Osterfeuer in 2021 unzulässig – Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Auch 2021 keine Brauchtumspflege möglich

Auch in 2021 macht die Corona-Pandemie der österlichen Brauchtumspflege einen Strich durch die Rechnung. Wie das Ordnungsamt mitteilt, dürfen auch in diesem Jahr keine Osterfeuer angezündet werden. Angesichts der aktuellen Situation wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

Um z.B. Äste, Sträucher zu entsorgen, die nicht geschreddert werden können, besteht die Möglichkeit, diese zum hiesigen Recyclinghof (gegen Gebühr) zu bringen. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)