LANTA-Banner
Start Blog Seite 376

Verbraucherzentrale NRW: Mehr Entlastungen, mehr Solar-Förderung, mehr Umweltschutz im Jahr 2023!

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

Mehr Entlastungen, mehr Solar-Förderung, mehr Umweltschutz – Was sich im neuen Jahr für Verbraucher:innen ändert.

  • Gas- und Strompreisbremse treten in Kraft und es gibt mehr Förderung für Photovoltaik-Anlagen
  • Eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie wird eingeführt und geplant ist ein neues Tierwohllabel sowie das 49-Euro-Ticket
  • Das Wohngeld soll mehr Menschen als bisher zugutekommen und Vermieter:innen werden an der CO2-Abgabe beteiligt

Die Energiekrise ist auch bei den anstehenden Änderungen für 2023 das bestimmende Thema. So gehört die Entlastung bei den Gas- und Stromkosten zu den wichtigsten Neuerungen für die Menschen in Deutschland. Zudem werden Solaranlagen auf Dächern privater Häuser stärker gefördert und die CO2-Abgabe wird auch auf Vermieter:innen umgelegt. Es gibt deutlich mehr Wohngeld und das Bürgergeld wird zum Jahreswechsel Hartz IV ablösen. Caterer, Lieferdienste und Restaurants sind verpflichtet, ab Januar auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Und im Sommer soll der erste Teil des neuen Tierwohllabels für in Deutschland produziertes Schweinefleisch starten.

„Das Jahr 2022 war für viele Verbraucher:innen finanziell schwierig. Vieles ist teurer geworden, die Inflation ist auf einem Höchststand, und ein Ende der Preissteigerungen ist vorerst nicht abzusehen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Aber es gibt auch positive Nachrichten für die kommenden Monate, und das liegt nicht nur an dem Entlastungspaket für Strom- und Gaskund:innen.“

Hilfe gegen hohe Energiekosten und für Klimaschutz

Die Strom- und Gaspreisbremsen sollen die Energiekosten abfedern. Beide werden nach aktuellem Stand ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Allerdings gelten sie bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird dann im März erstattet. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Beim Strompreis liegt die Deckelung ab 1. Januar bei 40 Cent pro Kilowattstunde Strom für etwa 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Bei der Fernwärme sollen neuneinhalb Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.

Außerdem unterstützt der Staat künftig umfangreicher private Solaranlagen: Die Einspeisung soll besser vergütet und auch Photovoltaik-Anlagen mit höherer Leistung sollen voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit werden. Für den Kauf der PV-Anlage soll ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr berechnet werden, die Anlagen werden also 19 Prozent günstiger. Ab 2023 werden zudem Vermieter:innen in einem Stufenmodell an der so genannten CO2-Abgabe beteiligt. Die Abgabe soll den Anreiz für energetische Sanierungen bei Bestandsbauten erhöhen.

Nachhaltige Mobilität

Ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Mobilitätswende ist das angekündigte bundesweite Deutschlandticket. Für 49 Euro pro Monat sollen damit bundesweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden können. Beim Kauf eines E-Autos sinkt 2023 dagegen die staatliche Förderung, für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt sie ganz.

Mehr Geld für Sozialleistungen

Wichtig aus Sicht der Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sind die Reformen beim Bürgergeld und beim Wohngeld, die im kommenden Jahr greifen. Das lange verhandelte Bürgergeld wird Hartz IV ablösen und die Grundsicherung für Arbeitslose um rund 50 Euro erhöhen. Deutlich steigt ab 2023 das Wohngeld, ein Zuschuss zur Miete. Es soll insgesamt etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen statt bisher nur rund 600.000. „Wir begrüßen diese Neuerung“, unterstreicht Schuldzinski, „wir fordern aber eine Vereinfachung der Anträge und eine schnellere Antragsbearbeitung, damit die Hilfen noch in diesem Winter ankommen.“ Auch für Schuldner:innen gibt es gute Nachrichten, denn die Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags steht turnusmäßig wieder zum 1. Juli 2023 an.

