Nach der gelungenen Premiere im vergangenen Jahr präsentieren Andreas Hanhart und Ems-Event auch 2024 wieder ein „Sepptember-Fest“ in Harsewinkel. Von Freitag, den 6. September, bis Sonntag, den 8. September, wird Oktoberfestfans auf dem Heimathof so einiges geboten.
Am Freitag startet „Sepptember-Fest“ mit dem Fassanstich durch den Braumeister der Hohenfelder Brauerei und dem einen oder anderen Liter Freibier. DJ Dirk Tabor und Lokalmatador Andreas Der Berg sorgen im Festzelt für die dazugehörige Partystimmung und Tanzbares. Mit der Wahl der„Seppeline“ oder des „Sepp“ des Jahres steht am Freitagabend bereits ein erstes großes Highlight auf dem Programm. Einige im Vorfeld ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten, die sich noch bis Freitag, den 16. August, per Facebook oder Instagram bei Ems-Event bewerben können, spielen hierbei in witzigen Partyspielchen um einen 100-Euro-Gutschein für das gesamte Veranstaltungswochenende und den standesgemäßen Thronsessel. Einlass ab 18:30 Uhr – freier Eintritt bis 19:30 Uhr – danach 10 Euro Eintritt.
Am Samstag öffnet das Festzelt ab 18 Uhr seine Türen. Frisches Festbier, Tischbedienung und Schmankerl-Angebot sorgen für Oktoberfestatmosphäre und die in Harsewinkel bestens bekannte Partyband „Emsperlen“ wird das Publikum wie gewohnt in absolute Partylaune versetzen und von den ca. 400 zur Verfügung stehenden Sitzplätzen reißen. Tickets sind für 15 Euro im Vorverkauf im Bettenhaus Brentrup erhältlich.
Am Sonntag beginnt ab 11 Uhr der Familientag mit einem zünftigen Frühschoppen im Festzelt. Kinderschminken, Hüpfburg sowie die Musikkapelle „Wirres Blech“ und erfrischende Festbier sorgen generationsübergreifend für einen entspannten „Sepptember-Fest-Sonntag“ auf dem Heimathof in Harsewinkel. Der Eintritt ist am Sonntag frei.
Am vergangenen Samstag hieß es beim über die Jahre zu einem lokalen Event gewachsenen Tauziehen-Wettbewerb inklusive anschließender Full-Pull-Party in Marienfeld nun bereits zum 16. Mal Hauruck.
Insgesamt zwölf Mannschaften aus Marienfeld, Harsewinkel und Herzebrock traten in 5er-Teams auf der grünen Wiese am Bürgerhaus gegeneinander an, um ihre Gegner nach Möglichkeit so schnell wie möglich über die mittige Ziellinie zu ziehen. Neben Spaß, Sport und Ehre ging neben dem Wanderpokal bei diesem nicht alltäglichen sportlichen Kräftemessen auch um Biermarken, die bei der anschließenden Full-Pull-Party direkt eingelöst werden konnten.
So konnten die rund 300 Zuschauer bereits in der Vorrunde überaus engagierte Mannschaften beobachten, die in drei Gruppen in über je 2 Minuten dauernden Wettkämpfen gegeneinander antraten, um mit Kraft und Taktik zwei Punkte für einen Sieg und einen Punkt für ein Unentschieden zu erringen. Die jeweiligen Erst- und Zweitplatzierten sowie die beiden besten Drittplatzierten traten dann im Viertelfinale, Halbfinale und im Finale gegeneinander an, um Sieger und Platzierungen auszumachen. Am Ende setzten sich erneut die Jungschützen Herzebrock I im Finale gegen das Team Ehemalige Jungschützen durch und verteidigten damit zum zweiten Mal hintereinander erfolgreich den Titel.
