75 Jahre Grundgesetz: Gleichstellungsbeauftragte im Kreis GT lenken Blick auf Entwicklungen & Herausforderungen in puncto Gleichberechtigung

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh: (v.l.) Angela Wüllner (Kreis Gütersloh), Sabine Heethey (Stadt Verl), Nora Breuer (Stadt Werther), Sandra Werner (Stadt Halle), Christina Gertheinrich (Gemeinde Herzebrock-Clarholz), Ulrike Brunneke (Stadt Versmold), Andrea Buhl (Stadt Rietberg), Marina Schomburg (Stadt Harsewinkel), Inge Trame (Stadt Gütersloh) und Bettina Ruks (Gemeinde Steinhagen) (Foto: Stadt Gütersloh).

75 Jahre Grundgesetz, 75 Jahre Gleichstellung: Der 23. Mai 2024 markiert nicht nur ein bedeutendes Datum für die deutsche Verfassung, sondern auch einen wichtigen Schritt zu einer gerechteren Gesellschaft. Denn „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so steht es seit einem dreiviertel Jahrhundert im Grundgesetz (2. Absatz, Artikel 3). Doch wie sieht es mit der Umsetzung aus? Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums lenken die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh den Blick auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in puncto Gleichberechtigung.

Damals war es zunächst gar nicht so selbstverständlich, wie es heute scheint, den Gleichberechtigungs-Grundsatz zu verankern. Besonders wenn man auf die Mitgliederliste des Parlamentarischen Rates 1949 schaut: Von den 65 Mitgliedern waren lediglich vier weibliche Abgeordnete. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat, insbesondere Elisabeth Selbert, wäre es zu dem Gleichberechtigungsgrundsatz 1949 nicht gekommen. Auch die OWL-Politikerin Frieda Nadig aus Herford, als eine der vier Mütter des Grundgesetzes, hat sich für die Aufnahme des Artikel 3 in das Grundgesetz eingesetzt. Wer mehr über die ‚Mütter des Grundgesetzes‘ erfahren möchte, kann vom 21. Mai bis zum 5. Juli die Ausstellung im Rathaus der Stadt Versmold besuchen. Bei der Eröffnung am Dienstag, 21. Mai, um 19 Uhr wird Dr. Bärbel Sunderbrink, Leiterin des Detmolder Stadtarchivs einen Vortrag halten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird im Grundgesetz ein hoher Wert beigemessen – doch wie sieht es mit der Umsetzung aus? Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen gleiche Rechte und Chancen haben sollten. Das bedeutet jedoch nicht nur eine Wahlfreiheit auf dem Papier, sondern erfordert Strukturen, die dies ermöglichen. Doch es gibt bis heute noch Bereiche, in denen eine Ungleichheit besteht. „Die sehen wir beispielswiese bei der Altersarmut, die besonders Frauen betrifft. Oder bei der Armutsgefährdung für die überwiegend weiblichen Alleinerziehenden sowie am Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Oder in der Repräsentanz in politischen Gremien: In den Räten der kreisangehörigen Kommunen und im Kreistag Gütersloh liegt der Frauenanteil im Durchschnitt bei 33,5 Prozent“, erläutert Angela Wüllner, Gleichstellungsbeauftragte beim Kreis Gütersloh.

Doch seit 1949 hat es auch Fortschritte gegeben. Freiheiten und Rechte sind im Alltag selbstverständlich geworden und ein Gewinn für die Gesellschaft. So können Väter in Elternzeit gehen, Frauen dürfen sich ihren Beruf auswählen, Förderprogramme für Frauen in der Wissenschaft und für Männer in Kitas sollen einen Ausgleich schaffen. „Allerdings gibt es noch einiges zu tun – und Erreichtes zu verteidigen. Mit Sorge beobachten wir eine antifeministische und frauenverachtende Stimmung. Wir alle sind durch unser Grundgesetz verpflichtet und aufgefordert für unsere Grundrechte einzutreten“, so Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Gütersloh.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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