Gütersloh (ots) – Harsewinkel/ Steinhagen (FK) – Seit Freitagvormittag (10.05.) sind sogenannte Schockanrufer in den Bereichen Harsewinkel und Steinhagen aktiv. Unserer Erkenntnis nach reagierten die Angerufenen bislang sehr gut und beendeten die Anrufe direkt. Am anderen Ende war jeweils eine weinende Person, welche vorgab ein Angehöriger zu sein. Dieser habe soeben einen schweren Unfall verursacht. Durch die Zahlung einer Kaution könne man eine Festnahme umgehen.
VORSICHT! Es handelt sich um einen Betrugsversuch! Machen Sie am Telefon keine Angaben über Geld- und Wertgegenstände! Beenden Sie diese Telefonate sofort und ohne Ankündigung! Rufen Sie unter der Ihnen bekannten Telefonnummer 05241 869-0 die örtliche Polizei Gütersloh an, wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel haben! Informieren Sie Angehörige, Freunde und Nachbarn über diese Masche! Wir empfehlen: Lassen Sie einen Anrufbeantworter alle Telefonate mit unbekannter Rufnummer entgegennehmen. So haben Sie genügend Zeit, sich mit der Polizei oder Angehörigen zu beraten.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
2.Platz (v.l.): Lara Schulte, Jule Erdmann, Svea Brockmann, Louisa Bernzen und Ida Lange.
2.Platz (v.l.): Lara Schulte, Jule Erdmann, Svea Brockmann, Louisa Bernzen und Ida Lange.
Am vergangenen Wochenende fanden die Landesmeisterschaften des Landesverbands Westfalen im Rettungssport in der Paderborner Schwimmoper statt. Am Samstag starteten insgesamt 14 Rettungssportler der Ortsgruppe Harsewinkel in den Einzelwettbewerben. Die Schwimmer konnten sich mehrere Podestplätze sichern. In der Altersklasse 13/14 erreichte Jörn Tophinke einen hervorragenden zweiten Platz.
Der Sonntag stand im Zeichen der Mannschaftswettbewerbe, bei denen zehn Teams antraten. Besonders beeindruckend war die Leistung der Mannschaft in der Altersklasse 17/18, die den Landesmeistertitel errang. Das Team setzte sich zusammen aus Thilo Brockmeyer, Linus Schumann, Tobias Schramm und Till Ole Goth. Am Nachmittag zeigte die weibliche Altersklasse 13/14 herausragende Leistungen und erzielte einige Bestzeiten, was ihnen den Landesvizemeistertitel einbrachte. Auch die anderen Mannschaften absolvierten einen erfolgreichen Wettkampf und hegen nun Hoffnungen auf eine Qualifikation für die Deutschen Mehrkampfmeisterschaften im Herbst. Die Trainer der Rettungssportler sind mit dem Wettkampfwochenende sehr zufrieden.
Zusätzlich stellten Felix Dammann, Jan Brinkmann, Jörn Tophinke und Bjarne Flege insgesamt fünf neue Vereinsrekorde auf.
Das Klosterladen-Team bietet am Sonnabend, den 18. Mai, das Seminar „Märchen er-leben“ in den Räumen der Klostergemeinschaft, Klosterhof 12/13 an. Das Seminar leitet Ursula Lory.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Frauen. Es beginnt um 10.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Mitzubringen sind Schreibutensilien für persönliche Notizen, bequeme Kleidung und dicke Socken. Außerdem wäre es schön, wenn jede Teilnehmerin eine Kleinigkeit zum Mittagessen beisteuern könnte. Für das Seminar wird keine Gebühr erhoben, es wird aber um eine Spende für den Oikos Förderverein Kloster Marienfeld e.V. gebeten. Anmeldungen sind bis Mittwoch, 15.5. per Mail (info@klosterladen-marienfeld.de) oder telefonisch bei Ursula Lory, Tel. 0177 870 7797, noch möglich.
Bußgelder für Verkehrsverstöße in der Schweiz und Deutschland (Bild: ADAC).
Bußgelder für Verkehrsverstöße in der Schweiz und Deutschland (Bild: ADAC).
Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC erklärt, welche Auswirkungen das für deutsche Autofahrer hat.
Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.
Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro. Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen drohen im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.
Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nichtbezahlter Bußgelder ermöglicht.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Präsentierten gemeinsam die neuen Schilder zum Verkehrsversuch (v.l.): Carmen Schlenger (Fachbereichsleiterin Bürgerdienste) und Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel.
Präsentierten gemeinsam die neuen Schilder zum Verkehrsversuch (v.l.): Carmen Schlenger (Fachbereichsleiterin Bürgerdienste) und Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel.
Am 15. Mai 2024 startet ein wegweisender Verkehrsversuch in Harsewinkel, der weite Teile der Innenstadt betrifft. Ziel dieses Versuchs ist es, die Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmenden freundlicher zu gestalten und verstärkt auf Sicherheit zu setzen.
Die Testphase wird ca. 12 Monate umfassen, sodass alle Jahreszeiten abgedeckt werden und der Versuch somit umfassende Ergebnisse liefert. Eine der markantesten Änderungen im Rahmen dieses Versuchs ist die Einbahnstraßenregelung in der Brockhäger Straße auf dem Teilstück zwischen Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße sowie von der Kreuzung August-Claas-Straße /Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße. Primäres Ziel dieser Regelung ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern.
Des Weiteren werden weite Teile der Innenstadt zur Fahrradzone. Diese sollen dazu beitragen, den Fahrradverkehr zu fördern und durch eine gültige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eine umweltfreundlichere Mobilität ermöglichen und gleichzeitig für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende sorgen.„Durch diese Maßnahme wird die Aufenthaltsqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt erhöht“, sagt Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel, die das Projekt und der Umsetzung maßgeblich betreut.
Zudem wird am Ende der Straße Am Pfingstknapp eine Schulstraße eingerichtet. Montags bis freitags gilt dort in der Zeit von 7:40 bis 8 Uhr ein Einfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr. Für die Eltern der Schülerinnen und Schüler werden dafür an der Münsterstraße vor Euronics und vor der Schülerhilfe zwei Bring- und Haltezonen mit insg. 9 Parkplätzen in ausreichender Breite eingerichtet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen der Schulkinder ermöglichen. „Die Kinder gelangen von dort auf dem Gehweg zum Schulgelände und profitieren vom reduzierten Fahrzeugaufkommen im Nahbereich der Schule“, ist sich Stefanie Vorderwülbecke sicher.
Ein weiterer, wichtiger Aspekt des Verkehrsversuchs ist zudem die Parkplatzsituation. Vorläufig wird es keine grundlegende Veränderung der Parksituation geben, da Parkplätze weiterhin benötigt werden. „Wir behalten die Situation dennoch gut im Auge“, sagt Stefanie Vorderwülbecke. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass insbesondere in Fahrradzonen Längsparkplätze oder Parkplätze auf der linken Seite einer Einbahnstraße besondere Vorsicht geboten ist, da Radfahrende beim Ausparken leicht übersehen werden.
„Wir wünschen uns von allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Harsewinkeler oder Auswärtige, dass sie uns bei der Umsetzung des Verkehrsversuchs unterstützen“, so Stefanie Vorderwülbecke. „Es ist wichtig, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner möglichst unvoreingenommen darauf einlassen und aktiv an diesem Versuch teilnehmen. Nur so kann der Verkehrsversuch erfolgreich sein und langfristig positive Veränderungen in der Stadt bewirken.“ Im Laufe des Verkehrsversuchs werden die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihr persönliches Feedback zu geben.
Das Verkehrskonzept beinhaltet folgende Bausteine:
1. Einbahnstraßen
Kreuzung Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße über Kirchplatz, Münsterstraße, Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße
Kreuzung August-Claas-Straße /Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße
Ziel der Maßnahme:
KFZ-Verkehr soll kontrolliert durch die Innenstadt geführt und insg. reduziert werden
Entlastung der Münsterstraße
Wichtig: Der Radverkehr wird in den Einbahnstraßen in Gegenrichtung zugelassen. Beim Einbiegen und im Verlauf der Einbahnstraßen ist daher auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter) entgegen der Fahrtrichtung achten.