Felix Füchtenkötter, der als Vorsitzender der Marienfelder Jungschützen für Organisation und Moderation verantwortlich war, freute sich über ein sehr erfolgreiches Event, welches ohne Unterstützer und Helfer nicht möglich gewesen wäre. Jungschützen, Teams, Zuschauer und Partygäste dürfen sich bereits aufs nächste Jahr freuen, denn das Tauziehen-Event soll weiterhin einen festen Platz im Marienfelder Veranstaltungskalender einnehmen und gegebenenfalls sogar noch wachsen.
Marienfeld. Das Klosterladen-Team lädt zur Weinprobe ein, die am Freitag, den 2. August von 17.30 bis 19.30 Uhr vor dem Klosterladen in Marienfeld stattfindet. Pfarrer Martin Liebschwager wird drei neue Weine vorstellen, die auch verkostet werden können.
Von Mai bis Oktober bietet der Klosterladen unter dem Motto „Freitaghalb6“ Weinproben an. Dabei werden nach und nach die Weine aus dem Sortiment des Klosterladens vorgestellt.
Da der Platz begrenzt ist, bitten wir um vorherige Anmeldung per Mail: info@klosterladen-marienfeld.de oder telefonisch (98 30 26) während der Öffnungszeiten. Der Klosterladen ist dienstags bis samstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Tipps der Verbraucherzentrale NRW vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen – Sehr heiße Tage sind anstrengend und können insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen gefährlich werden, da sie oft durch Krankheit, eingeschränkte Selbstständigkeit oder Therapien vorbelastet sind. Besonders unangenehm sind hohe Temperaturen in Kombination mit schwüler Luft und wenig Wind. Müdigkeit, Schwächegefühl und Unwohlsein sind erste Anzeichen einer Überhitzung. Was Angehörige von pflegebedürftigen und bettlägerigen Menschen an heißen Tagen beachten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Sich frühzeitig über Hitze informieren: Um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, ist es hilfreich, sich rechtzeitig über die Wetterlage zu informieren. Zuverlässige Informationen bietet das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Die Wohnung so kühl wie möglich halten: Früh morgens, abends und nachts, so lange es noch kühl ist, sollte gelüftet werden. Tagsüber helfen verdunkelte Räume dabei, die Hitze gar nicht erst eindringen zu lassen. Lüften sollte man nur, wenn es unbedingt notwendig ist, also wenn Geruchs- oder Schadstoffe heraus müssen. Oft hilft es, die Raumluft zu befeuchten, etwa mit einem Luftbefeuchter oder mit nassen Handtüchern.
Den Körper vor Überhitzung schützen: Feuchte Umschläge auf Armen, Beinen oder im Nacken sowie kühlende Wassersprays oder kühles Abreiben tun bei Hitze gut. Kalte Fuß- und Handbäder regen den Kreislauf an. Besonders bettlägerige Menschen können der Hitze nicht ausweichen. Sie sollten mit dünner Bettwäsche und leichter Bekleidung versorgt werden, die am besten öfter gewechselt wird. Wenn möglich sollten keine Inkontinenzhosen, sondern Netzhosen mit Einlagen verwendet werden, um Wärmestaus zu vermeiden.
Achtung bei Medikamenten: Wer regelmäßig bestimmte Arzneimittel einnimmt, sollte deren Hitzeverträglichkeit in der Arztpraxis oder Apotheke überprüfen lassen. Medikamente können bei Hitze Probleme verursachen und müssen besonders gelagert werden (z.B. kühl und trocken, im Kühlschrank oder nicht über einer festgelegten Temperatur).
Auf Warnsignale achten: Bei Anzeichen von Überhitzung oder Austrocknung sollte schnell gehandelt werden. Anzeichen sind plötzlich auftretende Beschwerden wie Schwindel, Schwäche, schneller Puls, Kopfschmerz, Unruhe oder Verwirrtheit. Pflegebedürftige Menschen sollten sofort in kühle Räume begleitet, mit Getränken versorgt und ruhig gehalten werden. Halten die Symptome an, sollte ärztlicher Rat eingeholt oder die 112 angerufen werden.
