Leserbrief zur Planungs-und Bauausschuss-Sitzung am 25. August – 23. Änderung des FNP zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen für Windenergieanlagen

In der Mitteilungsvorlage zum Harsewinkeler Planungs- und Bauausschuss am 25.08.2022 im Rathaus um 17.00 Uhr wird angeregt, dass die Kommune auf die 23. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) hinsichtlich der Ausweisung von weiteren Windvorrangzonen für den Bau von Windkraftanlagen verzichtet.

Man verweist einmal auf einen hohen Kosten- und Zeitaufwand angesichts von 164 Öffentlichkeitsbeteiligungen. Über die letzten Jahre hinweg habe ich mir von anderen Kommunen diverse Rückbescheide zu Bürgerbeteiligungen von Planungsbüros detailliert angesehen und festgestellt, dass der überwiegende Großteil von aufgeführten Gründen zusammenfassend pauschaliert mit Hilfe von Textbausteinen beantwortet wird. Sammelbürgereingaben mit Unterschriftenliste wurden als eine Eingabe und nicht pro Unterschrift gewertet. Diese Begründung ist daher mehr als fadenscheinig.

NRW hat eine Zielvorgabe von einem Flächenbeitragswert von 1,8% als Anteil der Landesfläche in %, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist.

Der Koalitionsvertrag NRW gibt an, dass zukünftig das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen durch die Landes- und Regionalplanung erfolgen soll. Nach Rücksprache mit der für den Kreis Gütersloh zuständigen Fachabteilung der Bezirksregierung Detmold wurde mir mitgeteilt, dass eine organisatorische Umsetzung der Umstellung von Genehmigungsverfahren sowie der Änderungen von Regionalplänen zeitlich noch völlig unklar ist. Auch wenn künftig die Regionalplanung die Genehmigungen von Windenergieanlagen übernimmt, so heiß dies nicht, dass der 23. FNP damit sofort aufgehoben und ungültig würde, insofern dieser ca. 10% des möglichen Flächenpotentials der Kommune erfasst und keine Verhinderungsplanung beinhaltet. Mit dem neuen Wind-an-Land-Gesetz und dessen Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2023 entfällt der Mindestabstand von 1000 Metern zu bebauten Ortsteilen. Im heutigen technischen Computerzeitalter dürfte es wohl simpel sein, neben dem derzeit bereits erstellten Kartenmaterial mit Abständen von 300 Metern im Außenbezirk / 1000 Metern zu Wohnsiedlungen, die 1000 Meter für eine ggf. erforderliche 24. Änderung des FNP nach vollzogener Änderung der Gesetzeslage vorausschauend planerisch zu erstellen. Es ist zwar richtig, dass durch die Bezirksregierung in den Regionalplänen Windenergiegebiete räumlich festgelegt werden sollen und somit Flächennutzungspläne von Kommunen dahingehend sicherlich nochmals überprüft werden. Nach der Rechtsfolge des „Wind-an-Land-Gesetzes“ führt eine Ausweisung von Flächen in der Regionalplanung aber auch zu einer Entprivilegierung der Windenergie im restlichen Planungsraum.

Für alle Anwohner im Außenbezirk ist der Vorschlag, die Ausweisung von Potentialflächen nun per se einfach fallen zu lassen, eine schallende Backpfeife. Harsewinkel gibt damit die planerische Steuerung zum Bau von Windenergieanlagen auf, obwohl seit Jahren von politischer Seite aus und den Wünschen der Bürger eine Zerspargelung von Harsewinkel ausgeschlossen werden sollte. Der NRW Koalitionsvertrag sagt lediglich aus, dass die Planung verlagert, aber nicht ab wann tatsächlich die Bezirksregierung diese rechtsverbindlich übernehmen wird. Stattdessen soll nun das rechtliche Verfahren auf die betroffenen Bürger im Außenbezirk und ab Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes auch auf Ortsrandbewohner abgewälzt werden. Die für Anwohner seit Jahren anhaltende mit Ängsten verbundene hohe psychische Belastung, der Zeitaufwand immer auf dem Laufenden zu sein sowie hohe Rechtsberatungskosten sollen nun für jeden einzelnen Bürger weiter andauern und unsere gewählten politischen Vertreter wollen kneifen und sich Achsel zuckend aus der Affäre ziehen? Künftig müsste also beim Wegfall von Windvorranggebieten jeder betroffene Bürger permanent in Kontakt mit der jeweiligen zuständigen Behörde stehen und in kurzen Zeitabständen wiederholend anfragen, ob ein Investor einen Genehmigungsantrag für eine oder mehrere WEA vor seiner Haustüre geplant hat. Zudem stellt sich dann noch die Frage, welche Behörde, Abteilung und welcher Ansprechpartner (Harsewinkel, Kreis Gütersloh, Detmold) zu welchem Zeitpunkt überhaupt zuständig ist? Die Gesamtplanung der FNP-Änderung hat bereits hohe Kosten verursacht. Haben unsere Harsewinkeler Verwaltung und unsere politischen Vertreter so wenig Vertrauen in die Inhalte, um sich kurz vor Ziel schnell elegant aus der Affäre ziehen zu wollen?

 

(Textquelle: Verena Strothmeier)

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