beitragsunterschiede sind bei vielen Versicherern auf neue Tarife mit einer darin enthaltenen höheren Grundprämie zurückzuführen. Nun gibt es mit der neuen eigenständigen Elementarschadenversicherung für Wohngebäude und Hausrat eine einfache Lösung, mit der Sie Ihr Eigentum zu äußerst fairen Beiträgen gegen immer wahrscheinlicher werdende Elementargefahren umfangreich versichern können.

Mit der separaten Elementarschadenversicherung kann nun für fast alle Einfamilienhäuser im Kreis Gütersloh zum Einheitsbetrag von 110,- Euro im Jahr (inklusive Versicherungssteuer) die Elementar­deckung ganz bequem separat als Ergänzungsvertrag abgeschlossen werden. Lediglich die Beiträge für die Versicherung von Hausrat sind noch von der jeweiligen Risikozone des Gebäudestandorts und von Größe der Wohneinheit abhängig. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier schätzt an dieser Lösung besonders, dass Versicherungsnehmer, die aktuell durch eines der Starkregenereignisse einen Elementarschaden erlitten haben, versichert werden können, sofern es in den letzten 10 Jahren keinen weiteren Elementarschaden gab.

Verzichten Sie nicht auf den nötigen Schutz Ihres Eigentums und lassen Sie sich im Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. unverbindlich beraten!

Besuch von der aramäischen Gemeinschaft: Landrat empfängt Mönchspriester Gabriel Aktürk

Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte Mönchspriester Gabriel Aktürk (links) und Anthoni Ersay (rechts) von der syrischorthodoxen Kirche zum Kennenlerngespräch im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte Mönchspriester Gabriel Aktürk (links) und Anthoni Ersay (rechts) von der syrischorthodoxen Kirche zum Kennenlerngespräch im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Am heutigen Mittwoch, 29. Juni, begrüßte Landrat Sven-Georg Adenauer Mönchspriester Gabriel Aktürk als Vertreter der aramäischen Gemeinschaft im Kreishaus Gütersloh. Initiiert und begleitet wurde das Kennenlernen von Anthoni Ersay von der syrisch-orthodoxen St. Stephanus Kirche in Gütersloh. Mit etwa 3.000 zugehörigen Familien, das sind mehr als 10.000 Personen, sei die aramäische Gemeinschaft ein fester Bestandteil der Bevölkerung im Kreis Gütersloh. Damit zählt Gütersloh zu den Kreisen mit der größten aramäischen Gemeinschaft in Deutschland. „Wir möchten uns aktiv für unseren Wohnort engagieren. Umso wichtiger war uns das persönliche Treffen mit Landrat Adenauer,“ erklärte Ersay. Landrat Adenauer freute sich über den regen Austausch und versprach: „Sollte unsere aramäische Glaubensgemeinschaft aus dem Kreisgebiet Unterstützung benötigen, können sie sich immer gerne an mich und die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung wenden.“ Gerade während der Pandemie war der intensive Austausch mit den Glaubensgemeinschaften zwecks der Religionsausübung besonders wichtig.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

How about Rita im Farmhouse Jazzclub Harsewinkel

Wir blicken auf ein sehr sonniges und schönes Wochenende zurück. Unser Club war so gut besucht wie schon lange nicht mehr und die Musik der Gruppe Woodhouse zusammen mit Gaby Goldberg hat das Wochenende perfekt gemacht. Das wollen wir natürlich am 02.07. und 03.07. mit „How about Rita?“wiederholen.

How About Rita? ist ein raffiniertes Jazzquartett aus den Niederlanden mit einem sehr ursprünglichen Programm. Vintage Vocal Jazz ist ein Begriff, den man zwar nicht oft hört, der aber ihr Repertoire sehr gut beschreibt. Dies beinhaltet Lieder aus den 40er und 50er Jahren, die swingend, fröhlich, manchmal nostalgisch und immer tanzbar dargeboten werden. Voller Musikalität, höchster Qualität und humoristischer Chemie zwischen den Musikern untereinander und dem Publikum präsentieren sie heute zum Teil kaum noch gespielte Jazzstandards ohne dabei jemals ausgetretene Pfade zu betreten. Die vier Musiker suchen immer nach einem neuen Repertoire, in dem sie sich durch raffinierte Arrangements und oft mehrstimmige Vocals ihren eigenen Twist geben. In Kombination mit der extravaganten Sängerin unterscheidet sich How About Rita? erheblich von üblichen Trios in dieser Besetzung.

  • Gesang: Angela van Rijthoven
  • Bass/Gesang: Bart Wouters
  • Schlagzeug: Han Wouters
  • Klavier: Harry Kanters

Die Veranstaltungen starten Samstag um 19 Uhr und Sonntag um 12 Uhr.

 

(Text- und Bildquelle: Farmhouse Jazzclub e. V.)

Ministerpräsident Hendrik Wüst ernennt sein neues Landeskabinett

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Mittwoch, 29. Juni 2022, die Ministerinnen und Minister seiner Regierung, den Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgestellt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Wir sind angetreten, um unser Land inmitten einer herausfordernden Zeit in eine gute Zukunft zu führen. Wir wollen unser Klima schützen und unsere Schöpfung bewahren – und zugleich die sozialen Errungenschaften unseres Gemeinwesens sichern. Wir wollen vermeintliche Gegensätze überwinden – zwischen Jung und Alt, Stadt und Land, zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern, zwischen Ökologie und Ökonomie. All das gelingt uns nur gemeinsam. Dafür treten wir mit unserem Zukunftsteam für Nordrhein-Westfalen an.“

