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Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide lobt erfolgreiche Impfaktion in Harsewinkel – Impfen, Testen, Abstand, Maske & Kontaktbeschränkungen sind weiterhin geboten

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide

Unsere Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide lobt die gemeinsame Impfaktion der Stadt Harsewinkel und des Gesundheitszentrums Ostmünsterland-Ravensberg, welches u. a. an den Standorten Harsewinkel und Greffen beheimatet ist. Bereits der erste Teil der Impfaktion in der Stadtbücherei St. Lucia am 22. Dezember ist sehr erfolgreich verlaufen. Dieser wurde vom zweiten Teil am 29. Dezember noch einmal übertroffen. 173 Personen konnten am Mittwoch zum ersten, zum zweiten oder zum dritten Mal geimpft werden. Wie auch bereits im ersten Teil der Impfaktion haben Auffrischungsimpfungen dabei den größten Teil ausgemacht. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide wendet sich aus diesem Grund mit lobenden und mahnenden Worten an alle Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen.

„Die Zusammenarbeit mit der Bücherei und dem Gesundheitszentrum hat super geklappt. Der Ablauf war problemlos. Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus waren für den geregelten Ablauf in der Wartezone und für das Ausfüllen der Impfausweise zuständig. Sie berichteten, dass alle Impflinge dankbar für das ortsnahe Angebot waren. Die Mitarbeiter/innen des Gesundheitszentrums haben medizinische Fragen kompetent beantwortet und sicher geimpft.

Alfons Ohlmeier (Stadtverwaltung) und Philipp Merschmann (Ordnungsamt) beim Termin- und Datenabgleich der Impfwilligen vor der Stadtbücherei St. Lucia.

Die Aktion war ein Erfolg, weil Impfwillige schnell und unkompliziert zwischen den Jahren Impfschutz erhalten haben, auch wenn nicht alle 250 möglichen Termine ausgeschöpft wurden.

Als Bürgermeisterin einer Stadt mit seit Monaten hoher Inzidenz danke ich allen herzlich, die zwischen den Jahren impfen und sich impfen lassen in Arztpraxen, in der Impfstelle des Kreises Gütersloh und gestern in unserer Stadtbücherei St. Lucia.

Ich werde mich weiterhin für ortsnahe Angebote in Harsewinkel einsetzen, auch ohne Termin und ohne Bindung zum Hausarzt. Alle Menschen sollten diese Chance nutzen, sich zu informieren. Ärzte und Ärztinnen stehen bei den Impfterminen bereit, Fragen zu beantworten. Einmal gefasste Meinungen sollten gerade in lebenswichtigen Fragen immer wieder überprüft werden. Lass mal, ich hab schon meine Meinung, könnte tödlich sein.

Harsewinkel hatte gestern eine Inzidenz von 450. Gesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, dass die Inzidenz bundesweit doppelt bis dreifach so hoch sein könnte, wie gemeldet. Würde das auf unsere Stadt zutreffen, kann sich jeder ausrechnen, wo wir liegen. Deshalb gilt weiterhin: Impfen, Testen, Abstand, Maske und Kontaktbeschränkungen“.

Pfarrei St. Lucia: Infos zur Wahl des Pfarreirats und des Kirchenvorstands

Folgende acht Mitgleider wurden im November 2021 zusätzlich in den Kirchenvorstand gewählt: Manfred Dammann, Roland Dieckmann, Jonas Linnemann, Heinz Niebur, Dagmar Rüschoff, Birgit Tanto, Friedhelm Thüte und Katharina van Roje. Robert Schlingmann wurde als Ersatzmitglied gewählt.

Dem Pfarreirat gehören seit November folgende Mitglieder an: Sabine Bernzen, Annette Beßmann, Corinna Bisping, Daniel Brockpähler, Christiane Dieckmann, Birgit Feismann, Dirk Gehrs, Erika Langer, Frederik van Roje, Heike Schumann, Franz-Josef Söte und Peter Thüte.

 

(Text- und Bildquelle: Pfarrei St. Lucia Harsewinkel)

Stiftung Warentest: Mit Sachwerten gegen die Inflation – welche Chancen bieten Gold, Immobilien und Aktien?