Wichtiger Fortschritt: Die EU-Sammelklage

Ab 25. Juni 2023 soll in Deutschland die neue EU-Verbandsklage möglich sein. „Ein großer Fortschritt für Verbraucherrechte“, meint der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Über diese Form der Sammelklage können Verbraucherverbände künftig direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucher:innen einklagen.“ Bisher mussten die Geschädigten dafür noch einmal selber vor Gericht ziehen, auch wenn sie sich zuvor bereits einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Schuldzinski ergänzt: „Wichtig ist jedoch, dass die Möglichkeit zur Sammelklage dann so ausgestaltet wird, dass sie schnell und unkompliziert funktioniert.“

Mehr Transparenz und Umweltschutz

Ab Sommer 2023 soll beim Schweinefleisch aus deutscher Produktion die Art der Tierhaltung von Stall bis Bio ausgewiesen werden, und zwar im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel und auf dem Wochenmarkt. Es ist der erste Schritt der neuen Tierhaltungskennzeichnung, später soll sie für Rindfleisch und Geflügel folgen. „Die Details des neuen Labels sind aus unserer Sicht nicht optimal umgesetzt“, kritisiert Schuldzinski, „denn der größte Teil des deutschen Schweinefleischabsatzes bleibt außen vor und die Tiergesundheit von der Aufzucht bis zur Schlachtung wird nicht berücksichtigt.“ Eine weitere Neuerung: Ab Januar gibt es eine Verpflichtung für Caterer, Lieferdienste und Restaurants, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. „Das hilft den Takeaway-Müll zu reduzieren und ist eine gute Sache“, so Schuldzinski.

Wo es teurer wird

Die Beiträge für Gebäude- und Kfz-Versicherungen werden steigen, voraussichtlich um etwa zehn bis 15 Prozent. Außerdem können in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Diese gelten zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist, steigt 2023 an. „Wir raten bei allen Versicherungen, die Kosten und Konditionen zu prüfen und bei Bedarf zu wechseln“, betont Wolfgang Schuldzinski.

Fazit

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Viele Pläne für mehr Verbraucherrechte sind in der weltumspannenden Krisenlage zurückgestellt worden. Das darf aber nicht dazu führen, dass wichtige Verbesserungen im Digitalen, in der Pflege oder bei der Klimaanpassung außer Acht gelassen werden.“

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

„Kläppchen“ 17 von 31: Mit BÖCKSTIEGEL einen Gutschein für gutes Sehen & Hören aus einer Hand gewinnen!

Am heutigen 17. Dezember kannst Du mit BÖCKSTIEGEL gutes Sehen und Hören aus einer Hand gewinnen, denn hinter dem siebzehnten von insgesamt 31 „Kläppchen“ des Advents- & Silvesterkalenders verbirgt sich ein Gutschein in Höhe von 100,- Euro für den Kauf einer Brille oder eines Hörgeräts bei BÖCKSTIEGEL in Harsewinkel.

Um an der Gewinnspielauslosung teilnehmen* zu können, musst Du einfach die Lösung zur heutigen Gewinnspielfrage herausfinden und diese bis spätestens 23:59 Uhr per E-Mail mit dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de senden.

Wie viele Personen gehören zum Team BÖCKSTIEGEL in Harsewinkel?

BÖCKSTIEGEL ist froh, Teil des Advents- & Silvesterkalenders zu sein und so gemeinsam mit insgesamt 31 ortsansässigen Unternehmen und dem Spöggsken die örtlichen Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien unterstützen zu können. Bereits im Vorfeld des Gewinnspiels haben wir uns mit einer Spende in Höhe von 100,- Euro an die Tafeln beteiligt, um rund um die Festtage genau denjenigen unter uns ein paar unbeschwerte Momente zu bescheren, die es in ohnehin schwierigen Zeiten noch etwas schwerer haben als andere. Insgesamt wurden von den beteiligten Unternehmen 3.880 Euro gespendet. Ein besonderer Dank von uns geht an die ca. 50 Helferinnen und Helfer der örtlichen Tafeln, die regelmäßig dafür sorgen, dass die Spenden die 515 Empfänger mit 286 Erwachsenen und 229 Kindern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen erreichen.

