Berichte aus den nicht öffentlichen Teilen der Sitzungen des Stadtrates

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen und das entscheidende Gremium unserer Kommunalpolitik. Die Sitzungen des Rates sind generell öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Debatten im großen Sitzungssaal des Rathauses Harsewinkel oder wie zuletzt in der Mehrzweckhalle verfolgen. Einige Angelegenheiten, in denen schutzwürdige Daten zur Sprache kommen können, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Aus der jeweiligen Tagesordnung ist zu entnehmen, welche Punkte öffentlich und welche nicht öffentlich behandelt werden. Selbige Spielregeln gelten für die einzelnen Ausschüsse des Rates. Die Öffentlichkeit muss aber regelmäßig über die wesentlichen Inhalte der vom Rat gefassten Beschlüsse unterrichtet werden.

Im Rahmen der nicht öffentlichen Sitzungen des Stadtrates am 19. Februar 2020 und am 23. April 2020, wurden verschiedene Beschlüsse zur Zuteilung, Veräußerung und Bebauung von Bau- und Gewerbegrundstücken/Gewerbeflächen gefasst. Außerdem gab es Beschlüsse zu Miet- und Pachtverträgen verschiedener städtischer Flächen. Der von der Gesellschafterversammlung der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH (GFG GmbH) beschlossenen Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 wurde ebenfalls vom Rat der Stadt Harsewinkel genehmigt. Das Spöggsken hat die Berichte der beiden Sitzungen noch einmal im Detail für aufgeführt.

Bericht aus nicht öffentlicher Sitzung des Rates am 19. Februar 2020:

  • Top 4 Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH: Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 – Der Rat hat den von der Gesellschafterversammlung der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH (GFG GmbH) beschlossenen Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 genehmigt.
  • Top 5 Veräußerung von Gewerbeflächen im Gebiet „westlich Steinhäger Straße“ – Der Rat hat beschlossen, vorbehaltlich einer positiven bauordnungsrechtlichen Einschätzung des Kreises Gütersloh eine Teilfläche von ca. 5155 m² an ein örtliches Unternehmen zu verkaufen. Der Grundstückskaufpreis beträgt 53,50 € pro Quadratmeter inklusive Erschließungskosten zuzüglich Herstellungskosten für Wasseranschlüsse. Die Bauverpflichtung wird auf 2 Jahre festgesetzt. Betriebsmeisterwohnungen sind nur zulässig, wenn sie in das Betriebsgebäude baulich integriert sind.
  • Top 6 Bebauung eines Gewerbegrundstücks am Drillmakersweg – Der Rat hat den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung am 1.4.2020 vertagt.
  • Top 7 Mietvertrag für eine städtische Fläche im Ortsteil Greffen – Der Rat hat beschlossen, eine Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Greffen, Flur 11, Flurstück 31 für die Dauer von 20 Jahren zur Nutzung als Parkplatz zu vermieten.
  • Top 8 Abschluss eines Pachtvertrages – Der Rat hat beschlossen, dem Tennisclub Greffen e. V. bis zum 28.2.2045 die Fläche der Tennisanlage zu verpachten, um dem Verein den Antrag auf Fördermittel für Vereinsportanlagen zu ermöglichen.

Bericht aus nicht öffentlicher Sitzung des Rates am 23. April 2020

  • Top 3 Antrag auf Zuteilung von Baugrundstücken – Der Rat hat beschlossen, einem örtlichen Unternehmen 5 Wohnbaugrundstücke im Gebiet „Heinrich-Heine-Straße“ zu den üblichen Verkaufskonditionen zu reservieren als Tauschflächen zur Arrondierung des Unternehmens.
  • Top 4 Bebauung eines Gewerbegrundstücks am „Drillmakersweg“ – Der Rat hat die Entscheidung vertagt.
  • Top 5 Veräußerung einer Gewerbefläche im Gebiet „westlich Steinhäger Straße“ – Der Rat hat beschlossen, vorbehaltlich einer positiven bauordnungsrechtlichen Einschätzung des Kreises Gütersloh eine Teilfläche in Größe von ca. 2500 m² an ein Ingenieurbüro aus Halle zu veräußern. Der Grundstückskaufpreis beträgt 53,50 € pro Quadratmeter inklusive Erschließungskosten zuzüglich Herstellungskosten für Wasseranschlüsse. Die Bauverpflichtung wird auf 2 Jahre festsetzt. Eine Betriebsmeisterwohnung ist nur zulässig, wenn sie in das Betriebsgebäude baulich integriert wird.
  • Top 6 Veräußerung einer weiteren Gewerbefläche im Gebiet „westlich Steinhäger Straße“ – Der Rat hat beschlossen, vorbehaltlich einer positiven bauordnungsrechtlichen Einschätzung des Kreises Gütersloh eine Teilfläche von ca. 3632 m² an eine örtliche Gewerbetreibende und weitere 2688 m² an ihren Ehemann, ebenfalls Gewerbeinhaber in Harsewinkel, zu veräußern. Der Grundstückskaufpreis beträgt 53,50 € pro Quadratmeter inklusive Erschließungskosten zuzüglich Herstellungskosten für Wasseranschlüsse. Die Bauverpflichtung wird auf 2 Jahre festgesetzt. Betriebsmeister Wohnungen sind nur zulässig, wenn sie in das Betriebsgebäude baulich integriert sind.

Im Ratsinfosystem der Stadt Harsewinkel können sich Bürgerinnen und Bürger über die wesentlichen Inhalte der vom Rat gefassten Beschlüsse informieren. Detaillierte Informationen zu Gremien, Fraktionen, Personen, Sitzungsterminen und Vorlagen werden ebenfalls im Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt. Das Spöggsken hat auf der Seite Stadtrat & Ratsinfosystem noch einmal die wichtigsten Links für Sie aufgelistet.