Verbraucherzentrale NRW: Pauschalurlaub oder flexibel Reisen – Wer ist im Streitfall zuständig?

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Pauschalurlaub oder flexibel Reisen: Wer ist im Streitfall zuständig? Was Reisewillige bei der Urlaubsplanung wissen sollten.

Ob All-Inclusive am Mittelmeer, die Ferienwohnung an der Ostsee oder die Halbpension in den Bergen: Die Reiselust ist bei vielen Menschen wieder entfacht und die Tourismusbranche verzeichnet Rekordumsätze. Nicht immer ist es leicht, bei der Vielzahl der Angebote den Überblick zu behalten. Auch das Kleingedruckte sollte vor der Buchung gründlich gelesen werden. „Für Pauschalreisen sieht das Gesetz mehr Rechte vor als für individuell gebuchte Reisen“, sagt Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer Anreise, Unterkunft und andere Leistungen individuell bucht, muss bei Problemen sein Recht bei jedem Anbieter einzeln durchsetzen.“ Worauf bei der Urlaubsplanung zu achten ist und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Buchungsmodelle haben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

  • Das Rundum-sorglos-Paket Wer weniger Zeit für die Planung einer Reise aufwenden möchte, kann mit einer Pauschalreise viel richtig machen. Dabei handelt es sich um ein „Paket“ aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, zum Beispiel einem Flug und einem Hotel, die bei einem Anbieter gebucht werden. Der Vorteil: Bei Problemen haben Reisende einen einzigen, in der Regel inländischen Vertragspartner. Sollte es zu juristischen Streitigkeiten kommen, kann der Veranstalter an seinem Firmensitz verantwortlich gemacht werden, wobei deutsches Recht zur Anwendung kommt. Außerdem ist der Reiseveranstalter zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet. Diese garantiert, dass Verbraucher:innen ihre vor Reiseantritt geleistete Zahlungen im Falle der Insolvenz des Anbieters erstattet bekommen. Zudem werden sie zurückbefördert, falls sich die Insolvenz während der Reise ereignet.
  • Flexibel und unabhängig reisen Wer den Urlaub nach individuellen Vorlieben gestalten möchte und möglichst flexibel sein will, kann Anreise, Unterkunft und Co. jeweils einzeln buchen und schließt dementsprechend Verträge mit verschiedenen Anbietern ab. Gibt es Probleme bei der Reise, müssen sich Betroffene einzeln an die jeweiligen Anbieter wenden. Diese haften dann, wenn sie die Leistungen nicht wie vereinbart erbringen können. Im Fall einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Anbieter, muss zunächst geprüft werden, wo geklagt werden kann und welche Recht anwendbar ist. Für einzeln gebuchte Unterkünfte gilt zum Beispiel das Recht des Staates, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Pauschalreise: Eine gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzabsicherung besteht nicht.
  • Verzwickte Zuständigkeiten bei Online-Portalen Online-Portale wie Opodo, Swoodoo, fluege.de oder Kiwi.com sind in aller Regel nur Vermittler von Flügen oder anderen touristischen Reiseleistungen. Vertragspartner ist der Anbieter der jeweiligen Leistung, wie zum Beispiel die Airline. Besteht ein Flug aus verschiedenen Teilstrecken von verschiedenen Airlines, bedeutet das meist, dass mit jeder dieser Airlines einen Vertrag geschlossen wurde – auch wenn es im Buchungsportal wie eine einheitliche Buchung aussieht. Vielen Reisenden ist das nicht bewusst und Anbieter nutzen diese Unwissenheit nicht selten aus. So werden Fluggäste zwischen Vermittlern und Airline hin- und hergeschoben, scheinbar ist niemand zuständig und die Rückerstattung der Flugpreise lässt wochenlang auf sich warten. Ein weiterer Nachteil: Wird der Flug auf einer Teilstrecke annulliert, und man erreicht seine Anschlussflüge nicht, bleibt man auf den Kosten sitzen. Lediglich ein Anspruch auf gezahlte Steuern und Gebühren bleibt bestehen.
Weiterführende Infos und Links:

Flug verspätet, annulliert, verlegt oder überbucht sowie Ärger mit dem Gepäck: Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Mehr Infos unter: www.verbraucherzentrale.de/node/40119.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

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