Keine Quarantäne für vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen ohne Symptome – Selbstmeldung als Corona-Kontaktperson

Screenshot der Formularseite auf den Corona-Internetseiten des Kreises Gütersloh (Screenshot: Kreis Gütersloh).

Wer Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte, ist verpflichtet sich in Quarantäne zu begeben. Für vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen ohne Symptome gilt das nicht. Um der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh den Impf- oder Genesenennachweis möglichst unkompliziert mitzuteilen und so der Quarantäne zu entgehen, können Betroffene das Online-Formular zur ‚Selbstmeldung als Kontaktperson‘ auf der Corona-Seite des Kreises Gütersloh nutzen.

Infizierte Personen können ihre Kontaktpersonen über das Formular ‚Meldung von Kontaktpersonen als infizierte Person‘ auf der Corona-Internetseite angeben.

Symptomlose, vollständig geimpfte und genesene Kontaktperson zu einer infizierten Person können der Quarantäne entgehen. Voraussetzung ist, dass sie bei der ‚Selbstmeldung als Kontaktperson‘ ihre Impf- und/oder Genesenendaten über das Online-Formular mit angeben.

Sämtliche Formulare finden sich gebündelt auf der Corona-Seite des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de/corona-formulare.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)