Viel trinken mit gesunder Abwechslung: Noch mehr als sonst sollte auf eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr geachtet werden. Neben Wasser bieten Fruchtsaftschorlen, ungesüßte Früchte- oder Kräutertees eine gesunde Abwechslung. Alles gerne kalt, aber nicht eiskalt. Leitungswasser kann mit Früchten, Gemüse und/oder Kräutern aromatisiert werden – ganz ohne Zucker. Auch wasserhaltige Lebensmittel wie Gurke oder Wassermelone können einen (kleinen) Beitrag leisten. Empfohlen ist, etwa alle Viertelstunde ein paar Schlucke oder alle zwei Stunden ein Glas zu trinken – gerne auch gemeinsam. Alkohol und stark gezuckerte Getränke sind nicht ratsam. Bei Herz- und Nierenerkrankungen sollte die Trinkmenge mit dem Arzt besprochen werden.
Leichtes Essen ist gut für den Körper: In Hitzezeiten sollten pflegebedürftige Menschen mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich nehmen. Gut geeignet sind Salate, gedünstetes Gemüse und wasserreiche Rohkost wie Tomaten und Gurken, oder auch mageres Fleisch und Fisch. Zum Nachmittagskaffee bietet sich kleingeschnittenes Obst wie Wasser- und Honigmelonen, Trauben oder Pfirsiche an. Salzgebäck regt das Durstgefühl an und unterstützt den Salzhaushalt.
Die kühleren Stunden im Freien nutzen: Bei Hitze sollten ältere Personen möglichst in der Wohnung bleiben und für Einkäufe, Spaziergänge oder Arztbesuche eher die kühleren Morgen- und Abendstundennutzen, am besten mit leichter Kopfbedeckung. Für unterwegs sind Kühlkompressen hilfreich.
Chris Brentrup von der Werbegemeinschaft Harsewinkel e. V. (links) und Besnik Bojku von der Volksbank Immobilien GmbH Harsewinkel (rechts) gratulieren Gabriele Grund zur Neueröfnung des Futterkistchen.
Ab HEUTE ist Harsewinkel für Tierfreunde um eine ganz besondere Anlaufstelle reicher. Das neue Tierbedarfsgeschäft „Futterkistchen“ öffnet an der Hesselteicher Straße 8 um 10 Uhr erstmals seine Türen.
„Außergewöhnlich und exklusiv, aber trotzdem bodenständig“, beschreibt Inhaberin Gabriele Grund ihr Angebot für Fellnasen und Ihre Halter.
Während verschiedener Auslandsreisen durch Asien, Europa und die USA stellte die passionierte Hundehalterin fest, dass es dort im Segment Tierbedarf viele Dinge und Angebote gibt, die man bei uns so nirgendwo findet oder man diese erst lange suchen muss. Diese Erkenntnis lieferte ihr mehr als genug Inspiration für das eigene Tierbedarfsgeschäft „Futterkistchen“
Neben Tiernahrung mit hohem Fleischanteil und ohne künstliche Zusatzstoffe, Tiernahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsartikeln werden hier u. a. auch Accessoires für Zwei- und Vierbeiner, Spielzeug, Literatur, Deko- und Geschenkartikel sowie Halsbänder, Taschen und Hundeschuhe zu finden sein. In der Boutique für Hunde und Katzen findet sich für alle Fellnasen, für jede Jahreszeit und für jeden Geschmack die passende Bekleidung.
Das „Futterkistchen“ wird ab dem 31. Juli mittwochs bis freitags jeweils von 10 bis 18.30 Uhr und samstags von 9 bis 12.30 Uhr geöffnet sein. Nach persönlicher Rücksprache können Kunden zukünftig auch den Harsewinkel, Marienfeld und Greffen abdeckenden Lieferservice in Anspruch nehmen.
