Stadt Harsewinkel gibt Mehrwertsteuersenkung an Wasserkundinnen und – kunden weiter

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Wasserzähler müssen jetzt nicht abgelesen werden

Nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.06.2020 wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% gesenkt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der auch für den Bezug von Wasser in der Stadt Harsewinkel gilt, wird von 7% auf 5% gesenkt.

Die Stadt Harsewinkel teilt mit, dass keine Zwischenablesung der Wasserzähler zum 30.06.2020 erforderlich war. Der gesamte Jahreswasserverbrauch unterliegt rechtlich in 2020 dem ermäßigten Steuersatz von 5%, soweit die Ablesung zwischen dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 durchgeführt wird.

Nach der diesjährigen Ablesung der Wasserzähler im November wird die Jahresabrechnung für alle Haushalte erstellt und Mitte Januar 2021 an die Kundinnen und Kunden versandt. Aus den Gebührenbescheiden wird dann ersichtlich sein, dass bei den Vorauszahlungen eine Mehrwertsteuer von 7% berechnet wurde, die Jahresendabrechnung für das Jahr 2020 aber mit 5% erfolgt.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

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