Ausschuss für Arbeit und Soziales des Kreises GT: Pflegebedarfsplanung und der Umgang mit Gaspreiserhöhungen für Leistungsempfänger

Am Montag, den 22. August, eröffnete Thorsten Klute (SPD) die siebte Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und machte damit auch den Auftakt zur Sitzungsperiode nach den Sommerferien. Im Sitzungsaal des Kreishauses Gütersloh beschäftigten sich die 18 Ausschussmitglieder, darunter 17 stimmberechtigt, unter anderem mit der Fortschreibung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Einrichtungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nachfrage nach Pflegeplätzen im Kreisgebiet mit ausreichend Angeboten gedeckt ist – und umgekehrt. Grundlage für die Planung ist die Pflegebedarfsanalyse, die im vergangenen Jahr erstellt wurde. Diese gilt bis 2024, muss allerdings jährlich überprüft werden. Dem ist die Abteilung Soziales nachgekommen und hat die Aktualität der Pflegebedarfsplanung bestätigt. Für die Überprüfung im kommenden Jahr soll die für Dezember beziehungsweise Januar angekündigte Pflegestatistik IT.NRW, die im zweijährigen Turnus erscheint, berücksichtigt werden. Die Politikerinnen und Politiker stimmten dem einstimmig zu.

Des Weiteren diskutierten die Ausschussmitglieder über die weitere Förderung des Projektes ‚Endlich ein ZUHAUSE‘. Ziel ist die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Seit 2019 werden dafür drei Stellen gefördert, davon sind allerdings nur zweieinhalb Stellen besetzt: Jeweils eine bei den Städten Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück sowie eine halbe Stelle für die Kommunen Borgholzhausen, Halle, (Westf.), Steinhagen und Versmold. Letztere hatte der Kreis Gütersloh gestellt und sich damit unmittelbar in das Projekt eingebracht. Das Projekt war ursprünglich angedacht für drei Jahre und sollte im Dezember 2022 enden. Nun hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die Fortsetzung für weitere drei Jahre ermöglicht. In ihrer gestrigen Sitzung stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig dafür. Sollte auch der Kreisausschuss dieser Entscheidung folgen, wird der Kreis einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung Detmold stellen.

Die Abteilung Soziales und das Jobcenter berichteten außerdem zur aktuellen Sachstandslage der ukrainischen Geflüchteten. Auch der Umgang mit den Gaspreiserhöhungen im SGB II und SGB XII stand auf der Tagesordnung. Derzeit ist noch nicht klar, wie die Bundesregierung mit den anstehenden Gesetzesreformen im SGB II die Finanzierbarkeit der Energiekosten regeln wird. Um die Leistungsbezieher des SGB II zu unterstützen, wird das Jobcenter Kreis Gütersloh die neuen Abschläge für die Heizkosten in allen Fällen übernehmen, die bisher angemessene Wohnkosten haben. Die Energiekosten der Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die bereits vor der Erhöhung unangemessene Unterkunftskosten hatten, werden dann ebenfalls entsprechend neu berechnet. Hier kann die Prüfung jedoch ergeben, dass nicht die komplette Summe übernommen werden kann. Auch bei Leistungsbeziehern des SGB XII wird eine entsprechende Prüfung stattfinden, sodass auch dieser Personenkreis Unterstützung bei den erhöhten Energiepreisen erhalten kann.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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