
Künftig sollen bei der allgemeinen Beflaggung vor den öffentlichen Gebäuden des Kreises Gütersloh, etwa dem Kreishaus Gütersloh, die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge des Kreises Gütersloh wehen. Damit folgt der Kreis Gütersloh dem Beispiel der Stadt Gütersloh, die kürzlich eine dauerhaft einheitliche Beflaggung des Rathauses bekanntgab.
Sonderbeflaggungen zu besonderen Anlässen, Aktions- oder Gedenktagen bleiben weiterhin möglich. Auch die Vorgaben der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, beispielsweise zur Trauerbeflaggung, bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Mit der dauerhaften Regelung schafft der Kreis Gütersloh künftig einen einheitlichen Rahmen für die Beflaggung vor öffentlichen Gebäuden des Kreises Gütersloh.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)





























Das was? Na, das Spöggsken!