Teststrukturverordnung: Keine neuen Teststellen mehr möglich

Der Kreis Gütersloh weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass keine neuen Teststellen mehr beauftragt werden können. Täglich melden sich Dutzende von Interessenten in der Abteilung Bevölkerungsschutz, die eine COVID-19-Testselle eröffnen wollen. Das Interessenbekundungsverfahren ist jedoch von Seiten des Landes NRW mit dem 15. Dezember beendet worden, also vergangenen Mittwoch. Danach konnte der Kreis Gütersloh keine Teststelle mehr beauftragen. Auch der Bedarf mit aktuell 132 Testmöglichkeiten im Kreis gilt als gedeckt.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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