
Der Rat der Stadt Harsewinkel hat aus diesem Grund beschlossen, Dachbegrünungen mit der Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 100% zu fördern. Diese Förderung gilt seit dem 1. Januar 2023 für alle Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäude in der Stadt Harsewinkel und greift ab einer Mindestgröße von 15 m² Netto-Vegetationsfläche. Es ist egal, ob ein bestehendes Dach begrünt werden soll oder ob ein Neubau entsprechend geplant wird.
Die Förderung in Form der Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 100% muss von Eigentümern schriftlich beantragt werden. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die Stadtverwaltung dann über das weitere Verfahren informieren, das in der Richtlinie zur Förderung von Dachbegrünungen an Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäuden in der Stadt Harsewinkel geregelt ist.
Für die Umsetzung des eigenen Gründachs gibt es offiziell zertifizierte GREENDECKER. In Harsewinkel ist hierfür Dachdeckermeisterbetrieb Fölling Bedachungen der richtige Ansprechpartner. Egal ob Garage, Carport oder Wohnhaus – die offiziell zertifizierten GREENDECKER vom Team Fölling Bedachungen setzen die Anforderungen der Stadtverwaltung professionell um.
Weitere Informationen zum Thema und zur Antragsstellung hält der Fachbereich 3 „Bauen/Städtische Betriebe“ der Stadtverwaltung bereit.































Das was? Na, das Spöggsken!