Anlegerinnen und Anleger bangen um ihre Ersparnisse. Denn liegen die Zinsen unter der Inflationsrate, schrumpft ihr auf Bankkonten verwahrtes Vermögen. Dazu drohen immer mehr Banken und Sparkassen mit Minuszinsen. In solchen Zeiten bieten nur noch Sachwerte wie Aktien, Immobilien und Gold Chancen auf einen langfristigen Wertezuwachs. In der Januarausgabe zeigt Finanztest, welche Vor- und Nachteile diese Sachwerte haben und wie sich Sparer durch eine Kombination aus Zins- und Sachanlagen gegen die Inflation wappnen können.

Mehr als 2,9 Billionen Euro parken die Deutschen laut Statistischem Bundesamt unter anderem auf Giro- und Tagesgeldkonten oder haben sie in den Zinsmarkt investiert. Dort ist ihr Geld allerdings nicht vor Entwertung geschützt. Die mickrigen Zinsen können die aktuelle Inflationsrate nicht ausgleichen. So lag der sogenannte Realzins, also das, was von den Zinseinnahmen nach Abzug der Inflation übrigbleibt, zuletzt bei –4,5 Prozent. Ob und wann der Realzins wieder ins Plus dreht, ist ungewiss.

Wer unter diesen Bedingungen sein Vermögen vermehren will, muss bei der Geldanlage Risiken eingehen. Mit Sachwerten können Sparer auf langfristigen Wertzuwachs hoffen. Gold, Immobilien und Aktien begründen im Gegensatz zur Zinsanlage echtes Eigentum und verzeichnen zurzeit Wertzuwächse. Doch das muss nicht so bleiben. Niemand weiß, wie viel die Immobilie in zwanzig Jahren wert ist oder wann der nächste Kurssturz an der Börse droht. Deshalb ist eine gute Mischung aus Sachwerten und sicherer Zinsanlage, trotz niedrigen Zinsniveaus, unverzichtbar. Auf was bei Investitionen in Gold, Immobilien und Aktien zu achten ist und welches die besten Tages- und Festgeldzinsen sind, mit denen sich auch die gefürchteten Minuszinsen vermeiden lassen, zeigt Finanztest in der Januarausgabe.

Der ausführliche Artikel erscheint in in der Januar-Ausgabe von Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/inflation21.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Öffnungszeiten vor dem Jahreswechsel: Deine REWE-Märkte in Harsewinkel sind wie gewohnt für Dich da

Selbstverständlich sind Deine REWE-Märkte in Harsewinkel (Alte Brockhäger Straße 14 und Prozessionsweg 41) auch vor dem Jahreswechsel wie gewohnt für Dich da. Damit Du Deine Silvestereinkäufe in Deinen REWE-Märkten trotz der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen möglichst zügig und stressfrei erledigen kannst, wäre es hilfreich, wenn Du Deine Lebensmitteleinkäufe bestmöglich auf die Tage vor dem Jahreswechsel verteilen und Stoßzeiten nach Möglichkeit meiden würdest.

Unserer Öffnungszeiten im Überblick
  • Silvester: 7:00-16:00 Uhr
  • Der Postschalter schließt auch in diesem Jahr an Heiligabend und Silvester um 13:00 Uhr

Dein gesamtes REWE-Team der Stefan Alberts oHG gibt wie immer alles für Dich und wünscht Dir einen guten Rutsch ins Jahr 2022!

Mit SILVESTER TO GO und dem Haus Bergmann einen kulinarischen Jahreswechsel feiern

Wir vom Haus Bergmann freuen uns, Sie auch zum Jahreswechsel kulinarisch zu begleiten. Mit unserer Silvester TO GO Abendkarte müssen Sie nicht auf festliche Gerichte verzichten. Oder möchten Sie noch einen Tisch reservieren? Dann rufen Sie uns gerne an, wir verzaubern Sie mit einem 3-Gang-Menü.

Auf unsere Silvesterkarte finden Sie u. a. Argentinisches Roastbeef, Rinderrouladen, Kikok-Maispoulardenbrust, Wald- & Wiesenpilz-Ravioli, Pilzravioli, Brust oder Keule von der knusprigen Gans oder gebratenes Saiblingsfilet. Mit verschiedenen Suppen und Desserts im Glas können Sie Ihr individuelles Silvestermenü abrunden.

