Kassen blockieren Apotheken beim Update für das E-Rezept

(Bild: ABDA/DAV).

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, um die Finanzierung der E-Rezept-Technik in den Apotheken ab 1. Juli 2023 sicherzustellen. Hintergrund ist, dass Verhandlungen zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu so genannten Telematikinfrastruktur (TI)-Pauschalen gescheitert sind. Die Pauschalen erhalten die Apotheken von den Krankenkassen, um die für digitale Versorgungskomponenten – wie zum Beispiel das E-Rezept – nötige Hard- und Software zu beschaffen und zum Schutz der hochsensiblen Daten fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Das Ministerium muss die monatlichen Pauschalen nach dem Scheitern der Verhandlungen nun festlegen, damit die Zahlungen von den Krankenkassen an die Apotheken geleistet werden können.

Laut Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz hätten sich DAV und GKV bis zum 30. April 2023 über die Höhe der Pauschale einigen müssen. Das Gesetz sieht vor, dass das BMG nun zwei Monate Zeit hat, die Pauschale festzulegen. Bisher gilt eine TI-Refinanzierungsvereinbarung zwischen Kassen und Apotheken von 2021 – diese läuft allerdings Ende Juni dieses Jahres aus. Die derzeitigen Meinungsunterschiede zwischen DAV und GKV betreffen die Höhe der monatlichen Pauschale, Art und Umfang der notwendigen TI-Komponenten sowie die Behandlung von Alt- und Neufällen.

„Die Krankenkassen lassen die Apotheken und damit vor allem ihre Versicherten bei der Digitalisierung hängen. Einerseits sagen sie, dass sie ihren Versicherten moderne Versorgungsangebote machen wollen. Andererseits wollen sie kein Geld für notwendige Investitionen und Betriebskosten ausgeben. Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim E-Rezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten“, sagt DAV-Vorstand Anke Rüdinger: „Der Deutsche Apothekerverband tut alles dafür, dass das E-Rezept flächendeckend ausgestellt und eingelöst werden kann. Das Bundesgesundheitsministerium sollte gemäß der Digitalisierungsstrategie seines Ministers nun ganz schnell die Pauschalen festlegen, damit das E-Rezept ab 1. Juli 2023 auch weiterhin in jeder Apotheke erfolgreich umgesetzt werden kann.“

Weitere Informationen unter www.abda.de

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

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