Kreis GT erlässt Allgemeinverfügung: Wasserentnahme aus Fließgewässern untersagt

Um den ohnehin schon niedrigen Wasserstand nicht noch weiter zu verringern, verbietet der Kreis Gütersloh, Wasser aus Flüssen, Bächen, Teichen, Seen und Gräben zu entnehmen. Das gilt für alle Gewässer im Kreisgebiet und auch über die Kreisgrenzen hinaus – so auch für die Dalke, die auf dem Foto zu sehen ist (Foto: Kreis Gütersloh).

Der Kreis Gütersloh untersagt ab sofort die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern im Kreisgebiet. Dies geschieht mittels einer Allgemeinverfügung, die ab heute (20.Juli 2022) gilt.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen die oberirdischen Fließgewässer im Kreis Gütersloh wenig Wasser. Mit der Niedrigwassersituation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt

und die Eigenschaften des Wassers der oberirdischen Fließgewässer verbunden. Deshalb ist es erforderlich, diese Fließgewässer vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen. Die Voraussetzungen für diese Allgemeinverfügung sind gegeben, weil ansonsten eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu befürchten ist. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Landeswassergesetz (LWG NRW).

Verboten ist es, Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und /oder Saugvorrichtungen zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt davon unberührt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung tritt am 30. September 2022 außer Kraft. Sie kann geändert oder früher aufgehoben werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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