Kindertagesbetreuung und Lockdown: Erweiterte Notbetreuung ist gesichert

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Für die Kindertagesbetreuung im Kreis Gütersloh gilt auch weiterhin die erweiterte Notbetreuung. Damit passt der Kreis Gütersloh seine Allgemeinverfügung an die Dauer der Corona-Verordnung des Landes an. Sobald der Lockdown aufgehoben wird, öffnen auch die Kindertageseinrichtungen wieder. Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich kommenden Dienstag.

 

 

 

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh | Bildquelle: Efraimstochter/pixabay.com)

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