Orientierung für Mieter und Vermieter: Neue Mietspiegel im Kreis GT!

Zum 1. Juli 2026 wurden von allen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh neue qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht. Die letzte umfangreiche Datenabfrage bei den Wohnungsvermietern erfolgte 2024. Nach zwei Jahren wurden die Tabellenwerte in den Mietspiegeln nun angepasst. Die Anpassung erfolgte über den bundesweiten Verbraucherpreisindex. Diese Methodik ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so vorgesehen. Es ergab sich hier eine Anpassung der Werte von +4,42 Prozent.
Eine nächste umfangreiche Befragung der Vermieter wird wieder Anfang 2028 erfolgen.

Bereits seit 2016 werden die Arbeiten zur Erstellung der Mietspiegel zentral von der Kreisverwaltung Gütersloh durchgeführt. Die Arbeiten werden jeweils von einem Arbeitskreis begleitet, indem alle 13 Kommunen des Kreises Gütersloh, sowie Verbände und Vereine der Mieter, Hauseigentümer und der Wohnungswirtschaft vertreten sind. Datenabfragen, Auswertungen und die Erstellung der Mietspiegelbroschüren wurden von externen Dienstleistern durchgeführt.
Hierzu der Geschäftsstellenleiter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Stefan Reinsch: „Durch die Bündelung der Aufgaben bei der Kreisverwaltung ist es möglich, sehr wirtschaftlich allen 13 Kommunen in einem einheitlichen Standard Daten für die Mietspiegel zur Verfügung zu stellen. Qualifizierte Mietspiegel dienen der Transparenz auf dem Mietmarkt und geben Mietern und Vermietern Orientierungshilfe bei der Mietpreisgestaltung. Rechtsstreitigkeiten können somit vermieden werden.“

Die Mietspiegel der einzelnen Städte und Gemeinden können über die jeweiligen Internetseiten der Verwaltungen und teilweise auch direkt in den Rathäusern (z.B. in Gütersloh) bezogen werden. Hierzu empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage im jeweiligen Rathaus.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)