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VLH: Lohnerhöhung und Steuersatz – was bleibt netto übrig?

Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig? (Bild: VLH).
Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig? (Bild: VLH).

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durften sich Anfang 2024 über eine Gehaltserhöhung freuen. Und laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erwarten Unternehmen in Deutschland in diesem Jahr eine Lohnsteigerung von 4,7 Prozent. Aber was bleibt davon am Ende netto übrig? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt anhand eines Beispiels, wie sich der persönliche Steuersatz auswirkt und ab wann der Spitzensteuersatz greift.

Jeder hat ihn: den persönlichen Steuersatz – Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Arbeitnehmerin. Angegeben wird er in Prozent und verschafft sozusagen einen Überblick über die Steuerbelastung. Zwar hat jede/r bereits monatliche Abzüge vom Bruttogehalt. Doch mit Abgabe einer Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie die dazugehörige Einkommensteuer und verrechnet das Ganze mit der bereits durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin abgeführten Lohnsteuer.

Wer seinen persönlichen Steuersatz kennen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal hundert und anschließend geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Höhe der gezahlten Einkommensteuer sind auf dem persönlichen Steuerbescheid zu finden.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und hat 4.700 Euro Einkommensteuer bezahlt. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich wie folgt: 4.700 x 100 : 30.000 = 15,67 Prozent

Wer bezahlt den Spitzensteuersatz? – Der sogenannte Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Soll heißen: Überschreitet ein zu versteuerndes Jahreseinkommen eine gewisse Grenze, werden 42 Prozent davon als Einkommensteuer fällig. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze von 62.810 Euro auf 66.761 Euro erhöht – also eine Steigerung von fast 4.000 Euro.

Wer beispielsweise im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro hatte und durch eine Gehaltserhöhung 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 66.000 Euro erzielt, rutscht dennoch nicht in den Spitzensteuersatz.

Wann wird die Reichensteuer fällig? – Die Grenze für den Höchststeuersatz in Deutschland, die sogenannte Reichensteuer, hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das heißt: Zu versteuernde Jahreseinkommen werden ab 277.826 Euro mit 45 Prozent besteuert – jedenfalls der Anteil, der über 277.825 Euro liegt.

Ein Beispiel: Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen 300.000 Euro, werden 277.825 Euro noch nicht mit dem Spitzensteuersatz versteuert, sondern nur 22.175 Euro (300.000 – 277.825). Mit einem Durchschnittssteuersatz von 41,04 Prozent und dem sogenannten Grenzsteuersatz von 45 Prozent würde die fällige Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei rund 123.110 Euro liegen. Somit würden letztendlich 176.890 Euro netto übrigbleiben.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Schulungsprogramm 2024: Veranstaltungen für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit Kreis GT

Auf der Programmliste steht unter anderem der Umgang mit dem Grafikdesigntool Canva, die Entwicklung von Bewegungsspielen für Gruppen und das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies ist nur eine Auswahl an Veranstaltungen, die im diesjährigen Schulungsprogramm für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit angeboten werden. Die Jugendämter im Kreis Gütersloh haben sich mit dem Kreisjugendring zusammengeschlossen, um verschiedene Schulungen für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können. Das Angebot richtet sich nicht nur an Ehrenamtliche, sondern auch an Honorar- und Fachkräfte.

Die Veranstaltungen finden in verschiedenen Kommunen im Kreis Gütersloh statt, die Teilnahme ist in der Regel kostenlos. Sofern eine Teilnahmegebühr bezahlt werden muss, übernimmt die Einrichtung, in der die Ehrenamtlichen aktiv sind, häufig die Kosten. Eine vorherige Anmeldung zu den Veranstaltungen ist notwendig.
Nach jeder Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Dafür ist es wichtig, die Kontaktdaten korrekt anzugeben.

Das Schulungsprogramm und alles rund um die Anmeldung findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/schulungsprogramm2024

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel lädt alle Kinder zum Mini-Gottesdienst ein!