2. Fahrradzone im Innenstadtbereich
Anderer Fahrverkehr als Radverkehr ist in der Fahrradzone nicht erlaubt, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen gekennzeichnet. Unter der Fahrradzonen-Beschilderung wird daher folgendes Zusatzzeichen angebracht: Dies erlaubt Kraftfahrzeugen, die Fahrradzone zu benutzen.
Für den Fahrverkehr gilt
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
Auch in Fahrradstraßen gilt das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen
Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen durch Kraftfahrzeuge nur überholt werden, wenn ein ausreichender Seitenabstand von 1,50 m gewährleistet ist.
Wichtig:
Ein einzelner Radfahrende benötigt auf der Fahrbahn eine Breite von ca. 1,30 m. In einigen Straßen ist daher ein Überholen von Radfahrenden auch ohne ausdrücklich beschildertes Überholverbot ausgeschlossen, da die Fahrbahn zu schmal ist und der o.g. Seitenabstand nicht gewährleistet werden kann. Dies betrifft u.a. die Einbahnstraße Brockhäger Straße/Dr. Pieke Straße in Richtung Brentrups Garten. Zudem ist hier der Radverkehr aus der Gegenrichtung zu beachten, der nicht gefährdet werden darf.
Pedelecs, bei denen ein Elektromotor die Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, ist die Nutzung von Fahrradstraßen gestattet. Sie zählen zu Fahrrädern und nicht zu den Kraftfahrzeugen.
In der Fahrradzone herrscht grundsätzlich rechts-vor-links. Allerdings gelten die Vorfahrtsregelungen, die aufgrund von durchgezogenen Hochborden gelten, auch weiterhin. In dem Zusammenhang ist auf folgende drei Stellen hinzuweisen:
Alter Markt/Kirchplatz:
Hier gilt rechts-vor-links. Das Pflaster auf der Straße Kirchplatz ist zwar ebenerdig durchgän-gig, es handelt sich aber nicht um eine Bordanlage, sondern um eine Entwässerungsrinne.
Alter Markt: Für Kraftfahrzeuge und Radfahrer, die aus der Straße Alter Markt auf die Kreuzung Dr.-Pieke-Straße/Gütersloher Straße/Clarholzer Straße zufahren gilt weiterhin, dass diese auf-grund des zwar abgesenkten, aber durchgezogenen Bordsteins Vorfahrt ggü. allen Verkehrs-teilnehmenden gewähren müssen.
Brentrups Garten: Fußgänger sind wartepflichtig bei rechts-vor-links-Regelung. Bisher durchgehender Bordstein mit Gehweg.
3. Schulstraße
Schulstraßen stellen eine temporäre Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten dar.
Ziel der Maßnahme: Schulstraßen sollen die Verkehrssicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg zu erhöhen.
Am Ende der Straße Am Pfingstknapp liegt die Kardinal-von-Galen-Schule. Dort werden sowohl Grundschüler als auch die Unterstufe des Gymnasiums unterrichtet. Da es vor allem in den Morgenstunden durch den Kfz-Verkehr zu teilweise gefährlichen Situationen für Schülerinnen und Schüler kommt, soll in der Zeit von 07:40 bis 08:00 Uhr ein Einfahrtsverbot gelten:
Radfahrende sind von dem Einfahrtsverbot nicht betroffen.
Für Rettungsfahrzeuge wird eine Zufahrt selbstverständlich gewährleistet.
Pauschale Ausnahmegenehmigungen für die Lehrkräfte und Anwohner sind nicht vorgesehen.
Wichtig:
An der Münsterstraße vor Euronics und vor der Schülerhilfe werden zwei Bring- und Haltezonen mit insg. 9 Parkplätzen in ausreichender Breite eingerichtet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen der Schulkinder ermöglichen. Die Kinder gelangen von dort auf dem Gehweg zum Schulgelände und profitieren vom reduzierten Fahrzeugaufkommen im Nahbereich der Schule.
Beschilderung/Markierung
Es wurden ca. 140 Verkehrsschilder für den Verkehrsversuch bestellt.
Ein Großteil der Fahrradzonen-Beschilderung ersetzt die bisherige Zone-30 bzw. Zone-20-Beschilderung. Dadurch fallen einige bisherige Verkehrszeichen ersatzlos weg.