Wir wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2023!

Gemeinsam freuen sich die anwesenden Vertreter der 31 spendenenden Unternehmen mit den Helfern der Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und Marien über die Spendensumme und auf das Gewinnspiel mit dem Spöggsken – (v. l.): Bastrian Schlensker (PlanB Reisen), Dominic Terruli (skill computer), Ibrahim Adigüzel (Mon Dial), Chris Brentrup (Bettenspezialist Brentrup), Michael Wibbelt (Volksbank Harsewinkel), Stefan Alberts (REWE Alberts oHG), Lena Heitmann (Provinzial Redemann), Sascha Hempel (Hempel Metallbau), Cemile Kartav (Gebr. Recker GmbH), Sascha Hecker (Auszeit bei Sascha), Markus Kiffmeier (Versicherungsmakler Markus Kiffmeier e.K.), Ulrich Darr (Tafel St. Paulus), Irmgard Walz (Tafel St. Lucia), Elisabeth Klima (Tafel St. Lucia), Franz-Josef Söte (Tafel St. Lucia), Klaus Uekötter (Tafel St. Paulus), Sabine Röwekamp (Tafel St. Lucia), Helmut Klima (Tafel St. Lucia), Günter Pohlschmidt (Tafel St. Johannes) und Beate Birwe (Tafel St. Marien).

* Ablauf & Teilnahme

Das Gewinnspiel mit 31 „Kläppchen“ sorgt vom 1. bis zum 31. Dezember für 31 zusätzliche Gewinner, denn neben der Spende für die Tafeln verlosen die 31 Unternehmen täglich sehr attraktive Sachpreise (z. B. Tannenbäume, Unterhaltungselektronik, Reisegutscheine, Verzehrgutscheine, Einkaufsstadt-Gutscheine, Werkzeug, Dienstleistungen etc.). Jeder Erwachsene kann mitmachen und die Teilnahme ist ganz einfach.

  1. Unter www.mein-Spöggsken-markt täglich das „Kläppchen“ des Tages bzw. den Beitrag zum jeweiligen Unternehmen aufrufen und die dazugehörige Gewinnspielfrage lesen.
  2. Die richtige Antwort der Gewinnspielfrage ermitteln und bis 23:59 Uhr die Antwort per E-Mail unter dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de Die Nummer des „Kläppchens“ bezeichnet immer auch den jeweiligen Tag des Gewinnspiels im Dezember 2022 (Beispiel: „Kläppchen“ Nr. 4 -> 4 Dezember 2022). Je Gewinnspielteilnehmer wird immer nur eine E-Mail mit richtiger Antwort berücksichtig. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Gewinnübergabe wird im Anschluss zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Unternehmen eigenständig.

Zu den Teilnahmebedingungen >>>

Das Ganz-Entspannt-Leasing im Autohaus Grundmeier macht Sinn & Laune – mit kleinen Raten den Swift Sport Hybrid leasen oder finanzieren!

Mit kleinen Raten schneller starten. Mit unseren aktuellen Leasingangeboten im Autohaus Grundmeier kannst Du Dich als Privatkunde über wirklich kleine Monatsraten freuen. Für den Swift Sport Hybrid bedeutet das bei 0- EUR1 Leasing-Sonderzahlung, einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Fahrleistung von jährlich 10.000 km eine monatliche Leasingrate von lediglich 199,- EUR1. Gar nicht so unvernünftig, jetzt auf das Herz zu hören und im Autohaus Grundmeier den Swift Sport Hybrid bei einer persönlichen Probefahrt kennenzulernen und Dir ohne Anzahlung mit kleinen Raten großen Fahrspaß zu sichern.

