Neue Mietobergrenzen im Kreis Gütersloh seit 1. Juli

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Jobcenter passt Mietrichtwerte für Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe an

Die Mietobergrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe werden zum 1. Juli angepasst. Dabei wird es für viele Wohnungen unterschiedlicher Größe zu Steigerungen der Mietobergrenzen kommen. Absenkungen der Richtwerte wird es hingegen keine geben. Das ist das Ergebnis einer Eigentümerbefragung durch das Jobcenter des Kreises Gütersloh zusammen mit den Städten und Gemeinden. Zuletzt erfolgte zum Juli 2018 eine Anpassung der Mietobergrenzen. So steigt beispielsweise in Borgholzhausen die Mietobergrenze für eine bis zu 110 Quadratmeter große Wohnung um 113 Euro auf nunmehr 732 Euro. In Gütersloh steigt die Mietobergrenze für eine bis zu 65 Quadratmeter große Wohnung um 51 Euro auf jetzt 497 Euro. Die Mietobergrenze legt fest, welchen Zuschuss Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe maximal für die Miete ihrer Wohnung vom Jobcenter des Kreises Gütersloh erhalten. 

Die erforderliche Datenerhebung erfolgte zu Beginn dieses Jahres bereits zum zweiten Mal in einer gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden und des Kreises Gütersloh. Neben der Anpassung der Mietobergrenzen wurden die Daten für die Aktualisierung der qualifizierten Mietspiegel für die 13 Kommunen verwendet.

Zusammen mit den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh wurden rund 41.000 Eigentümer von Wohnungen sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in Ein- und Zweifamilienhäusern angeschrieben. „Erfreulich war der für eine Massenbefragung in der Fläche sehr gute Rücklauf, es konnten Daten von mehr als 21.000 Mietwohnungen erhoben werden“, so Stefan Susat, Abteilungsleiter Materielle Hilfen des Jobcenters Kreis Gütersloh. „Dies entspricht einer Quote von zirka 22 Prozent des für die Untersuchung zugrunde gelegten geschätzten mietspiegelrelevanten Wohnungsbestandes.“

Das gemeinsame Vorgehen hatten Landrat Sven-Georg Adenauer sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im vergangenen Jahr abgestimmt. Die Federführung für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel lag in der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen des Kreises Gütersloh und die Koordination für die Anpassung der Mietobergrenzen übernahm die Abteilung Materielle Hilfen des Jobcenters in Abstimmung mit der Abteilung Soziales. Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh nach einem Ausschreibungsverfahren das Institut ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH aus Hamburg beauftragt. Die Hamburger verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Mietwerterhebungen. Das Gutachten wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Neben den Bestandsmieten wurden auch die kalten Betriebskosten ausgewertet. Anschließend erfolgte noch ein Abgleich mit dem aktuellen Wohnungsangebot.

 

(Textquelle: Referat PresseKreis Gütersloh | Bildquelle: AlexanderStein/pixabay.com)