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel lädt herzlich ein alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren zusammen mit ihren Familien (Eltern, Geschwister, Großeltern, Paten) zum nächsten Mini-Gottesdienst am kommenden Sonntag, 10. März, um 11.30 Uhr in die Martin-Luther-Kirche.

Das Thema lautet „Beten“. Der Mini-Gottesdienst wird etwa eine halbe Stunde dauern und eine kindgerechte Form haben. Wie immer wird es ein kreatives Element zum Thema geben.

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

TÜV Rheinland prüft Reparierbarkeit von Produkten

(Pressefoto TÜV Rheinland AG)
(Pressefoto TÜV Rheinland AG)

Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) haben künftig ein Recht auf die Reparatur ihrer Produkte. Das sieht ein Gesetz vor, auf das sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben. Defekte Waren müssen demnach auch nach dem Ende der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden können. Parallel mit dieser Entwicklung haben sich die EU-Mitgliedsstaaten vor Kurzem auf die neue Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte verständigt, die als Rahmenverordnung zukünftig die Reparierbarkeit im Produktdesign für viele Verbraucherprodukte für Hersteller vorgibt. Damit Hersteller die Reparierbarkeit ihrer Produkte nachweisen können, bietet TÜV Rheinland einen neuen Service an. Die Fachleute des weltweit tätigen Prüfunternehmens nehmen Produkte in ihren Laboren detailliert unter die Lupe und ermitteln dabei einen Reparatur-Index. Herstellern dient die Analyse und der Reparatur-Index dazu, eine möglichst genaue Auskunft über die Reparierbarkeit zu erhalten und sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen einzustellen. Damit lässt sich bereits jetzt transparent darstellen, wie effizient sich ein Produkt bei einem Defekt reparieren lässt oder wo die Verbesserungspotentiale liegen.

Um den Reparatur-Index zu ermitteln, prüfen die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland die Produktdokumentation und analysieren am Produkt selbst, welches die für die Funktion eines Produkts vorrangigen Teile für die Reparatur sind. In einer Demontageprüfung wird ermittelt, ob und wie sich ein Produkt tatsächlich reparieren lässt. Ergebnis der Prüfungen ist ein Bericht mit einer transparenten Bewertung der Reparierbarkeit anhand eines Index. „Wir prüfen in Übereinstimmung mit den von der EU oder in Frankreich veröffentlichten Produktvorschriften und Normen“, erklärt Stephan Scheuer, bei TÜV Rheinland in Deutschland verantwortlich für Business Development und Prüfung nachhaltiger Anforderungen an elektrische und elektronische Produkte.

Auch wenn die neuen Vorschriften noch vom Parlament bestätigt werden müssen, empfiehlt Stephan Scheuer den Herstellern, sich schon heute mit dem Nachweis für die Reparierbarkeit ihrer Produkte eingehend zu beschäftigen. „Produkte, die sich gut reparieren lassen, sind ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft, denn sie verbrauchen weniger natürliche Ressourcen. Damit ist die Reparierbarkeit ein zentrales Kriterium für Nachhaltigkeit – ein Aspekt, der Verbraucherinnen und Verbrauchern und insbesondere den gewerblichen Einkäufern und öffentlichen Beschaffungsstellen in der EU immer wichtiger wird“, sagt Scheuer. So unterstützt laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands von Mitte 2023 eine breite Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Auch werden im Rahmen von gewerblichen Ausschreibungen und Beschaffungsvorgängen nachhaltige Produkte immer mehr bevorzugt.

Die neue Regelung erfasst zahlreiche Branchen: Das Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt für alle Produkte, für die es in den „EU-Ökodesign-Regeln“ Vorgaben zur Reparierbarkeit schon heute gibt und zukünftig noch geben wird. Das sind derzeit etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder auch Smartphones und Tablets. Für Waschmaschinen sehen die Regeln beispielsweise vor, dass sie bis mindestens zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein müssen. Falls die EU-Kommission für weitere Geräte entsprechende Vorgaben macht, fallen auch diese unter das Recht auf Reparatur.

