Die örtlichen Freiwilligen Feuerwehrzüge erhalten bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans Bestnoten und gute Empfehlungen

Alle fünf Jahre ist die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans insbesondere im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen und im Rahmen dieser turnusmäßigen Analyse stellte der Sachverständige Patrick Habeth dem Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss seine Ergebnisse inklusive Empfehlungen vor.

Mit den Worten „weiter so“ adressierte Patrick Habeth eine klare Botschaft an den Rat der Stadt Harsewinkel und vor allem in Richtung des Löschzugführers Andreas Feismann und des Stadtbrandinspektors Dietmar Fölling. Da man in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen in den Bereichen personelle Besetzung insgesamt, Ausbildungsstand und Ausbildungsangebote, Ausstattung und Ausrüstung, Abdeckung und Einsatzfähigkeit durch Standorte und Ausstattung der Feuerwehrhäuser, Durchschnittsalter der Fahrzeuge sowie beim Durchschnittsalter unserer freiwilligen Feuerwehrleute seine Hausaufgaben gemacht hat, steht man in allen drei Ortsteilen sehr gut da.

Wenn man da kontinuierlich am Ball bleibt, dann beleibt das auch so. Deshalb hatte Patrick Habeth neben vielen lobenden Worten für die Verantwortlichen auch einige Empfehlungen in Bezug auf die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans im Gepäck. So wird angeregt die Zahl der tagsüber verfügbaren Einsatzkräfte auszubauen und einen 24-stündig besetzten Einsatzleitungsdienst zu schaffen. Außerdem wird die Anschaffung eines Einsatzführungsfahrzeugs als Kommandowagen empfohlen, damit bei Fehlalarmen Einsätze früher abgebrochen und die jeweiligen Einsatzkräfte entlastet bzw. geschont werden können. Aktuell sind unsere 150 Kameradinnen und Kameraden der drei Löschzüge in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen durchschnittlich alle zwei Tage im Einsatz. Bei zwei Einsätzen am Tag wäre laut Habeth ein kritischer Punkt erreicht. Man darf freiwillige Feuerwehrleute, die diese Einsätze als Ehrenamt neben Ihrem Beruf ausführen auf keinen Fall mit ihrem Dienst für die Gesellschaft überfordern.

Da alle empfohlenen Maßnahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans dem Ziel dienen den freiwilligen die bestmöglichen Voraussetzungen zum Retten – Löschen – Bergen – Schützen zu bieten sowie innerhalb vorgegebener Zeiträume an Brand- oder Unfallorten zu sein, stimmten die Mitglieder des Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschusses dem entsprechenden Beschlussvorschlag zu. Da Kommunen, die mit ihren Freiwilligen Feuerwehren die geltenden Kriterien nicht erfüllen zwangsweise sehr kostenintensive Berufsfeuerwehren einsetzen müssen, sind alle zukünftig anstehenden Kosten vertretbar, denn selbst die kleinstmögliche hauptberufliche Staffel mit weniger als zehn Einsatzkräften und dem Personalfaktor 5,5 bzw. 50 Angestellten, würde mit einem jährlich mit einem Kostenaufwand von ca. 2,5 Mio. Euro zu Buche schlagen.