Für die Stichwahl am 27. September wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt

Stichwahl am 27. September

Für die Stichwahl am 27. September wird von der Stadt-Verwaltung keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Am Stichwahl-Sonntag können Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigung vorlegen, die sie für die Kommunalwahl am 13. September erhalten hatten. „Ist die Benachrichtigung nicht mehr vorhanden, reicht es aus, wenn man sich entsprechend ausweisen kann“, so Michael Bergholz vom Wahlamt.

Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr voliegen und eine Briefwahl beabsichtigt sein, können die erforderlichen Briefwahl-Unterlagen online über die Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) oder formlos per Post oder E-Mail im Bürgerbüro beantragt werden. Die Wahlbezirks-Nummer und die Wählerverzeichnis-Nummer, deren Angaben für die Online-Beantragung erforderlich sind, können ebenfalls im Bürgerbüro der Stadt erfragt werden.

Stadtverwaltung Harsewinkel
Bürgerbüro
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
05247 935-200
Buergerbuero@Harsewinkel.de

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)