
Halbjahreszeugnisse 2020/21
Aufgrund der besonderen Pandemiesituation haben die Schulen in diesem Jahr bei der Zeugnisvergabe flexible Möglichkeiten. Die Schulen können die Zeugnisse auf dem Postweg versenden oder eine Abholung an den Schulen anbieten. Mit Zustimmung der Eltern kann auch eine elektronische Vorabübermittlung mit späterer Aushändigung erfolgen. Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit. Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der Grundschule, bleiben unverändert.
Die Zeugniskonferenzen und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen können wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schule jedoch empfohlen, digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu nutzen.
Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unseren Schülerinnen und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil entstehen. Das ist die Leitlinie der gesamten Landesregierung. Deshalb muss und wird es auch in Pandemiezeiten Zeugnisse geben, damit die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen können. Jetzt kommt es darauf an, alle Vorkehrungen zu treffen, nun den Verlauf des Schuljahres 2020/2021 weiterhin sicher und erfolgreich zu gestalten.“
(Text- und Bildquelle: Land NRW)




























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