Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wer die Bedingungen erfüllt, kann von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so den Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten. Die staatliche Förderung** macht den Einstieg in die Elektromobilität für immer mehr Menschen erreichbar.
Dein Autohaus Grundmeier hat die Regelungen zur Förderprämie kurz und knapp für Dich zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte:
- Privatpersonen.
- Haushalte mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
- Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.
Art & Höhe der Förderung:
- Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €
- Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €.
- Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 €
- Förderung möglich. Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.
Welche Fahrzeuge gefördert werden:
- EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
- mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km.
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Antrag: Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Gültigkeit: Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.
Hast Du weitere Fragen zur E-Auto-Förderung? Dann lass Dich im Autohaus Grundmeier zu einem individuellen Angebot beraten!
** Für Privatkunden mit Hauptwohnsitz im Inland bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km im EAER-City) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter:www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2029 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
b Die Leasingsonderzahlung kann durch eine staatliche Förderprämie reduziert werden. Die Förderung ist nicht Bestandteil des Leasingvertrags.





























Das was? Na, das Spöggsken!