Neustart nach Coronapause: Trinkwasser-Installation nach langem Stillstand spülen

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Wenn eine Trinkwasser-Installationsanlage lange still gestanden hat, dann ist beim Wiederhochfahren einiges zu beachten, erinnert die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh. Denn bei längerer Nichtbenutzung – sei es durch eine Zwangspause in Zeiten von Corona oder aus anderen Gründen – können sich unerwünschte Bakterien oder Legionellen bilden, die Krankheiten verursachen können. Vor dem Neustart muss die Trinkwasserinstallation – vor allem Waschbecken und Duschen – in öffentlichen Gebäuden und solcher mit Besuchs- und Kundenverkehr gespült werden. Anschließend ist eine bakteriologische Kontrolle notwendig. Für diese Kontrolle muss ein akkreditiertes Labor beauftragt werden. Sollte eine Trinkwasserinstallation 72 Stunden nicht benutzt worden sein, sind diese Maßnahmen erforderlich. Es gibt zwar auch Empfehlungen, in denen von einer Woche die Rede ist, doch mit drei Tagen sei man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Das Technik-Team der Abteilung Gesundheit blickt bei seinen Empfehlungen vor allem auf die vielen Sportstätten, Gasthöfe, Pensionen und Hotels, in denen wegen der Coronapandemie wochenlang der Betrieb still stand. Städte und Kommunen sind durch den Kreis informiert worden. „Unsere Abteilung hat auch sämtliche uns bekannten Einrichtungen angeschrieben, aber wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass wir alle in der Datenbank erfasst haben, die es betrifft und ob wir alle erreichen“, erläutert Jürgen Theis, Verwaltungsleiter der Abteilung Gesundheit. Wer Fragen zu dem Thema hat, der kann sich an das Team Technik der Gesundheitsabteilung wenden: C. Nathmann (05241/85-1637), S. Baumann (05241/85-1666) und A. Wehmeier (05241/85-1667).

 

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