Neben unseren fantastischen Leasingangeboten beraten wir Dich selbstverständlich auch gern in Bezug auf andere Finanzierungsmöglichkeiten – Dein Autohaus Grundmeier in Harsewinkel freut sich schon auf Dich!

1Leasingbeispiel für einen SWIFT SPORT 1.4 BOOSTERJET HYBRID auf Basis des Fahrzeugpreises in Höhe von 24.350,00 Euro, zzgl. 895,00 Euro Bereitstellungskosten und 0,00 Euro Auslieferungspaket; Gesamtpreis: 25.245,00 Euro; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 Euro; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; 48 monatliche Leasingraten à 199,00 Euro; Gesamtbetrag: 9.552,00 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt alleine für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Aktionszeitraum: 01.10.2022 – 31.12.2022. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Swift Sport 1.4 BOOSTERJET HYBRID (95 kW / 129 PS / 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,2 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,0 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,9 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,2 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 125 g/km.

Gilt für die Fahrzeuge Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S-Cross: Diese Fahrzeuge wurden ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonized Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S04 S-Cross) liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor.
Die Umstellung auf WLTP macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich. Diese Änderung der Pkw-EnVKV ist noch nicht erfolgt. Bis die gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet wurden, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV weiterhin die NEFZ-Werte verwendet werden. Da solche NEFZ-Werte für diese Fahrzeuge (Ignis, Swift, Swift Sport, Vitara, S04 S-Cross) nicht vorliegen, können die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV nicht erteilt werden. Zu Ihrer Information haben wir neben den Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen. Unter www.auto.suzuki.de/wltp erhalten Sie weitere Informationen über die hier angegebenen Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Koordinierende COVID-Impfeinheit: Impfstelle des Kreises Gütersloh ist geschlossen – letzte Personen erhielten am Freitag Corona-Schutzimpfung!

Kurz vor der Schließung der Impfstelle: Das KoCI-Team mit den letzten drei Impflingen Marianne, Eunike und Johannes Triantafillou im Wartebereich der Impfstelle (Foto: Kreis Gütersloh).
Kurz vor der Schließung der Impfstelle: Das KoCI-Team mit den letzten drei Impflingen Marianne, Eunike und Johannes Triantafillou im Wartebereich der Impfstelle (Foto: Kreis Gütersloh).

Am Freitag, 16. Dezember, bekamen die letzten Personen in der Impfstelle des Kreises Gütersloh ihre Corona-Schutzimpfung – darunter auch die Familie Triantafillou aus Steinhagen. Sie gehören zu den rund 65.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich seit der Wiedereröffnung im November 2021 an der Marienfelder Straße haben impfen lassen. Zusammen mit den Impfungen im vorherigen Impfzentrum sind dort seit dem 8. Februar 2021 zirka 299.000 Impfdosen verabreicht worden. Weitere rund 26.000 waren es bei den mobilen Aktionen des Impfzentrums und der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI). Bis zuletzt wurden pro Tag zirka 100 Personen geimpft, ein Großteil davon waren seit Sommer vierte Impfungen. Trotzdem hat sich die Nachfrage im Vergleich zu 2021 deutlich reduziert. Fortan können sich Bürgerinnen und Bürger eine Corona-Schutzimpfung bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten abholen. Die Impfhotline ist ab sofort nicht mehr besetzt.

Die Impfstelle im ehemaligen Naafi-Shop auf dem Flughafengelände in Marienfeld wird nach Landesvorgabe bis Ende des Jahres zurückgebaut. Das bedeutet, dass Impfstraßen abgebaut werden, Technik deinstalliert und Büros zurückgebaut werden. Das Team der KoCI wird sich durch die Schließung von 16 auf drei Personen verkleinern, die von nun an im Kreishaus Gütersloh arbeiten werden.

