Bund-Länder-Vereinbarung zu SARS-CoV-2
Ab sofort ist das Betreten aller Dienststellen der Kreisverwaltung nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske möglich. Die Pflicht, einentsprechende Maske zu tragen, beginnt bereits auf den Parkplätzen. Damit soll das Infektionsrisiko weiter minimiert werden. Neuinfektionen – insbesondere mit eventuellen neuen Virusmutanten – sollen somit verhindert werden. „Ich bitte eindringlich darum, unnötige Kontakte zu vermeiden, da Ansteckungen immer dort passieren können, wo sich Menschen nahe kommen – nutzen Sie unsere online-Dienste“, appelliert Landrat Sven-Georg Adenauer an die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh.
Nach wie vor gilt: Besucher dürfen das Kreishaus nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Wo irgend möglich, werden Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bearbeitet. Wer nur Unterlagen abgeben muss, wird auf die Nutzung der Hausbriefkästen hingewiesen. Und wenn jemand ohne eine entsprechende Maske vor der Haustür steht? „Da finden wir eine Lösung, wir schicken niemanden weg“, so Adenauer.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)