Familienminsiterium NRW: Schlüsselpersonen Berufsgruppen & Muster-Bescheinigung des Arbeitgebers

Die Berufsgruppen der so genanten Schlüsselpersonen werden von der Landesregierung NRW in ihrem Schreiben vom 14.03.2020 wie folgt definiert:

Schlüsselpersonen sind: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder-und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Zum Schreiben der Landesregierung NRW >>>

Eine Muster-Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers wird ebenfalls von der Landesregierung bereitgestellt.

Zur Muster-Bescheinigung des Arbeitgebers >>>

 

(Textquelle: Familienminsiterium NRW)