Am Mittag überreicht er im K21 Ständehaus in Düsseldorf die Ernennungsurkunden an sechs Ministerinnen und sechs Minister. Im Anschluss an die Ernennung werden die Kabinettsmitglieder zu ihrer Vereidigung in den Landtag vereidigt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst beruft folgende Personen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Ministerin Mona Neubaur

Staatssekretär Paul Höller

Staatssekretärin Silke Krebs

 

Ministerium der Finanzen

Minister Dr. Marcus Optendrenk

Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig

 

Ministerium des Innern

Minister Herbert Reul

Staatssekretärin Dr. Daniela Lesmeister

 

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Ministerin Josefine Paul

Staatssekretär Lorenz Bahr-Hedemann

 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Minister Karl-Josef Laumann

Staatssekretär Matthias Heidmeier

 

Ministerium für Schule und Bildung

Ministerin Dorothee Feller

Staatssekretär Dr. Urban Mauer

 

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Ministerin Ina Scharrenbach

Parlamentarischer Staatssekretär Josef Hovenjürgen MdL

Staatssekretär Daniel Sieveke

 

Ministerium der Justiz

Minister Dr. Benjamin Limbach

Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner

 

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Minister Oliver Krischer

Staatssekretär Viktor Haase

 

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerin Silke Gorißen

Staatssekretär Dr. Martin Berges

 

Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Ministerin Ina Brandes

Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert

 

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei

Nathanael Liminski

Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien Dr. Mark Speich

Amtschef der Staatskanzlei und Staatssekretär Dr. Bernd Schulte

Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Verbraucherzentrale NRW: Klima im Wandel – schon vorgesorgt?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Starkregen, Hitze, lange Trockenperioden – Verbraucherzentrale NRW startet Aktionswochen mit konkreter Hilfestellung und Informationen, um die eigene Lebensweise an das veränderte Klima anzupassen.

  • Diskussion bei „Forum Klimaanpassung – jetzt handeln“ als Auftakt für Aktionswochen mit Veranstaltungen und Online-Seminaren für Verbraucher:innen vom 14.6. bis 15.7.2022
  • Unter dem Titel „Klima im Wandel – schon vorgesorgt?“ geben Fachleute der Verbraucherzentrale NRW Tipps und Hinweise, wie man die eigene Lebensqualität erhalten und sich schützen kann

Wie schütze ich mein Haus vor Starkregen? Welche Maßnahmen helfen gegen Hitze, und welche Versicherungen brauche ich? Wie Verbraucher:innen Antworten auf diese dringend gewordenen Fragen bekommen und wie Städte sich wandeln müssen, diskutierte beim digitalen Aktionsauftakt „Forum Klimaanpassung – jetzt handeln“ die Verbraucherzentrale NRW mit Partner: innen des Landes NRW und aus der Forschung.

Der unter Fachleuten bereits etablierte Begriff „Klimaanpassung“ beschreibt, wie Menschen ihre Lebensgewohnheiten, die Bauweise ihres Heimes oder dessen Absicherung auf das sich wandelnde Klima mit extremem Wetter abstimmen. Das wird für Verbraucher:innen zunehmend wichtig. Denn wie deutlich die Folgen des Klimawandels schon zu spüren sind und welche Informationsangebote zur Anpassung bereits existieren, dazu liefern die Internetwerkzeuge des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wertvolle Hilfestellung. Dr. Ingo Wolff vom LANUV erklärte beispielhaft am Gründachkataster NRW und an der Starkregengefahrenkarte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie für NRW, welche digitalen Tools mit Daten zur Klimaanpassung in NRW zur Verfügung stehen. Wie öffentliche Verwaltungen Rahmenbedingungen für die Menschen schaffen können und welche Herausforderungen damit verbunden sind, erläuterte Luise Willen vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Im Difu ist die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW angesiedelt, die Angebote zur Sensibilisierung, Beratung und Unterstützung für Kommunen in NRW macht und über Handlungsmöglichkeiten zur Klimaanpassung informiert.

Angebote gebündelt im Internet

Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW kündigte an, dass Verbraucher:innen nun unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/klimaanpassung gebündelt Informationen zum Themenkomplex Klimaanpassung finden können: „Ob Gesundheit, Bauen, Finanzen oder Ernährung: Viele Lebensbereiche sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Wir bieten den Menschen auf unseren speziellen Webseiten leicht auffindbar eine Orientierung und Hilfe, wie sie ihre Lebensqualität erhalten und vorsorgen können.“ Er stellte zudem das Programm der Aktionswochen vom 14.6. bis 15.7.2022 vor, welches ebenfalls auf den Internetseiten zu finden ist. Neben Informationen sei oftmals auch eine finanzielle Unterstützung für die Menschen wichtig, um Maßnahmen zur Klimaanpassung umsetzen zu können, betonte Sieverding. Welche Fördermöglichkeiten das Land dabei für Verbraucher:innen wie Kommunen bietet, erklärte Dr.-Ing. Kathrin Prenger-Berninghoff vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW.

Die Menschen zum Handeln motivieren

Einig waren sich alle Beteiligten vor allem in einem Punkt: Es sei wichtig, die Menschen bei der Klimaanpassung zum Handeln zu bewegen. Ereignisse wie die Flut und ausgetrocknete Böden ließen ein Aufschieben nicht mehr zu. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich daher zur Aufgabe gemacht, dieses wichtige Thema in Zukunft noch mehr ins Bewusstsein der Menschen zu rücken und ihnen konkrete Hilfestellung und Informationen leicht zugängig zu machen.

Weitere Informationen:

Informationen zu allen Lebensbereichen, in denen Klimaanpassung eine Rolle spielt, bietet die Verbraucherzentrale NRW unter: Klima im Wandel – schon vorgesorgt? | Verbraucherzentrale NRW – Aktionswochen in ganz NRW vom 14.6. bis 15.7.2022

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)