Die Priorisierung für den Impfstoff von Novavax, nach der vorerst nur Personen aus medizinischen und pflegerischen Bereichen mit diesem Vakzin geimpft werden sollten, wurde aufgehoben. Das legte das Land NRW im neuen Impferlass vom gestrigen Mittwoch, 2. März, fest. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) setzte die neue Regelung in der Impfstelle sofort um.
Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Impfstoff Nuvaxovid vom Hersteller Novavax gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, können einen Termin in der Impfstelle buchen. Einzige Voraussetzung: Die Impflinge müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Schwangere und Stillende sollen laut STIKO nicht mit Novavax geimpft werden. Hier gilt nach wie vor die Empfehlung, dass diese Personengruppen BioNTech erhalten sollen.
Die Terminreservierung geht entweder online über das Buchungsportal der KoCI unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle oder telefonisch bei der Impf-Hotline unter 05241/ 85-2960. Wer sich mit Novavax impfen lässt, bekommt die Zweitimpfung nach genau drei Wochen. Dann ist die Grundimmunisierung erreicht.
Mitbringen müssen alle Impflinge ein Ausweisdokument und im Idealfall auch ihre elektronische Gesundheitskarte. Für Erstimpfungen ist ein Impfpass nicht zwingend erforderlich, bei Folgeimpfungen muss dieser jedoch in jedem Fall vorgezeigt werden.
Vorerst impft die KoCI den Impfstoff Nuvaxovid vom Hersteller Novavax ausschließlich in der Impfstelle an der Marienfelder Straße. Bei den mobilen Stationen kommt dieser Impfstoff derzeit noch nicht zum Einsatz.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)