Der letzte mobile Impfeinsatz der KoCI ist am kommenden Dienstag, 20. Dezember, von 15 bis 18 Uhr im Musikzehner am Kulturgüterbahnhof in Langenberg, Bahnhofstraße 14.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Polizei Kreis GT: Diebe nutzen den Trubel der Vorweihnachtszeit in den Städten

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gerade in der dunkleren Jahreszeit und besonders in der Vorweihnachtszeit sind vermehrt Taschendiebe unterwegs. In dem Trubel der Innenstädte fühlen sich die Täter nämlich besonders sicher. Gerade im Gedränge fallen kleine Berührungen oder Rempeleien nicht weiter auf. Der polizeiliche Tipp: Seien Sie wachsam! Bewahren Sie Geldbörsen, Kreditkarten und weitere wichtige Papiere in geschlossenen Innentaschen auf. Ungeeignet sind Hosen – oder Außentaschen. Zudem sollten Sie Ihre Taschen niemals außer Augen lassen. Ein gesundes Maß an Misstrauen ist in diesen Situationen sicherlich angebracht und hilft dabei, dass Sie kein Opfer werden. Manche Täter beobachten ihre späteren Opfer. Passen Sie von daher nicht nur auf Ihre Geldbörse etc. auf, sondern lassen sie niemanden sehen, wieviel Geld sie an einem Bankautomaten abgehoben haben. Falls Sie dennoch bestohlen wurden, lassen Sie Ihre EC- oder Kreditkarten sofort unter der kostenlosen Telefonnummer 116 116 (24-Std.) sperren und informieren sie die Polizei.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe: Gesprächskreis für pflegende Angehörige

Bildquelle: planet_fox/pixabay.com
Bildquelle: planet_fox/pixabay.com

Der ‚Gesprächskreis für pflegende Angehörige Rietberg‘ lädt am Dienstag, 7. Februar 2023, von 19 bis 20.30 Uhr zum nächsten Treffen ein. Familienangehörige, Freunde und Nachbarn, die sich um die Betreuung einer pflegebedürftigen Person kümmern und sich mit anderen Pflegen-den Angehörigen austauschen wollen, können für das Treffen in das Verwaltungsgebäude des Rathauses Rietberg, Rügenstraße 1, kommen. Informationen erhalten Interessierte bei Sylvia Fox vom Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe (KoPS) per E-Mail an kops@kreis-guetersloh.de oder per Telefon unter 05241/85 2884.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Die Abwehrkräfte stärken? Zu viel Zucker in Shots und Heißgetränken

© Verbraucherzentrale NRW
© Verbraucherzentrale NRW

Die Abwehrkräfte stärken? Zu viel Zucker in Shots und Heißgetränken – Die Verbraucherzentrale NRW hat 19 Produkte überprüft und warnt vor zu hohen Erwartungen bei „Immunboostern“.

  • Eine Portion kann schon mehr als ein Viertel der empfohlenen Tageshöchstmenge an Zucker enthalten – ohne dass es angegeben sein muss.
  • Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit Gesundheitsaussagen oder Heilungsversprechen werben.

Draußen wird es kälter und es wird weniger geheizt – Zeit für einen Immunbooster oder für „einen Löffel Gesundheit“? Heißgetränke, Direktsticks, Kindersäfte und Shots mit Granatapfel, Holunder, Sanddorn, Salbei, Echinacea oder Zitrone sollen die Abwehrkräfte in Schwung bringen. Was verlockend klingt, hat jedoch mehrere Haken. Diese Nahrungsergänzungsmittel können eine ganze Menge Zucker liefern und die Hersteller sind nicht verpflichtet, das auf der Verpackung anzugeben. Zudem helfen sie höchstens bei einer Unterversorgung, ein Booster für das Immunsystem ist nicht zu erwarten. In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale NRW 19 solcher Produkte unter die Lupe genommen.

