Aldi darf die Markt-Erweiterung am Standort Harsewinkel nach Klage vorm Verwaltungsgericht Minden durchführen

Aldi darf seine Verkaufsräume am Standort Prozessionsweg nach einer erfolgreichen Klage am Verwaltungsgericht Minden nun doch in Angriff nehmen. Nachdem der Kreis Gütersloh eine entsprechende Baugenehmigung zunächst nicht erteilt hat, da Kreis- und Stadtverwaltung in der eingereichten Planung Abweichungen zum geltenden Bebauungsplan gesehen haben, hat der Lebensmitteldiscounter mithilfe der Klage eine für sich positive Rechtslage herbeigeführt.

In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung Harsewinkel heißt es, dass dieses Urteil über diesen Fall hinaus keine unmittelbaren Konsequenzen für den Bebauungsplan Nr. 65 „Prozessionsweg/Oesterweger Straße“ hat, da es sich hier nicht um einen Normenkontrollantrag handelt.

Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahme könnten bei entsprechendem Fortschritt bereits im Herbst kommenden Jahres fertiggestellt sein.