Über TÜV Rheinland – Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Jakob Decker übernimmt ab April die Leitung der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Kreis GT

Jakob Decker vor dem Gebäude in der Gütersloher Goethestraße, in dem die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ihren Sitz hat. Allerdings arbeitet hier nur ein Bruchteil der 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Foto: Kreis Gütersloh).
Jakob Decker vor dem Gebäude in der Gütersloher Goethestraße, in dem die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ihren Sitz hat. Allerdings arbeitet hier nur ein Bruchteil der 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Foto: Kreis Gütersloh).

Jakob Decker wird zum 1. April Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Er folgt auf Dr. Patrick Steinig, der am 31. März aus dem Dienst des Kreises Gütersloh ausscheidet und zum Landesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz wechselt. Decker ist bereits seit 2012 bei der Kreisverwaltung Gütersloh als Tierarzt in der Abteilung beschäftigt. Seit 2020 ist er Leiter des Sachgebiets ‚Fleischhygiene Gütersloh‘. In der Position ist er mit seinem Team unter anderem für die amtliche Fleischhygieneüberwachung in fleischverarbeitenden Betrieben zuständig. Decker ist zudem Einsatzleiter bei der Tierseuchenbekämpfung und führt die Einsätze vor Ort.

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat in NRW, wenn nicht sogar bundesweit, eine Sonderstellung: 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Abteilung beschäftigt, die in vier Sachgebiete unterteilt ist: Tiergesundheit, Lebensmittelüberwachung und die beiden Fleischhygiene-Sachgebiete Gütersloh und Rheda. Letzteres macht die Abteilung einzigartig, denn allein rund 130 Tierärzte und amtliche Fachassistenten arbeiten in dem größten Schlachthof Deutschlands – sie kontrollieren den Tierschutz, die Schlachtung, die hygienerechtlichen Anforderungen, machen die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung und kontrollieren Exportbedingungen. In diesem Sachgebiet startete Decker, als er 2012 von der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zum Kreis Gütersloh wechselte. Zuvor hatte er unter anderem in Bramsche bei einer Großtierpraxis gearbeitet.

Kriege, Klimawandel oder die wirtschaftliche Entwicklung – alles kommt bei Decker und seinem Team an. Beispiel Ukrainekrieg: „Viele Flüchtlinge haben ihre Haustiere mitgebracht“, berichtet Decker. Die hätten eigentlich in Quarantäne gemusst, die Ukraine ist nicht frei von Tollwut. Beispiel Klimawandel: Dauerregen und Rekordhitze setzen Tieren zu, gerade denen, die draußen gehalten werden. Erst vor kurzem musste sich die Abteilung mit einem weiteren Veterinär verstärken, um den stark gestiegen Hinweisen von Verstößen gegen das Tierschutzrecht nachkommen zu können. Decker nennt die Energiemangellage als weiteres Beispiel: „Ohne Energie kann keine Kuh gemolken und kein Schwein gefüttert werden.“ Jedenfalls nicht bei den Größenordnungen, die heute in der Landwirtschaft gängig sind. Die allergrößte Herausforderung jedoch stellen Tierseuchen dar. Nicht umsonst investiert der Kreis in einen neues Tierseuchenzentrum, das im noch zu bauenden Bevölkerungsschutzzentrum in Verl-Sürenheide integriert wird. „Früher hatten wir die Geflügelpest alle drei Jahre, seit drei Jahren jedes Jahr, teilweise mehrmals.“ In der Wildgeflügel-Population sei das Virus inzwischen endemisch, also nicht mehr auszumerzen. Wildgans, Kormoran, Putenbetrieb – Decker listet die Fälle des Tages im Februar in Deutschland auf. „Ich sehe uns aber gut aufgestellt.“ Er verweist in dem Zusammenhang unter anderem auf die grenzüberschreitenden Abstimmungen mit Nachbarn auch in Niedersachen, um Vorgänge und Vorgehen zu vereinheitlichen.