„Wir haben mehrere Probleme festgestellt”, sagt Angela Clausen, Referentin für Lebensmittel im Gesundheitsmarkt, „und das erste ist der Zucker.” Die ausgewählten Produkte aus Drogerien und Apotheken enthalten bis zu 14 Gramm Zucker pro Portion. „Das sind 28 Prozent der Höchstmengenempfehlung von 50 Gramm pro Tag für Erwachsene, also mehr als ein Viertel davon. Das Kinderprodukt eines Herstellers enthält sogar 30 Prozent mehr Zucker als die Produkte für die Großen.“ Ein anderer Hersteller nennt als Hauptzutaten für den „Löffel voller Gesundheit“ Zucker, Wasser, Zuckersirup, Saftkonzentrat und Malzextrakt.

Gesetzeslücke: Hersteller dürfen auf Kalorienangaben verzichten

Während auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels die wertgebenden Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe pro Tagesmenge aufgeführt sein müssen, darf laut Gesetz auf Angaben zu Kalorien, Fett oder Zucker verzichtet werden. Dabei kann so ein Heißgetränk durchaus bis zu 60 kcal liefern. Es gibt Hersteller, die diese Angaben freiwillig nennen. Auf 13 der 19 Produkte fehlten sie jedoch.

„Das ist eindeutig eine Lücke im Gesetz“, sagt Angela Clausen. Ihr Tipp: Wer keine Angaben zu Kalorien oder Zucker auf der Packung findet, sollte in der Zutatenliste auf Begriffe wie Zucker, Glukosesirup, Fruchtzucker, Fruktosesirup, Honig, Dextrose, Malzextrakt oder Maltodextrin, aber auch auf Fruchtpulver und -konzentrate sowie Säfte achten. Manche Produkte enthalten stattdessen oder zusätzlich Süßstoffe wie Sucralose, Steviolglykoside, Aspartam oder Saccharin.

Ein weiteres Problem: Das Versprechen, es helfe der Gesundheit. Auch wenn Granatapfel, Zitrone oder Sanddorn den Produktnamen bestimmen, gibt es für diese Pflanzen keine erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben mit Blick auf eine Stärkung des Immunsystems. Die Nennung ist eher als Geschmacksangabe zu verstehen. Entscheidend sind die zugesetzten Nährstoffe wie Vitamin C oder Zink. Für diese sind Aussagen erlaubt wie „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. „Das hilft bei einer Unterversorgung“, betont Clausen, „mehr aber nicht. Ein Booster für das Immunsystem ist nicht zu erwarten.“ Aussagen wie „zur Vorbeugung und Bekämpfung von Erkältungen, Viren und grippalen Effekten“ oder „hilft bei der Entwicklung von Abwehrzellen“ sind für Lebensmittel verboten.

Auch ein „Viel hilft viel“ nützt nicht wirklich. Überflüssiges scheidet der Körper im besten Falle einfach direkt wieder aus, im schlimmsten Fall sammelt er es an. Wer solche Produkte nutzt, sollte daher auf die Prozentangaben neben der Tagesdosis achten, hier sollten 100 Prozent (für Erwachsene) nicht überschritten werden.

Weiterführende Infos und Links:

Mehr zum Marktcheck unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/78991

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

„Kläppchen“ 16 von 31: Mit dem Haus Bergmann einen Restaurantgutschein gewinnen und heimische Spezialitäten erleben!

Am heutigen 16. Dezember kannst Du mit dem Haus Bergmann kulinarische Genüsse gewinnen, denn hinter dem sechzehnten von insgesamt 31 „Kläppchen“ des Advents- & Silvesterkalenders verbirgt sich ein Restaurantgutschein in Höhe von 30 Euro.

Um an der Gewinnspielauslosung teilnehmen* zu können, musst Du einfach die Lösung zur heutigen Gewinnspielfrage herausfinden und diese bis spätestens 23:59 Uhr per E-Mail mit dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de senden.

Unter welcher Telefonnummer nimmt das Haus Bergmann Reservierungen und Anfragen entgegen?