Für Kindergerichte sprechen Sie uns bitte einfach direkt an. Ihre Anfragen und Bestellungen nehmen wir gerne telefonisch unter 05247-2008 und per E-Mail an info@hotelbergmann.de entgegen. Die Abholung erfolgt am 31. Dezember von 17 Uhr bis 21 Uhr. Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.hotelbergmann.de.

Schärfere Coronaschutzmaßnahmen in NRW & Schülerinnen und Schüler brauchen bis zum Ferienende gesonderte Testnachweise

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

In Nordrhein-Westfalen treten die in der vergangenen Woche beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und vor allem die Ausbreitung von Omikron begrenzen sollen. Da die regelmäßigen Schultestungen wegen der Ferien aktuell ausfallen, gelten wieder die Sonderreglungen für die Testung von nicht-immunisierten Schülerinnen und Schülern: Auch sie müssen für 2G, 2G+ und 3G-Angebote bis zum Ferienende ein negatives Testergebnis von einer Teststelle vorweisen. Konkret gilt nun Folgendes:

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich auch von Geimpften und Genesenen sind ab heute nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Es gibt jedoch keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl an Haushalten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Haushalt nur noch zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Überregionale Großveranstaltungen können ab heute nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und es dürfen maximal 750 Zuschauerinnen und Zuschauern vor Ort sein.

2G+-Regel für den Freizeitbereich

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.

Testnachweise für Schülerinnen und Schüler

Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.

Einschränkungen Feuerwerk

Ergänzend zum bundesrechtlichen Verkaufsverbot für Feuerwerk gilt landesrechtlich ein Verbot für jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Staus zum Jahres- und Ferienende überschaubar – ADAC Stauprognose für 31. Dezember bis 8. Januar

Der ADAC rechnet am langen Neujahrs-Wochenende sowie an den darauffolgenden Tagen bis zum zweiten Januar-Wochenende auf den Fernstraßen mit ruhigem Reiseverkehr. Hintergrund für die entspannte Verkehrslage sind unter anderem die Corona- Einschränkungen.

Anders als in Pandemie freien Jahren werden trotz der Weihnachtsferien deutlich weniger Urlauber und Ausflügler in Richtung Wintersportgebiete unterwegs sein. Und auch den Jahreswechsel werden die meisten voraussichtlich zu Hause feiern. Dieser Tag gehört ohnehin traditionell zu den ruhigsten im Jahresverlauf.

Ausflüge in die Naherholungsgebiete, Verwandtenbesuche und Fahrten ins benachbarte Ausland sind – abgesehen von einzelnen Hotspots – grundsätzlich möglich. Die Regierungen von Bund und Ländern raten allerdings, darauf besser zu verzichten. Auch haben etliche Nachbarländer ihre Einreisebedingungen verschärft, was Auslandsreisen erschwert.

Zum Ferienende sind ebenfalls keine größeren Verkehrsstörungen zu erwarten. Anders als an den Weihnachtstagen sind die Termine hier entzerrt. In den ersten Bundesländern beginnt die Schule direkt wieder nach Neujahr oder an den Tagen danach. Viele Bundesländer haben bis zum zweiten Januar-Wochenende frei.

Am Donnerstag, 6. Januar, ist in Bayern, Baden-Württemberg und Teilen Sachsen-Anhalts Feiertag (Heilige Drei Könige). Auswirkungen auf den überregionalen Verkehr hat das jedoch kaum.

Das sind die wichtigsten Staustrecken in den Weihnachtsferien (beide Richtungen):

  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München
  • A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Hamburg
  • A 2 Dortmund – Hannover – Braunschweig – Berlin
  • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe
  • A 6 Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 10 Berliner Ring
  • A 24 Hamburg – Berlin
  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A 81 Stuttgart – Singen
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95 /B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Autoreisen ins Ausland sind mit Auflagen prinzipiell möglich. Etwas mehr Fahrzeit sollte auf den Fernstraßen in die Wintersportorte, darunter auf der Tauernautobahn, Brenner- und Gotthard-Route, eingeplant werden. An allen deutschen Außengrenzen ist sowohl bei der Ausreise in das Nachbarland als auch bei der Einreise nach Deutschland generell mit Wartezeiten durch verstärkte Kontrollen zu rechnen. Die jeweils geltenden Bestimmungen (in der Regel Nachweis über Impf- bzw. Genesenen-Zertifikate oder Testanforderungen) werden meist stichprobenartig kontrolliert. Schwerpunkte der Kontrollen sind dabei die Hauptgrenzübergänge an den Autobahnen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Betrügerische Mails im Umlauf

