Oberverwaltungsgericht hebt Corona-Beschränkungen für den Kreis Gütersloh und damit auch für die Stadt Harsewinkel auf

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Die besonderen Corona-Einschränkungen für den gesamten Kreis Gütersloh und damit auch für die Stadt Harsewinkel wurden gestern per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die entsprechende Regionalverdordnung des Landes, die ursprünglich bis zum heutigen Tage galt, am gestrigen Montag (06.07.2020) außer Kraft gesetzt. Die strengeren Regeln gegenüber den anderen Teilen des Landes NRW gelten damit nicht mehr. Maßgeblich ist daher die landesweit geltende Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 1. Juli 2020.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)