Das Haus Bergmann ist froh, Teil des Advents- & Silvesterkalenders zu sein und so gemeinsam mit insgesamt 31 ortsansässigen Unternehmen und dem Spöggsken die örtlichen Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien unterstützen zu können. Bereits im Vorfeld des Gewinnspiels haben wir uns mit einer Spende in Höhe von 100,- Euro an die Tafeln beteiligt, um rund um die Festtage genau denjenigen unter uns ein paar unbeschwerte Momente zu bescheren, die es in ohnehin schwierigen Zeiten noch etwas schwerer haben als andere. Insgesamt wurden von den beteiligten Unternehmen 3.880 Euro gespendet. Ein besonderer Dank von uns geht an die ca. 50 Helferinnen und Helfer der örtlichen Tafeln, die regelmäßig dafür sorgen, dass die Spenden die 515 Empfänger mit 286 Erwachsenen und 229 Kindern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen erreichen.

Wir wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2023!

Gemeinsam freuen sich die anwesenden Vertreter der 31 spendenenden Unternehmen mit den Helfern der Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und Marien über die Spendensumme und auf das Gewinnspiel mit dem Spöggsken – (v. l.): Bastrian Schlensker (PlanB Reisen), Dominic Terruli (skill computer), Ibrahim Adigüzel (Mon Dial), Chris Brentrup (Bettenspezialist Brentrup), Michael Wibbelt (Volksbank Harsewinkel), Stefan Alberts (REWE Alberts oHG), Lena Heitmann (Provinzial Redemann), Sascha Hempel (Hempel Metallbau), Cemile Kartav (Gebr. Recker GmbH), Sascha Hecker (Auszeit bei Sascha), Markus Kiffmeier (Versicherungsmakler Markus Kiffmeier e.K.), Ulrich Darr (Tafel St. Paulus), Irmgard Walz (Tafel St. Lucia), Elisabeth Klima (Tafel St. Lucia), Franz-Josef Söte (Tafel St. Lucia), Klaus Uekötter (Tafel St. Paulus), Sabine Röwekamp (Tafel St. Lucia), Helmut Klima (Tafel St. Lucia), Günter Pohlschmidt (Tafel St. Johannes) und Beate Birwe (Tafel St. Marien).

* Ablauf & Teilnahme

Das Gewinnspiel mit 31 „Kläppchen“ sorgt vom 1. bis zum 31. Dezember für 31 zusätzliche Gewinner, denn neben der Spende für die Tafeln verlosen die 31 Unternehmen täglich sehr attraktive Sachpreise (z. B. Tannenbäume, Unterhaltungselektronik, Reisegutscheine, Verzehrgutscheine, Einkaufsstadt-Gutscheine, Werkzeug, Dienstleistungen etc.). Jeder Erwachsene kann mitmachen und die Teilnahme ist ganz einfach.

  1. Unter www.mein-Spöggsken-markt täglich das „Kläppchen“ des Tages bzw. den Beitrag zum jeweiligen Unternehmen aufrufen und die dazugehörige Gewinnspielfrage lesen.
  2. Die richtige Antwort der Gewinnspielfrage ermitteln und bis 23:59 Uhr die Antwort per E-Mail unter dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de Die Nummer des „Kläppchens“ bezeichnet immer auch den jeweiligen Tag des Gewinnspiels im Dezember 2022 (Beispiel: „Kläppchen“ Nr. 4 -> 4 Dezember 2022). Je Gewinnspielteilnehmer wird immer nur eine E-Mail mit richtiger Antwort berücksichtig. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Gewinnübergabe wird im Anschluss zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Unternehmen eigenständig.

Zu den Teilnahmebedingungen >>>

Mit Bettenspezialist Brentrup und hochwertigen Bademänteln von MORGENSTERN kuschelige Weihnachten bescheren!

