Vorläufige Pflicht zu Mund-Nasen-Schutz am Gymnasium Harsewinkel

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Pflicht zu Mund-Nasen-Schutz

Um einen optimalen Infektionsschutz zu gewährleisten, gilt auf dem gesamten Schulgelände ab sofort eine Schutzmaskenpflicht für alle Personen. Die Schutzmasken müssen vor allem auf den Schulfluren und auf dem Schulhof getragen werden, wenn nicht sichergestellt ist, dass ein ausreichender Abstand (2 Meter) eingehalten werden kann.

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