Wenn der Mittvierziger über den Tierschutz spricht, dann wird er grundsätzlich: „Die Erwartungen eines Teils der Gesellschaft und unsere Möglichkeiten, die durch die geltenden Gesetze und Vorschriften vorgegeben sind, sind nicht immer auf einen Nenner zu bringen.“ Einen großen Treiber für diese Unvereinbarkeit von Erwartungen und Möglichkeiten sieht Decker in der Entfremdung. „Viele Menschen haben sich von der Landwirtschaft weit entfernt.“ Früher hätten viele zumindest mal einen Kuhstall von innen gesehen. Das sei heute immer seltener der Fall. Und wer gar nicht mehr wisse, wie man Tiere heute halte, könne das nicht sachlich betrachten. Häufig stehe die Landwirtschaft in der Kritik. Sicher gebe es auch Landwirte, die keine Vorzeigeunternehmer seien. Aber im Großen und Ganzen, betont Decker, gehe es den Tieren im Stall heute so gut wie noch nie. Und die Lebensmittel seien noch nie so sicher gewesen wie heute.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kulinarischer KneipenKult Vinyl Club mit Burgerspezialitäten der Burgermanufaktur im Kulturort Wilhalm

Ein ganz besonderes Highlight wartet am Freitag und Samstag auf die Harsewinkler Nachtschwärmer. Der Kneipenkult ist wieder mit dem Vinyl Club da im Kulturort Wilhalm.

Fette Beats & feinste Burgerkreationen werden den Gästen geboten. Für alle etwas dabei, jene die gerne selbst auflegen, oder auflegen lassen, ob Klassiker, Raritäten oder die neusten Moves. Für alle ist an diesen  Abenden etwas dabei. Der Gastraum verwandelt sich am Freitag und Samstag in eine riesige Plattenküche in der gesungen, getanzt, getauscht und gekauft werden kann. Beat it.

Kulinarisches : Burgerspezialitäten zu kleinen Preise in Kooperation mit der Burgermanufaktur.

Kneipenkult am Wochenende 8. und 9. März – Start jeweils 19:00 Uhr.

 

(Text- und Bildquelle: Ulrich Kleine)

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Werbung mit „Cardio“-Produkten

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Seit Monaten erhält das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz Verbraucheranfragen zu „CardioBalance“ und ähnlichen Gesundheitsprodukten, die angeblich von Prominenten beworben werden. Die Gesundheitsversprechen für die Nahrungsergänzungsmittel sind nach Auffassung der Verbraucherschützer vielfach unzulässig. Weil ständig neue Webseiten mit Produktwerbung, aber ohne Impressum auftauchen, ist es schwer, der unzulässigen Werbung endgültig rechtlich einen Riegel vorzuschieben. Besonders pikant: Es werden regelmäßig Bilder des bekannten Arztes und Wissenschaftsjournalisten Eckart von Hirschhausen und der Moderatorin Sandra Maischberger verwendet, gleich neben vermeintlichen Empfehlungen für die „Cardio“-Produkte. Eine Fälschung, denn von Hirschhausen und Maischberger haben nie in die Werbung eingewilligt.

„In einem Interview habe ich gelesen, dass CardiOne gegen Bluthochdruck hilft. Stimmt das?“ Solche und ähnliche Fragen hat das Team von „Faktencheck Gesundheitswerbung“ in den vergangenen Monaten dutzende Male beantwortet. Viele Verbraucher:innen halten die Nahrungsergänzungsmittel fälschlicherweise für Medikamente. Kein Wunder, denn die Gesundheitsversprechen suggerieren genau das: Die Produkte mit „Cardio“ im Namen kommen daher wie vielversprechende Arzneimittel gegen Herz-Kreislauf-Beschwerden, Gefäßerkrankungen und vieles mehr. Geworben wurde zum Beispiel mit Aussagen wie „nährt das Herz, normalisiert den Blutdruck, reinigt die Gefäße”. Solche Versprechen sind aber nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unzulässig.

