Am Mittwoch, den 13.07.2022 wurde die erste Fahrradzone der Stadt Harsewinkel auf den Straßen Wibbeltstraße und Am Rövekamp im Beisein von Bürgermeisterin Amsbeck-Dopheide, Vertretern der Kreispolizeibehörde und der Straßenverkehrsbehörde offiziell eingeweiht.
Mit der Beschilderung beginnt eine neue Ära in Harsewinkel – auf den beiden Straßen haben in Zukunft Radfahrende absoluten Vorrang. Die Ausweisung als Fahrradzone soll nicht zuletzt die Motivation erhöhen, aufs Rad zu steigen statt das Auto zu nehmen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Fahrradstraßen und Fahrradzonen im Grundsatz die gleichen rechtlichen Regelungen für den Verkehrsteilnehmer enthalten:
- Die Fahrradstraße als streckenbezogene Beschränkung des Verkehrs gilt nur auf der Straße, auf der dieses Schild aufgestellt wurde. Entsprechend ist das Verkehrszeichen an jeder Einmündung oder Kreuzung zu wiederholen. Die Fahrradzone gilt hingegen nicht nur auf einer Straße, sondern dehnt sich auf den entsprechenden Zonenbereich aus – genauso wie eine Tempo 30-Zone oder eine Halteverbotszone.
- Fahrradstraßen sind überwiegend zur Abwehr von Verkehrsgefahren einzusetzen; Fahrradzonen können innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Hauptverkehrsstraßen als verkehrsplanerisches Element eingesetzt werden. Abseits der Hauptverkehrsstraßen hat der Verkehrsteilnehmer immer mit einer Fahrradzonen zu rechnen. Abhängig von der Radverkehrsbelastung kann es möglich sein, dass in der Zukunft die Tempo-30-Zone von der Fahrradzone punktuell abgelöst wird. Hier wurden dazu in der Vergangenheit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
- Anderer Fahrzeugverkehr (außer Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV) als der Radverkehr ist hier nicht zugelassen, soweit dies nicht explizit durch ein Zusatzzeichen angezeigt ist. Auf der Wibbeststraße und Am Rövekamp werden aber Kraftfahrzeuge durch Zusatzzeichen zugelassen.
- Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Radfahrende dürfen immer nebeneinander fahren, auch wenn dabei Kraftfahrzeuge behindert werden.
- Beim Überholen von Radfahrenden sind die Mindestabstände aus der StVO – wie überall auch – zu beachten. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind dies 1,5 Meter.
- Kraftfahrzeuge sind Gäste in einer Fahrradzone. Regelungen über die Vorfahrt bleiben durch das entsprechende Verkehrszeichen unberührt.
- In einer Fahrradzone wird analog zu einer Tempo 30-Zone in der Regel rechts-vor-links gelten.
- Es gelten im Übrigen die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
Die Einrichtung der neuen Fahrradstraße erfolgt zunächst als Verkehrsversuch, Dauer: ein Jahr. In dieser Zeit will die Stadt in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde Erfahrungen sammeln, gerade in der Anfangszeit aber auch Kontrollen zur Einhaltung der neuen Regelungen durchführen.
(Textquelle: Stadt Harsewinkel)