Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende?

Experte für Betreuungsrecht informiert

Wer kümmert sich um alles Wichtige, wenn man selbst es nicht mehr kann? Wer sorgt dafür, dass Miete und laufende Kosten überwiesen werden? Wer erteilt den Ärzten die Zustimmung zu notwendigen Maßnahmen? Hier sollte man früh genug einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen, denn sonst wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.

Der Experte für Betreuungsrecht, Dietmar Moritz, informiert am Montag, 16.11., 18 Uhr, in der Gesamtschule, über die verschiedenen Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Regelung wie Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Gesundheitsvollmacht. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene rechtliche Betreuung, wenn keine Vollmacht vorliegt, wird er umfassend erklären.

Interessenten können sich im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel (Tel.: 05247/935-200) oder per Internet unter www.vhs-vhs.de anmelden.

 

(Text- und Bildquelle: vhs)