Unser Anspruch im Fusionsprojekt und darüber hinaus ist es, ein erfolgreiches „Heute & Morgen“ zu gestalten, von dem unsere Mitglieder und Kunden langfristig profitieren können. Für sie möchten wir mit unserer Beratungsqualität und unseren Serviceleistungen der erste Ansprechpartner sein. Durch unsere vereinten Kräfte können wir unser Angebot an Dienstleistungen in der Privat- und Firmenkundenbetreuung weiter ausbauen – und das analog wie digital. Gemeinsam können wir stärker in digitale Services und innovative Bankinglösungen investieren. Gleichzeitig bleiben wir in der Fläche vor Ort für unsere Mitglieder und Kunden vertreten. Hierbei stärken wir unsere regionalen Niederlassungen mit ihrem umfassenden Leistungsspektrum in unserem wachsenden Geschäftsgebiet im Münsterland.
Die neue Jobcenter-App ist sowohl im Google Play Store als auch im App Store erhältlich. Wer möchte, kann sie auch auf den iPads im Self Service Bereich des Jobcenters nutzen (Foto: Kreis Gütersloh).
Die neue Jobcenter-App ist sowohl im Google Play Store als auch im App Store erhältlich. Wer möchte, kann sie auch auf den iPads im Self Service Bereich des Jobcenters nutzen (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Jobcenter-App ist ab sofort auch für Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android verfügbar. Im App Store von Apple gibt es sie bereits seit Anfang des Jahres. In der App finden Bürgerinnen und Bürger viele Informationen rund um das Jobcenter: Wer ist wie erreichbar, ein A bis Z Wegweiser und Informationen zum Bereich Bildung und Teilhabe sowie Arbeit und Ausbildung. Sie können den Sachbearbeitenden eine Nachricht schicken oder um einen Rückruf bitten. Anträge für den Bezug von Bürgergeld können ebenfalls über die App gestellt werden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Wer sich die App nicht auf sein Handy herunterladen aber trotzdem nutzen möchte, kann dies im Self Service Bereich des neuen Jobcenters Kreis Gütersloh am Standort des Kreishauses II, Auf dem Stempel 5 in Gütersloh. Dort stehen zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung) iPads zur Verfügung, auf denen die App installiert wurde. Bei der Nutzung helfen die Mitarbeitenden am Empfang gerne weiter.
Die App wurde in Zusammenarbeit mit dem Berliner Unternehmen AppYourself GmbH entwickelt, welches daher als Entwicklername im Google Play Store aufgeführt ist. Für die inhaltliche Ausgestaltung und zukünftige Weiterentwicklung ist das Jobcenter Kreis Gütersloh verantwortlich.
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Balkonkraftwerk: So bleibt die Mini-PV-Anlage steuerfrei (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Balkonkraftwerk: So bleibt die Mini-PV-Anlage steuerfrei (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).
Im Sommer erzielen Photovoltaik-Anlagen in der Regel die beste Ausbeute beziehungsweise den größten Ertrag. Da kann sich schon ein sogenanntes Balkonkraftwerk lohnen. Aber werden für den produzierten Strom Einkommensteuer oder Umsatzsteuer fällig? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) liefert Antworten.
Kleine Sonnenanbeter dürfen bis zu 800 Watt über die Steckdose einspeisen – Balkonkraftwerke – auch Mini-PV-Anlagen, Mini-Solaranlagen, Plug-in-PV-Anlagen oder Stecker-Solaranlagen genannt – wandeln ebenso wie große PV-Anlagen Sonnenenergie in Strom um. Und die kleinen Sonnenanbeter werden immer beliebter: Laut der Online-Datenbank „Statista“ wurden im Jahr 2023 rund 275.000 Balkonkraftwerke neu in Betrieb genommen. Somit waren im vergangenen Jahr insgesamt 350.000 dieser Mini-Solaranlagen in Deutschland am Netz. Und die Tendenz ist steigend: Im ersten Quartal 2024 wurden bereits fast so viele Balkonkraftwerke installiert wie im gesamten Jahr 2022.
Zur Beliebtheit tragen die vergleichsweise geringen Kosten, der kleine Flächenbedarf und die einfache Installation von Mini-PV-Anlagen bei: Sie lassen sich am Balkon oder an einer Wand befestigen und sind somit auch für Mieterinnen und Mieter interessant, die über keine Dachfläche verfügen. Ist die Anlage montiert, wird sie über eine Steckdose ans Stromnetz angeschlossen. Und mehr leisten dürfen die Anlagen inzwischen auch: Auf 2.000 Watt Leistung dürfen es Balkonkraftwerke insgesamt bringen, und 2024 wurde die maximale Einspeiseleistung dieser Anlagen um 200 Watt auf jetzt 800 Watt erhöht.
