Sitzungen kommunaler Gremien nach der neuen Coronaschutzverordnung – bisherige Regelungen wurden aufgehoben
Mit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung am Freitag, den 20.08.2021, wurden die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien nach derzeitigem Stand aufgehoben. Das führt bei der aktuellen 7-Tages-Inzidenz von über 35 dazu, dass für die kommenden Fachausschüsse und den Rat die sog. 3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet) anzuwenden ist.
Konkret bedeutet das, dass alle Teilnehmer/innen der Sitzungen vor dem Einlass eine vollständige Immunisierung (geimpft oder genesen) oder einen negativen Antigentest nachweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maske kann nach derzeitigem Stand am Sitzplatz abgenommen werden.
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