„30“-Piktogramme werden durch gelbe Markierung ungültig gemacht, obwohl in der Fahrradzone 30 km/h gefahren werden darf. Sie müssten eigentlich durch Fahrradzonen-Piktogramme ersetzt werden. Diese werden während des Verkehrsversuchs aus Kostengründen jedoch nicht aufgebracht, da noch nicht absehbar ist, ob die Zone bestehen bleibt. Ein Aufbringen und Entfernen der Piktogramme ist sehr aufwendig.
Parkplätze
Mit Beginn des Verkehrsversuchs fallen die beiden seitlichen Parkplätze in der Straße Brentrups Garten weg, da die Restfahrbahnbreite ansonsten nicht gewährleistet ist.
Alle anderen Parkplätze im Stadtgebiet bleiben zunächst bestehen.
Wichtig:
Problematisch in einer Fahrradzone sind grundsätzlich Längsparkplätze oder Parkplätze auf der linken Seite in der Einbahnstraße, da hier beim Ausparken schnell Radfahrende übersehen werden können. Hier ist stets besondere Vorsicht geboten.
Die Regelung der Parkzone im Innenstadtbereich (Parken für max. 2 Stunden mit Parkscheibe) gilt weiterhin.
Die Stadt Harsewinkel bittet um Beachtung und Verständnis für die geplante Verkehrsmaßnahme. Die Umsetzung des Verkehrsversuchs wird in den ersten Tagen von der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und der Polizei intensiv begleitet. Darüber hinaus werden regelmäßige und situationsbezogene Kontrollen u.a. zur Einhaltung des temporären Einfahrtsverbots der Straße Am Pfingstknapp durchgeführt.
Detaillierte Informationen zu dem Verkehrskonzept und den Neuerungen in der Wege- und Verkehrsführung stellt die Stadtverwaltung Harsewinkel rechtzeitig vor dem Start der Maßnahme auf ihrer Website unter www.harsewinkel.de zusammen.
Die Gymnastik-/Fitnessabteilung freut sich über vieles Neues: neue Sportkurse für Jung & Alt mit Unterstützung von neuen Übungsleitern!
Immer montags von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr findet der neue Kindersportkurs „Ranzenbande“ unter Leitung von Verena Hecker, Karsten Köhl und dem neuen Übungsleiter Phil Haßmann statt. Jungs und Mädchen im Grundschulalter können sich an vielfältigen Bewegungsstationen sowie bei unterschiedlichen Fang- und Ballspielen auspowern und trainieren so unterschiedliche körperliche, aber auch soziale Kompetenzen.
„Cornhole“ – so heißt der neue Sportkurs für Jung und Alt. Das bekannte Freizeitspiel, bei dem Cornhole-Säckchen in eine Plattform geworfen werden müssen, findet immer donnerstags ab 19:00 Uhr in der neuen Turnhalle der Grundschule Marienfeld statt. Der Kurs wird von dem neuen Übungsleiter Andre Hecker geleitet. Interessierte sind herzlich Willkommen an einer Schnupperstunde teilzunehmen.
Zudem freut sich die Abteilung Gymnastik/Fitness über neue Übungsleiter beim Eltern-Kind-Turnen. Aufgrund der hohen Nachfrage werden nun freitags zwei Kurse mit je zwei Turnhallen in der Zeit von 15:30 – 17:30 Uhr für die Kleinen zwischen 2-4 Jahren und ihren Begleitpersonen angeboten. Hier unterstützen nun die beiden Übungsleiter Anja Lorenz und Yves Baumgarte.
Du hast auch Spaß am Sport und Interesse an einer Tätigkeit als Übungsleiter /-helfer? Wir sind immer auf der Suche nach weiterer motivierter Unterstützung in unserem Übungsleiter-Team sowohl für den Erwachsenen – als auch Kindersport. Melde dich gern bei uns unter rebecca.wittwer@sw-marienfeld.de. Weitere Infos gibt es auf der Homepage www.sw-marienfeld.de.