Balkonkraftwerk: In der Regel keine Einkommensteuer und keine Umsatzsteuer – Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss sich keine Sorgen um mögliche Einkommensteuerzahlungen machen. Denn rückwirkend seit 2022 sind die private Nutzung des Stroms aus kleinen Photovoltaik-Anlagen und eventuelle Einnahmen aus der Einspeisevergütung sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für Anlagen, deren Nennleistung bei Einfamilienhäusern 30 Kilowatt (peak) und bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt (peak) pro Wohnung nicht übersteigt. Diese Grenzen werden von einer Mini-Solaranlage nicht erreicht: Eine Nennleistung von einem Kilowatt (peak) entspricht 1.000 Watt – und da Balkonkraftwerke nur bis 2.000 Watt erlaubt sind, können sie 15 oder 30 Kilowatt (peak) gar nicht überschreiten.
Auch in Sachen Umsatzsteuer lässt sich für Balkonkraftwerke zumindest teilweise Entwarnung geben: Für den Erwerb und die Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder Gebäuden, die für das Gemeinwohl genutzt werden, muss in der Regel keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Denn hierfür beläuft sich der Umsatzsteuersatz seit 2023 auf null Prozent. Und für den Teil des erzeugten Stroms, den man selbst verbraucht, wird ebenfalls keine Umsatzsteuer fällig. Überschüssiger Strom, der über den Eigenverbrauch hinaus geht, wird in der Regel gratis ins öffentliche Netz eingespeist oder fließt in einen Balkonkraftwerkspeicher. Auch dann wird keine Umsatzsteuer fällig.
Wichtig: Baut eine Betreiberin oder ein Betreiber eines Balkonkraftwerks einen Zähler für den Strom ein, den sie oder er gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist, entsteht für diese Einspeisevergütung grundsätzlich eine Umsatzsteuerpflicht. Allerdings greift bei den Mini-Solaranlagen in der Regel automatisch die Kleinunternehmerregel, dann ist dennoch keine Umsatzsteuer zu entrichten. Kleinunternehmer ist man, wenn der Umsatz der Photovoltaik-Anlage im Anschaffungsjahr nicht größer als 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
Unter diesem Motto trafen sich 10 Kinder im Alter von 5- 12 Jahren aus Harsewinkel, Greffen und Steinhagen, in der ersten Ferienwoche, auf der Reitanlage des RuFverein Harsewinkel. An drei Tagen wurde gemeinsam mit dem 12 jährigen Tinkerwallach Jazz, der im Besitz der Annette- Schlichte- Steinhäger Stiftung ist und Christiane Rux von Erlebnis Pferd , in die Welt der Rhythmik und Bewegung eingetaucht.
„Erlebnis Pferd“ engagiert sich seit 14 Jahren in der Pferde gestützten Therapie und wird von der Annette -Schlichte – Steinhäger – Stiftung unterstützt. Christiane Rux hat es sich zur Aufgabe gemacht , pferdebegeisterte Kinder durch den partnerschaftlichen und artgerechten Umgang mit dem Pferd, bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
So wurden Töne, die nicht nur hörbar sind in Bewegung umgesetzt und zu dem Thema “Die Moldau“ in eine rhythmische Choreographie umgesetzt. Diese wurde auf dem 100 Jahre Jubilfestival des Pferdesportverbandes in Münster, vor einer beeindruckenden Kulisse zum Abschluß vorgeführt.
Unterstützt wurde diese Ferienaktion durch den Stadtjugendring, der für alle Voltigiererinnen einheitliche T- Shirts finanzierte und dazu beitrug das die Schaunummer für alle ein bleibenden Eindruck hinterließ.
(Text- und Bildquelle: Reit- und Fahrverein Harsewinkel)
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