Jobcenter Kreis GT: Landrätin setzt auf das Angebot von Arbeitsgelegenheiten im Gemeinwohl

(Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Fahrräder aufbereiten, bei den Tafeln unterstützen, in Secondhandkaufhäusern mitarbeiten oder im Recycling helfen – Tätigkeiten wie diese sind sogenannte Arbeitsgelegenheiten (AGH) im Bürgergeld, besser bekannt als Ein-Euro-Jobs. Diese sind dafür da, um Kundinnen und Kunden schrittweise an eine Beschäftigung heranzuführen und ihnen eine geregelte Tagesstruktur zu ermöglichen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat die Jobcenter aktuell dazu aufgerufen, diese Möglichkeiten weiter zu verfolgen und auszubauen. „Das Ministerium trifft mit seinem Plan bei uns auf offene Türen. Das Jobcenter des Kreises Gütersloh setzt bereits auf Arbeitsgelegenheiten und ist hier schon seit einiger Zeit aktiv“, betont Landrätin Ina Laukötter. Gemeinsam mit Jobcenterleiterin Kathrin Falke hatte sich die Landrätin erst kürzlich zu exakt diesem Thema ausgetauscht. Das Jobcenter Kreis Gütersloh plant, das Angebot auch für eine weitere Zielgruppe zu erweitern.

Künftig sollen auch die Kundinnen und Kunden an Arbeitsgelegenheiten teilnehmen, die bereits seit längerer Zeit Bürgergeld erhalten, bei denen jedoch keine Fortschritte Richtung Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit erkennbar sind. „Durch die Arbeitsgelegenheiten erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine geregelte Tagesstruktur und können aktiv zum Gemeinwohl beitragen. Gleichzeitig kann die Tätigkeit die Arbeitsfähigkeit stabilisieren, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und insbesondere Zugewanderte beim Spracherwerb unterstützen“, so Falke. Für diese Zielgruppe sollen 40 bis 50 Plätze eingerichtet werden. Dazu wird das Jobcenter Kreis Gütersloh in den kommenden Wochen auf Träger und Institutionen zugehen. Laukötter: „Arbeitsgelegenheiten sind eine Brücke in den Arbeitsmarkt. Das langfristige Ziel bleibt die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – im Sinne des Grundsatzes ‚Fördern und Fordern‘.“

Bisher richten sich Arbeitsgelegenheiten insbesondere an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Langzeitarbeitslose sowie Zugewanderte. Jobcenterleiterin Kathrin Falke erklärt: „Es geht darum, in ihren Möglichkeiten eingeschränkten Kundinnen und Kunden eine sinnvolle und strukturgebende Tätigkeit zu bieten und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.“ Wichtig: Arbeitsgelegenheiten sind keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und ersetzen keine regulären Arbeitsplätze. Die Tätigkeiten sind zusätzlich und am Gemeinwohl orientiert. Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 1,70 Euro pro Stunde. Die Arbeitsgelegenheiten umfassen in der Regel zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche.

Für Kundinnen und Kunden ohne gesundheitliche Einschränkungen und mit Qualifikationen, die eine zeitnahe Aufnahme einer Beschäftigung ermöglichen, steht weiterhin die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Vordergrund. An diese Personengruppe richtet sich das Angebot der Arbeitsgelegenheiten daher nicht.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)