Landesregierung verlängert die Förderung zusätzlicher Schulbusse

(Bildquelle: stux/pixabay.com)

Verlängerung bis zu den Sommerferien

Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

Das Verkehrsministerium hat die Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zum Beginn der Sommerferien verlängert. Zuletzt war das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert worden.

„Zusätzliche Schulbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung der Schülerverkehre. Wir übernehmen weiterhin die kompletten Kosten für zusätzlich bestellte Busse. Viele Reisebusse stehen ungenutzt rum, und die Busunternehmer sind bereit. Die Schulträger müssen nur bestellen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. Zudem sei es hilfreich, wenn die Schulen an einem Ort zu unterschiedlichen Zeiten mit dem Unterricht beginnen, damit nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterwegs sind.

Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts am 22. Februar haben 137 Kommunen und Ersatzschulträger Anträge für zusätzliche Schülerverkehre gestellt. Zusammen mit den im vergangenen Schulhalbjahr gewährten Mitteln sind rund 21 Millionen Euro bewilligt worden.

Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren. Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV oder Schulträger sein. Darüber hinaus können Anträge durch Träger von Ersatzschulen oder die Landschaftsverbände gestellt werden. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.

Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.

Die Förderrichtlinien finden Sie unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20210303_Richtlinien_Schuelerverkehrsfoerderung_2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20210303-antragsformular.pdf.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

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