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

Aktuell kursiert eine betrügerische E-Mail, die vorgibt von der Bank ING zu stammen. Auch weitere Fälle im Namen anderer Banken und Sparkassen sind denkbar. Der perfide Trick: Die E-Mails sind nicht nur im täuschungsechten Design der Bank gehalten, sondern verweisen als Referenz auch auf die Verbraucherzentrale NRW. Es wird behauptet, die Verbraucherzentrale NRW würde über eine „neue sichere Karte“ berichten, die in Kürze eingeführt werde. Angeblich werde damit eine Vorgabe der Europäischen Zahlungsdienstrichtlinie umgesetzt. Tatsächlich gibt es zwar eine solche Richtlinie (PSD2). Sie trat aber bereits 2019 in Kraft. Aktuell gibt es keine Neuerung und somit auch keinen Handlungsbedarf. Der Link in der Fake-Mail sollte keinesfalls angeklickt werden, da ein schadhafter Virus dahinter verborgen sein könnte oder Kriminelle darüber die Zugangsdaten von Kund:innen abgreifen wollen, wenn diese ihre Daten dort eintippen. Die E-Mail wird am besten in den Spam-Ordner verschoben oder sofort gelöscht. Wie Verbraucher:innen betrügerische E-Mails erkennen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Phishing-Mails erkennen So manch betrügerische E-Mail sieht täuschend echt aus. Oft lassen sich Betrüger jedoch anhand fehlerhafter Grammatik oder Rechtschreibung erkennen, weil die Texte mit einem Übersetzungsdienst aus einer anderen Sprache übersetzt worden sind. Ein weiterer Hinweis sind Zeichenfehler, wie etwa kyrillische Buchstaben oder auch fehlende Umlaute. Ebenfalls schnell als Phishing zu erkennen sind E-Mails, die auf Englisch oder Französisch verfasst sind. Wer kein Konto bei einer Bank mit Sitz im Ausland führt, kann sicher sein, dass die eigene Bank nur auf Deutsch mit ihren Kund:innen kommuniziert. Ein weiteres Merkmal von Phishing-Mails ist, dass sie dazu auffordern, ganz dringend und innerhalb einer bestimmten (kurzen) Frist zu handeln. Oft wird dies sogar mit einer Drohung verbunden – beispielsweise, dass sonst die Kreditkarte oder der Online-Zugang gesperrt werden.

IP-Adresse enttarnt Betrüger Manche Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die Absender-E-Mail-Adresse scheint vertrauenswürdig, der Link im Text auch, das Deutsch ist flüssig. Trotzdem muss diese E-Mail nicht echt sein. Auch Absenderangaben von E-Mails lassen sich fälschen. Um jeden Zweifel an der Echtheit einer E-Mail auszuräumen, sollte der sogenannte Mail-Header oder Quelltext geprüft werden. Dort steht die IP-Adresse des Absenders. Nur diese ist fälschungssicher und gibt Aufschluss über den tatsächlichen Absender. Wie das Auslesen des Headers funktioniert. erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website.

Niemals Daten eingeben oder Links öffnen Die Aufforderung, persönliche Daten sowie möglicherweise PIN oder TAN einzugeben, ist ein weiterer Hinweis auf eine Betrugsmasche. Banken und Online-Zahlungsdienste werden dazu niemals per E-Mail auffordern. PIN und TAN werden von Geldinstituten niemals telefonisch oder per E-Mail abgefragt; dies zählt zu den wesentlichen Sicherheitsregeln. In immer mehr Phishing-E-Mails werden die Empfänger aufgefordert, eine Datei zu öffnen, die entweder als Anhang der E-Mail direkt beigefügt ist oder alternativ über einen Link zum Download bereitsteht. In der Regel beinhaltet diese Datei ein schädliches Programm wie einen Virus oder ein trojanisches Pferd. Daher gilt: Niemals Links in E-Mails öffnen, deren Absender unbekannt ist oder nicht zweifelsfrei seriös erscheint. Bei E-Mails mit einem Dateianhang ist grundsätzlich Misstrauen geboten. Banken versenden in der Regel keine E-Mails, sondern Briefe. Nur in Ausnahmefällen versenden sie E-Mails mit Links, auf die Empfänger:innen klicken sollen. Dann geht es beispielsweise um neue AGB, nicht aber um das Einloggen in das Kundenkonto. Auch Dateianhänge, die eine Eingabe von Daten erfordern, verschicken Banken niemals per Mail.