Beworbene „Cardio“-Produkte sind keine Arzneimittel – Grundsätzlich gilt: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen (§ 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung). Rechtlich nicht zulässig sind gesundheitsbezogene Aussagen, die vermitteln, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern können. Genau das wurde mit der Werbung für die verschiedenen „Cardio“-Produkte“ aber vielfach in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale NRW zwei Anbieter von „CardioBalance“ – die Geberich OÜ (Estland) und die Geberich GmbH (Schweiz) – abgemahnt und sie aufgefordert, die Verwendung derartiger Aussagen zu unterlassen. Allerdings distanzierten sich diese Anbieter von den beanstandeten Werbeversprechen: Sie würden nicht hinter den widerrechtlichen Aussagen zu „CardioBalance“ auf den Online-Seiten und den gefakten Statements von Eckart von Hirschhausen stecken. Da die Webseiten kein Impressum besitzen, ist ein Nachweis schwierig. Einer der abgemahnten Anbieter, Geberich OÜ, hat aber eine Unterlassungserklärung für eine Werbung auf seiner Firmeninternetseite abgegeben. Geberich OÜ hat sich damit verpflichtet, für „CardioBalance“ und andere Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr damit zu werben, dass diese ordnungsgemäß beim Gesundheitsministerium registriert seien. Denn eine solche Registrierung gibt es in Deutschland nicht.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale stellten Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger klar, dass sie nicht in die Werbung für „CardioBalance“ und andere „Cardio“-Produkte eingewilligt haben. Unbekannte hatten Bilder und ausgedachte Zitate der beiden für die Werbung verwendet. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat juristische Schritte gegen alle Webseiten mit derartiger Werbung eingeleitet, weil die Bilder aus einem WDR-Interview stammen. Einige Webseiten seien bereits gelöscht worden, teilte der WDR mit. Jedoch tauchen immer wieder neue Seiten mit diesen Inhalten auf.

Kaufvertrag widerrufen: So geht‘s – „Wer bereits auf die Werbung hereingefallen ist, kann die Vertragserklärung gegenüber dem Verkäufer widerrufen“, erklärt Susanne Punsmann, Rechtsanwältin im Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“. Die Frist beträgt bei einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung 14 Tage, andernfalls sogar ein Jahr und 14 Tage. Dafür dürfen Siegel, etwa am Deckel der Verpackung, zuvor aber nicht entfernt worden sein. „Wer für die Zahlung ‚per Nachnahme‘ ausgewählt hat, kann auch die Annahme des Pakets verweigern, muss aber zuvor den Widerruf zum Beispiel per E-Mail erklären“, empfiehlt Punsmann. Generell rät sie Verbraucher:innen, bei Promiwerbung für Gesundheitsprodukte genau hinzuschauen: „Wir beobachten einen Trend, Verbraucher:innen mit gefälschten Empfehlungen zu täuschen. In Zeiten von künstlicher Intelligenz werden solche Betrügereien vermutlich noch zunehmen.“ Wenn sich Verbraucher:innen bei Gesundheitsprodukten unsicher seien, könnten sie sich an das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ wenden, sagt Punsmann: „Am besten gleich einen Screenshot oder Links beifügen, damit die Produkte schneller geprüft werden können.“

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu irreführender Gesundheitswerbung unter https://www.faktencheck-gesundheitswerbung.de + Unsere Verbraucherwarnung zu „CardioBalance“ unter https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/node/21536.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Neuorganisation der Friedhofsverwaltung der Stadt Harsewinkel

Die Friedhofverwaltung der Stadt Harsewinkel ist ab sofort montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr telefonisch unter der Sammelrufnummer 05247 935 195 zu erreichen.

Die Mitarbeiterinnen beantworten dann gerne alle Fragen rund um die Grabstätten und Bestattungen auf den drei öffentlichen Friedhöfen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen. Selbstverständlich stehen sie auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Für eine bessere Planbarkeit bittet die Stadtverwaltung sowohl für telefonische als auch persönliche Beratungsgespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.