(Text- und Bildquelle: Rebecca Wittwer/SW Marienfeld)
Am Donnerstag, den 16. Mai 2024 findet von 19 bis 20:30 Uhr im Dritten Ort Wilhalm (Dr.-Pieke-Straße 2, 33428 Harsewinkel) ein Vortag über die Wechseljahre statt. Organisiert wird der Kurs von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, gehalten wird der Vortrag von der Wechseljahresberaterin und Hebamme Petra Marz.
Bereits mit 40 Jahren können Frauen Veränderungen bei sich wahrnehmen, die das vertraute Gleichgewicht stören, ohne dabei an die Wechseljahre zu denken. Die Belastbarkeit und Konzentration kann sich verändern. Nicht nur Hitzewallungen und Schlafprobleme können auftreten, sondern vieles mehr kann an körperlichen oder seelischen Änderungen Einfluss auf den Alltag nehmen. Stress, Verständnis für sich selbst und wohlgewählte Auszeiten spielen eine wichtige Rolle für das eigene Wohlbefinden. Der Verlauf und die Wahrnehmung der Veränderungen, die mit den Wechseljahren einhergehen sind sehr individuell.
Daher sind eine vielseitige Aufklärung und individuelle Beratung zum Verständnis sehr wichtig und sind Inhalt dieses Vortrags, denn nicht nur Hormone, sondern auch Bedürfnisse, äußere Umstände und der Lebensstil haben einen großen Einfluss auf den Verlauf der Wechseljahre. Der Vortag ist kostenlos. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg (Tel. 05247 935 169, Mail: marina.schomburg@harsewinkel.de) gebeten.
Pfarrer i.R. Martin Liebschwager bietet im Herbst in Zusammenarbeit mit ECC-Studienreisen eine Reise nach Marokko an. Die Rundreise beginnt in Agadir, besucht werden die Königsstädte im Norden, dann führt die Route entlang der Kasbahs durch den Mittleren und Hohen Atlas in den Süden bis Zagora und über Marrakesch zurück bis Agadir. Die Reise findet vom 25. September bis 9. Oktober 2024 statt. Es sind noch vier Plätze frei. Eine ausführliche Beschreibung der 15tägigen Reise ist im Klosterladen, Klosterhof 12, in Marienfeld, per Mail unter liebschwager@online.de erhältlich oder kann telefonisch 0173 260 3863 angefordert werden.
Die Einrichtung von Fahrradstraßen (bzw. -zonen) dient der gezielten Bündelung des Radverkehrs, analog zur Konzentration des Autoverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen. Sie können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr Priorität hat oder bekommen soll. Doch oft sind die Verkehrsteilnehmer unsicher, wie sie sich auf Fahrradstraßen verhalten müssen. Der ADAC informiert über die besonderen Regeln.
Wie der Name schon verrät, sind Fahrradstraßen in erster Linie für die Bedürfnisse der Fahrradfahrer ausgelegt. Sie dürfen mit Fahrrädern, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scootern befahren werden. Mit Zusatzzeichen kann aber auch anderen Fahrzeugen, also Pkw oder Lkw die Benutzung erlaubt werden. Sie dürfen den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.
Auch wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist – dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht drängeln. Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht sollten jedoch langsam nebeneinander fahrende Radfahrer, wenn möglich, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen. Beim Überholen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugen gegenüber den Fahrrädern einzuhalten.
Auch in Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich rechts vor links, außer es ist durch Verkehrszeichen anders geregelt. Das Parken von Autos und Motorrädern ist in Fahrradstraßen gestattet, sofern keine entsprechende Beschilderung dies untersagt oder einschränkt.
Die 1. Herrenmannschaft bestreitet am Samstagabend (11. Mai) ab 19:30 Uhr ihr Oberliga-Heimspiel gegen TuS Westfalia Hombruch im Hasenbau. Die 2. Herrenmannschaft empfängt ebenfalls am Samstag TV Verl 2 zum Kreiskligaspiel im Hasenbau. Die Torejagd beginnt um 17 Uhr. Die 1. Damenmannschaft bestreitet zwei Stunden füher (15 Uhr) ihr Landesligaheimspiel gegen TV Emsdetten. Die Teams freuen sich auf die Unterstützung möglichst vieler Fans!
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