Weiterführende Infos und Links:

Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW fasst kontinuierlich aktuelle Betrügereien zusammen. Weitere Informationen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/phishing.

Die Anleitung zum Auslesen eines E-Mail-Headers findet sich unter: www.verbraucherzentrale.de/node/6077.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

POL-GT: Tödlicher Verkehrsunfall auf der Oesterweger Straße

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der vergangenen Mittwochnacht (29.12., 02.30 Uhr) kam es auf der Oesterweger Straße zu einem schweren Verkehrsunfall eines Pkw-Fahrers. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge befuhr der Fahrer eines Opels die Haller Straße in Fahrtrichtung Oesterweger Straße. Im Einmündungsbereich touchierte das Fahrzeug zunächst eine Verkehrsinsel, überquerte in der Folge die Fahrbahn der Oesterweger Straße und prallte frontal gegen einen Baum am Fahrbahnrand. Durch den Aufprall wurde der Pkw stark deformiert und geriet in Brand. Der Fahrer des Opels erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Zur Identität dauern die Ermittlungen an. Einsatzkräfte der Feuerwehr Harsewinkel löschten das Fahrzeug umgehend. Im Rahmen der Unfallaufnahme erschien auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bielefeld zudem ein Sachverständiger vor Ort. Der Pkw wurde im Anschluss sichergestellt und durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen geborgen und abtransportiert. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurden die Oesterweger Straße und auch die Haller Straße komplett gesperrt. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf rund 3000 Euro.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Formular zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht ab sofort auch in Leichter Sprache verfügbar

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen weitet das bereits vorhandene Angebot in Leichter Sprache, das Personen mit einer Lese-/Lernschwäche die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherstellen soll, aus.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person bevollmächtigen, im Fall des Eintritts eigener körperlicher oder seelischer Behinderung, für sie rechtlich zu handeln und etwa einzelne oder auch alle Entscheidungen zur Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann damit Dritten sehr weitgehende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der / des Einzelnen (Aufenthaltsbestimmung, persönliche Freiheit) ermöglichen. Sie kann aber auch die Möglichkeit bieten, die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass die Informationen und das dazugehörige Formular für jedermann leicht verständlich sind. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen weitet damit das bereits vorhandene Angebot in Leichter Sprache, das Personen mit einer Lese-/Lernschwäche die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherstellen soll, aus.

Justizminister Biesenbach: „Der Zugang zum Recht muss für jedermann gewährleistet sein. Lese-, Lernschwächen oder fehlende Sprachkenntnisse sollen keine Hürde sein. Das Thema Vorsorgevollmacht ist neben seiner überragenden Bedeutung leider auch nicht unkompliziert. Ich freue mich daher sehr, dass wir nun auch das Ausfüllformular dafür in Leichter Sprache anbieten können. So können jetzt insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen leichter für den Betreuungsfall vorsorgen. Damit wird wieder einmal deutlich, dass die Justiz auch ,Leichte Sprache‘ kann.“

Die neue in der Justiz in dieser Form bundesweit einzigartige Publikation wird herausgeben als Set bestehend aus zwei Heften:

  • Formular und Ausfüllhinweise („Formular und wichtige Hinweise zum Ausfüllen vom Formular“)
  • Hinweise zur Aufbewahrung und Registrierung („Hinweise zum Aufbewahren und zum Eintragen in eine Liste“).

Beide Hefte sind mit einer Banderole verbunden und können nur zusammen bestellt werden. Wie sämtliche Publikationen ist der neue Vordruck zum Download im Online-Broschüren Service oder als Printversion verfügbar. Vorsorgevollmacht und weitere Publikationen

Online-Bestellsystem mit Broschüren und Faltblättern des Ministeriums der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://broschueren.justiz.nrw).

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Alles Wissenswerte rund um das Betreuungsrecht im NRW-Justizportal, mit Video zur Vorsorgevollmacht, Hinweis zur Bürgersprechstunde, Formularen und weiteren wichtigen Erläuterungen.

 

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)