Mit Bettenspezialist Brentrup machen Sie Ihr Zuhause besonders in der kalten Jahreszeit zu einem behaglichen und gemütlichen Rückzugsort und mit den hochwertigen und kuscheligen Bademänteln von MORGENSTERN als Weihnachtsgeschenk für Ihre Liebsten oder für sich selbst landen Sie garantiert einen Volltreffer.

Der hochwertige Bademantel „Daniel“ von Markenhersteller MORGENSTERN mit feinen Biesen sowie sportlicher Kapuze, zeichnet sich durch einen hohen Tragekomfort aus und ist als geprüftes Wellnesstextil mit der Testnote „Sehr Gut“ für Hautsensorik zertifiziert. Auf der Vorderseite befinden sich zwei aufgesetzte Taschen und eine der Taschen ist zusätzlich mit einer Reißverschluss-Innentasche ausgestattet. Auf der Innenseite befinden sich saugstarke Frotteeschlingen aus Bambus/Baumwolle und die Außenseite besteht aus feinem Mikrofaser-Velours.

Material: 40 % Polyester (Mikrofaser), 30 % Baumwolle, 30 % Viskose (Bambus). Rückenlänge: 121-129 cm. Erhältliche Größen S, M, L, XL, 2XL. Neben der ausgezeichneten Qualität überzeugt der Mantel durch eine besondere Farbgebung. Der schwarze Mantel ist farblich abgesetzt mit Biesen und einer anderen Innenfarbe wie rot oder petrol.

Mit dem Bademantel „Daniel“ ist man für die entspannten Momente im Winter perfekt gerüstet. Überzeugen Sie sich doch einfach selbst und bescheren Sie sich oder Ihren Liebsten kuschelige Weihnachten mit einem Bademantel von MORGENSTERN – wir bei Brentrup freuen uns schon auf Sie!

Tafel-Spendentüten aus den REWE-Märkten in Harsewinkel kommen an!

Auch in diesem Jahr beteiligte sich Stefan Alberts wieder mit seinen REWE-Märkten in Harsewinkel an der bundesweiten Initiative und unterstützt die regionalen Tafeln im Rahmen der Tafel-Spendentüten-Aktion. Die bundesweite REWE-Aktion wurde im Kreis Gütersloh über die Verteilerstellen der Gütersloher Tafel e. V. koordiniert und aus diesem Grund wurden die Spendentüten zunächst nach Gütersloh gebracht und dann bedarfsgerecht im gesamten Kreis verteilt. Selbstverständlich sind über diesen Weg auch Spenden nach Harsewinkel, Marienfeld und Greffen gelangt und so konnten viele Spendentüten an die Empfänger der Gemeinden St. Lucia, St. Marien, St. Johannes und St. Paulus ausgegeben werden.

Die dringend benötigten Geld- und Lebensmittelspenden sind bei der Gütersloher Tafel immer willkommen und diese werden auch nach der Weihnachtszeit gerne entgegengenommen. Hier wird potenziellen Spendern auch Unterstützung für persönliche Spendenaktionen angeboten. Ansprechpartner sind telefonisch unter 05241/39010 oder per E-Mail unter erreichbar.

Geldspenden können aber auch direkt überwiesen werden. Die Kontoverbindung lautet: Gütersloher Tafel e. V. – IBAN: DE03 4785 0065 0014 0021 25 – BIC: WELADED1GTL.

Wer direkt an die Tafeln St. Lucia, St. Marien, St. Paulus und St. Johannes spenden möchte, kann das unter folgender Kontoverbindung unter Angabe des Verwendungszwecks ebenfalls per Überweisung machen. Die Kontoverbindung lautet: Empfänger: Zentralrendantur im Dekanat Warendorf – IBAN: DE90 4006 0265 0003 9520 00 – Verwendungszweck: Spende Caritas St. Lucia Harsewinkel für die Tafeln Harsewinkel. Für Lebensmittel- und Sachspenden kann man sich direkt an die entsprechend Pfarrei wenden. Hier erhalten Sie Auskunft zu Ablauf und Ansprechpartnern vor Ort.