„So haben die Mitarbeiterinnen im Vorfeld die Gelegenheit, sich auf das Gespräch vorbereiten und können sich auch die notwendige Zeit freihalten. Unser Anspruch ist es nämlich, Trauernden individuell und ohne Zeitdruck bei solchen persönlich wichtigen Fragen die bestmögliche Unterstützung zu bieten“, sagt Esther Beckmann-Jahrsen, Fachgruppenleiterin Tiefbau/Städtische Betriebe der Stadt Harsewinkel.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Internationales Frauenfest am Dammanns Hof am 8. März 2024

Organisieren und gestalten gemeinsam das Internationale Frauenfest: Reyhan Erfidan (AWO Gemeinwesenarbeit, hinten 4.v.l.), Marina Schomburg (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, hinten 5.v.l.) und zahlreiche Frauen vom Dammanns Hof (Foto: Stadt Harsewinkel).
Organisieren und gestalten gemeinsam das Internationale Frauenfest: Reyhan Erfidan (AWO Gemeinwesenarbeit, hinten 4.v.l.), Marina Schomburg (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, hinten 5.v.l.) und zahlreiche Frauen vom Dammanns Hof (Foto: Stadt Harsewinkel).

Die Gleichstellungbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, und die AWO Gemeinwesenarbeit laden am Freitag, 8. März 2024 ab 15 Uhr wieder zum internationalen Frauenfest ins Gemeinschaftshaus Dammanns Hof ein.  

Eingeladen sind Frauen aller Nationalitäten und jeden Alters, Harsewinkelerinnen und neu zugewanderte Frauen gleichermaßen. „Das internationale Frauenfest ist eine großartige Gelegenheit, Frauen aus verschiedenen Ländern und Kulturen zusammenzubringen, sich kennenzulernen und gemeinsam ihre Interessen und Ziele zu feiern“, sagt Maria Schomburg. Für das leibliche Wohl ist mit einem internationalen Buffett gesorgt, für Unterhaltung sorgen eine Frauentanzgruppe und eine Bauchtänzerin. Zudem gibt es eine Tombola, Gesang und Musik. Kinder werden bei Bedarf vor Ort betreut.

„Unser Frauenfest hat sich in den letzten Jahren als Treffpunkt für Jung und Alt etabliert und ist eigentlich eine Veranstaltung von Harsewinkeler Frauen für Harsewinkeler Frauen“, resümiert Reyhan Erfidan von der AWO Gemeinwesenarbeit in Harsewinkel. „Zahlreiche Frauen bringen sich bei der Organisation und Vorbereitung mit ein – sei es bei der Dekoration der Tische oder der Zubereitung des kulinarischen Angebotes –  und wirken aktiv mit kreativen Darbietungen am Programm mit. Diese Art der Gemeinschaft ist es, was das Frauenfest ausmacht.“ 

Trotz aller Freude, Musik, Tanz und Geselligkeit soll das Internationale Frauenfest unter dem Motto „Frauen leben Vielfalt hier und anderswo“ auch auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam machen. Trotz allem Engagements leiden Frauen bis heute an Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen in Deutschland und weltweit.

Das internationale Frauenfest ist der Auftakt von mehreren Veranstaltungen zum internationalen Frauentag, der jährlich am 8. März gefeiert wird. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, organisiert mit unterschiedlichen Kooperationspartnern und vielen Helfenden ein vielfältiges Programm, das von März bis Juni Veranstaltungen zu Frauenthemen bietet. Detaillierte Infos zum Programm und den Angeboten finden Interessierte in der Infobroschüre der Gleichstellungsstelle der Stadt Harsewinkel. Der Flyer liegt im Rathaus, in den Schulen und Familienzentren aus. Zudem steht er auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de zum Download zur Verfügung.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

MUSIC MEETS LIONS CLUB: Benefizkonzert mit dem Marienfelder Blasorchester

Benefizkonzert mit dem Marienfelder Blasorchester und Jazzpianist Bernhard Auge am 9. März! MUSIC MEETS LIONS CLUB in der Klosterpforte Marienfeld. Eintritt 15 Euro – weitere Spenden für den Tierpark Olderdissen und die Aktion Lichtblicke sind erwünscht!