
Ein Grund ist, dass die zugelassenen Parteien und Kandidaten wahrscheinlich erst nach den Sitzungen des Bundes- und Landeswahlausschusses am 30. Januar 2025 feststehen und erst dann der Stimmzetteldruck starten kann. Daher könnten die Stimmzettel erst am Ende der ersten Februarwoche für den Versand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen. Wer Briefwahl beantragt, muss sich also bis dahin gedulden. Danach müssen sich die Briefwähler aber sputen, um den roten Wahlbrief rechtzeitig zurückzusenden oder ihn spätestens bis 18 Uhr am Wahlsonntag in den Rathausbriefkasten zu werfen.
Um das Briefwahlaufkommen möglichst gering zu halten, bittet die Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I, Kreisdirektorin Susanne Koch, die Wähler daher, dieses Mal möglichst ins Wahllokal zu gehen, wenn sie nicht auf die Briefwahl angewiesen sind. Auch viele Landes- und andere Kreiswahlleitungen hatten hierzu bereits entsprechende Bitten geäußert.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)




























Das was? Na, das Spöggsken!