
Bereits in der Sitzung vom 30. April haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die Einrichtung von etwa 16 zusätzlichen Stellen im Kreisjugendamt beraten. Dieses Thema stand bei der Sitzung vom 11. Juni erneut auf der Tagesordnung. Die Politikerinnen und Politiker diskutierten insbesondere über die aufzuwendenden Haushaltsmittel. Durch den zusätzlichen Stellenbedarf rechnet die Kreisverwaltung ab 2026 mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro. Auf der anderen Seite könnten durch die zusätzlichen Fachkräfte Einsparpotentiale von rund 800.000 Euro an Sachkosten realisiert werden. Kämmerer Andreas Poppenborg merkte dazu aber an, dass die Einspareffekte kurzfristig nicht vollumfänglich zu realisieren sind. Da nicht davon auszugehen ist, dass alle Stellen sofort zu besetzen sind, wird der Haushalt 2025 durch die unterjährige Stellenbesetzung voraussichtlich mit etwa 338.000 Euro belastet. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
Ilona Overath, Leiterin der Abteilung Jugend, stellte den Ausschussmitgliedern die potentiellen Einsparungsmöglichkeiten vor. Durch mehr Personal in der Jugendhilfe können die Mitarbeitenden Bedarfe früher erkennen und sich intensiver mit den Fällen beschäftigen. Die Hilfen können mit mehr Personal effizienter und effektiver geplant und durchgeführt werden.
Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) können die Fachkräfte direkt in den Familien beraten und präventiv arbeiten. So können teurere Maßnahmen vermieden werden.
Im Pflegekinderdienst (PKD) sorgen zusätzliche Fachkräfte dafür, dass mehr Kinder in Pflegefamilien vermittelt und weitere Pflegefamilien gefunden werden können. Kinder in Pflegefamilien unterzubringen ist um ein Vielfaches günstiger als die Unterbringung in Heimen, die bei einem Mangel an Pflegefamilien notwendig wird. Im PKD konnten die größten Einsparpotentiale identifiziert werden.
Das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) hat den zusätzlichen Bedarf von etwa 16 Stellen mit einen flächendeckend anerkannten Personalbemessungsverfahren ermittelt. Dieses Verfahren schreibt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) seit 2021 zwingend vor. Das Land möchte auf diese Weise sicherstellen, dass die Jugendämter mit ausreichend Personal ausgestattet sind, um den Jugendschutz umfassend zu gewährleisten.
Darüber hinaus stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig für die anteilige Förderung des Pfarrheims der Katholischen Kirchengemeinde beziehungsweise des Pastoralen Raums Rietberg als Haus der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit mit einer Fördersumme in Höhe von 100.00 Euro. Das derzeitige Mehrzweckgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Der Abriss mit anschließendem Neubau ist daher effizienter und kostengünstiger als die Sanierung des bestehenden Gebäudes. Das Gebäude wird zu 45 Prozent für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit genutzt und stärkt damit die örtliche Jugendvereinsarbeit.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)