Bürgerbüro: Wann ein persönliches Erscheinen erforderlich ist

Terminnachfrage ist relativ hoch

Um Kontakte während der Corona-Pandemie einzuschränken und den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Wartezeiten vor dem Rathaus zu ersparen, werden im Bürgerbüro Termine seit Ende Oktober nur noch nach telefonischer Vereinbarung vergeben. „Allerdings ist ein persönliches Erscheinen nicht in allen Fällen erforderlich“, betont Silvia Letsch, Koordinatorin im Bürgerbüro.

Zu den Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erforderlich machen, gehören unter anderem die Beantragung und Abholung von Personaldokumenten wie Personalausweisen und Reisepässen, KFZ-Abmeldungen und Adressänderungen im KFZ-Schein (ZB1), sowie die Ausstellung von Meldebescheinigungen, An- und Ummeldungen, Abmeldungen ins Ausland, die Beantragung von Führungszeugnissen und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister.

„Alles andere lässt sich in der Regel telefonisch oder per E-Mail erledigen“, so Silvia Letsch. In der Vergangenheit sei es allerdings häufig vorgekommen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt niemand erschienen sei. „Die Terminnachfrage ist relativ hoch. Aus diesem Grund bitten wir die Bürgerinnen und Bürger den vereinbarten Termin einzuhalten oder den Termin frühzeitig abzusagen.“ Weitere Infos unter www.harsewinkel.de.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)