
Ab dem 29. Oktober 2025 führt der Bodenschätzungsausschuss beim Finanzamt Gütersloh in der Stadt Harsewinkel Nachschätzungen auf landwirtschaftlichen Flächen durch. Betroffen sind Teilbereiche der Gemarkungen Harsewinkel, Marienfeld und Greffen.
Die Nachschätzung erfolgt auf Grundlage des § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG). Sie dient dazu, die Ertragsfähigkeit der Böden zu überprüfen, wenn sich deren Eigenschaften seit der letzten Schätzung wesentlich verändert haben. Dabei werden unter anderem Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung sowie klimatische und Wasserverhältnisse berücksichtigt.
Nach § 15 BodSchätzG sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte verpflichtet, den Mitgliedern des Schätzungsausschusses den Zutritt zu den betroffenen Flächen zu gestatten und notwendige Untersuchungen – wie etwa Bodenproben oder Aufgrabungen – zu dulden.
Die Arbeiten werden durch den Bodenschätzungsausschuss beim Finanzamt Gütersloh durchgeführt. Bei Fragen können sich betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer direkt an das Finanzamt Gütersloh wenden.
Hinweis: Die Stadt Harsewinkel ist an der Durchführung der Nachschätzungen nicht beteiligt, gibt diese Information jedoch im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung weiter. Die öffentliche Bekanntmachung finden betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer auf dieser Seite.
(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)




























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