Gesamtschule Harsewinkel: Ab 23. April Schulpflicht für die 10. Klasse & zusätzliche Regeln zur Schul- und Hausordnung

Bis zum 23. April werden an der Gesamtschule Harsewinkel alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen umgesetzt sein. Die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs betrifft vorerst die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse. Für diese gilt allerdings Schulpflicht und daher steht ihnen nicht frei an den Fördermaßnahmen und Unterrichtsstunden teilzunehmen.

Frühestens am Donnerstag, den 30. April wird absehbar sein, wie es ab dem 4. Mai weitergeht. Geplant ist, dass dann zunächst diejenigen Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im nächsten Schuljahr einen Abschluss machen. Das wären an der Gesamtschule Harsewinkel die Klassen 9 und 12 (Q 1). Wer und vor allem wie dann unterrichtet werden kann, das wird dann frühzeitig kommuniziert.

Aufgrund der Covid-19-Problematik wurde die Schul- und Hausordnung der Gesamtschule erweitert und angepasst.

 

Zusätzlich zur Schul- und Hausordnung gelten bis auf Widerruf folgende Regeln (Stand 21.04.2020):

  1. Personen mit Covid-19-Symptomatik sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen ausgeschlossen.
  2. Auf dem Schulgelände gelten – wie sonst in der Öffentlichkeit auch – die bekannten Abstands- und Hygiene-Regeln (Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern, Husten- und Nies-Etikette, Händehygiene usw.). Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal oder auch Tuch) wird dringend empfohlen. Diese Regeln gelten natürlich im Schulbusverkehr entsprechend.
  3. Die Gebäude werden möglichst jeweils einzeln betreten bzw. verlassen. Auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt wie Umarmungen usw. muss leider verzichtet werden.
  4. Die Treppenhäuser sind nur entsprechend der Ausschilderung als Auf- bzw. Abgang zu nutzen.
  5. Die Schüler*innen begeben sich auf direktem Weg zu ihrem jeweiligen Unterrichtsraum und verlassen nach dem Unterricht das Gebäude auf direktem Weg.
  6. Jeder Schüler und jede Schülerin bringt das nötige Material (Bücher, Hefte/Papier, Stifte, Textmarker etc.) selbst mit in den Unterricht. Unterrichtsmaterial und sonstige Bedarfsgegenstände dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden.
  7. Vor Beginn des Unterrichts sollten die Hände gereinigt (gewaschen/desinfiziert) werden, ebenso vor und nach jedem Toilettengang sowie nach jeder Pause.
  8. Im jeweiligen Unterrichtsraum bekommen die Schülerinnen und Schüler ihren jeweiligen Platz zugewiesen. Dieser wird – wenn überhaupt – nur mit Zustimmung der Lehrperson gewechselt. Die Sitzpläne der einzelnen Unterrichte werden in der Schule gesammelt.
  9. Toiletten dürfen nur einzeln – ggf. nach Plan – aufgesucht werden. Natürlich gelten die Hygiene-Regeln hier besonders.
  10. Erholungspausen werden kurs-, ggf. klassen- oder jahrgangsstufen-intern geregelt.

    (21.04.2020 STR/FIS)

 

Weitere aktuelle Informationen stellt die Gesamtschule Harsewinkel auf ihrer Website zu Verfügung.

 

(Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com)