Geflügelpest in Westenholz betrifft auch den Kreis Gütersloh – Schutzzonen überlagern sich inzwischen

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In einem Geflügelbestand in Delbrück im Kreis Paderborn ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hat den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) bestätigt. Rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz wurde ein 3-Kilometer-Sperrbezirk festgelegt, sowie mit 10 Kilometer Radius ein Beobachtungsgebiet. Beide Radien tangieren auch Flächen im Kreis Gütersloh. Hier gelten weitgehende Beschränkungen.

Der per Allgemeinverfügung erlassene Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gelten ab Donnerstag, 15. April, 0:00 Uhr. Welche Auflagen innerhalb des Sperrgebiets beziehungsweise des Beobachtungsgebiets zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung vom 14: April , die im Internet zu finden ist (www.kreis-guetersloh.de). Die am 3. März erlassene Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.

Die so genannte blaue Zone, das Beobachtungsgebiet, erstreckt sich zehn Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist. Wie auch beim Sperrbezirk ist die Zone nicht kreisrund, sondern folgt unter anderem Straßenzügen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Kommunen Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Rietberg, Verl.

Sämtliche Regeln sind der Allgemeinverfügung im Internet zu entnehmen (www.kreis-guetersloh.de (Amtsblatt). Eine interaktive Karte, auf der ersichtlich ist, ob ein Gebäude oder eine Hofstelle in einer der beiden Gebiete liegt, findet sich ebenfalls (ab Donnerstag, 15. April, nachmittags) im Internet. Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)